Über Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Sie vertritt seit 2006 Stadtwerke und andere Unternehmen rund um die Themen Klima, Umwelt und Energie. Frau Dr. Vollmer ist Lehrbeauftragte der Universität Bielefeld, Vortragsrednerin mit breiter Erfahrung von Fortbildungsveranstaltungen bis zur re:publica und Verfasserin zahlreicher Publikationen.

China – Klima­schutz und Entwicklungshilfe

China kümmert sich nicht um Klima­schutz und Deutschland zahlt auch noch Entwick­lungs­hilfe an China“ – zwei Vorwürfe, die man immer wieder in Diskus­sionen über Klima­schutz zu hören bekommt. Aber stimmt das eigentlich?

Keine Entwick­lungs­hilfe aus Deutschland

Deutschland hat die bilaterale Entwick­lungs­hilfe an China bereits 2010 beendet.
Der Grund liegt auf der Hand: China gilt inzwi­schen als wirtschaftlich stark und ist selbst ein Geberland, das anderen Staaten Kredite und Inves­ti­tionen gibt.Von den 1980ern bis etwa 2010 gab es tatsächlich deutsche Entwick­lungs­pro­jekte in China. Damals ging es z. B. um Umwelt­technik, Energie oder Infrastruktur.

Klima­schutz

China spielt eine zentrale Rolle im globalen Klima­schutz. Als bevöl­ke­rungs­reichstes Land der Welt und größte Indus­trie­nation verur­sacht China etwa ein Drittel der weltweiten CO₂-Emissionen. Gleich­zeitig inves­tiert das Land massiv in klima­freund­liche Techno­logien und hat ehrgeizige Ziele für die kommenden Jahrzehnte formuliert.

Im Jahr 2020 kündigte Staats- und Parteichef Xi Jinping an, dass China spätestens bis 2030 den Höhepunkt seiner CO₂-Emissionen erreichen und bis 2060 klima­neutral werden will. Diese Ankün­digung gilt als wichtiger Schritt, da die Entwicklung in China entscheidend für den weltweiten Kampf gegen den Klima­wandel ist. Aktuelle Zahlen zeigen, dass China den Höhepunkt seiner CO₂-Emissionen mögli­cher­weise bereits schon jetzt im Jahr 2026 überschritten hat und nun bereits der Rückgang beginnt.

Ein zentraler Bestandteil der chine­si­schen Klima­po­litik ist der Ausbau erneu­er­barer Energien. China ist heute weltweit führend bei der Instal­lation von Solar- und Windkraft­an­lagen und inves­tiert große Summen in Elektro­mo­bi­lität, Batte­rie­speicher und moderne Strom­netze. Viele der weltweit produ­zierten Solar­module und Batterien stammen aus chine­si­scher Produktion.

Gleich­zeitig steht China vor großen Heraus­for­de­rungen. Der Energie­bedarf des Landes ist durch das starke Wirtschafts­wachstum enorm gestiegen, weshalb Kohle weiterhin eine wichtige Rolle in der Energie­ver­sorgung spielt. China betreibt zahlreiche Kohle­kraft­werke und baut teilweise auch neue Anlagen, um die Strom­ver­sorgung sicherzustellen.

Die chine­sische Klima­po­litik bewegt sich daher in einem Spannungsfeld: Einer­seits treibt das Land den Ausbau klima­freund­licher Techno­logien stark voran, anderer­seits bleibt es vorerst stark von fossilen Energie­trägern abhängig.

(Christian Dümke)

2026-03-13T17:20:34+01:0013. März 2026|Allgemein|

Reform der Grund­ver­sorgung – Gutachten der FfE

Bekanntlich ist es so: Wer keinen Sonder­kun­den­vertrag abgeschlossen hat, wird vom Grund­ver­sorger beliefert (wir erläutern). Das betrifft sowohl Strom als auch Gas. In diesen Fälle erfüllt die Grund­ver­sorgung eine wichtige Funktion: Sie stellt sicher, dass jeder Haushalt jederzeit mit Strom beliefert wird, zumal der Grund­ver­sorger auch als Ersatz­ver­sorger fungiert. Gleich­zeitig gilt sie als vergleichs­weise teuer, was regel­mäßig Debatten über mögliche Reformen auslöst.

Eine neue Studie zu Optionen zur Reform der Grund­ver­sorgung greift diese Diskussion nun erneut auf. Die Forschungs­stelle für Energie­wirt­schaft e. V. im Auftrag von Octopus Energy sieht Reform­bedarf im heutigen System (hier das Gutachten). Ein zentraler (nicht ganz neuer) Vorschlag ist, die Rolle des Grund­ver­sorgers künftig nicht mehr automa­tisch dem größten lokalen Anbieter zuzuweisen. Statt­dessen könnten Grund­ver­sorger über Ausschrei­bungen bestimmt werden. Auf diese Weise würde mehr Wettbewerb entstehen, der im Idealfall zu niedri­geren Preisen für die Kunden führt.

Daneben betont die Studie die Bedeutung von Trans­parenz. Viele Verbraucher wüssten gar nicht, dass sie sich in der Grund­ver­sorgung befinden oder welche Alter­na­tiven es gibt. Bessere Infor­mation und klarere Preis­struk­turen könnten aus Sicht der Autoren dazu beitragen, dass mehr Haushalte aktiv Tarife vergleichen und wechseln.

Doch führen diese Vorschläge wirklich weiter? Der Kunde wird schon heute quasi erschlagen von den Infor­ma­tionen, die der Versorger ihm gem. § 40 EnWG per Rechnung zukommen lassen muss. Diese umfassen im Übrigen auch heute ausdrücklich, ob der Kunde grund­ver­sorgt ist, § 40 Abs. 2 Nr. 13 EnWG. Wenn er trotzdem nicht wechselt – vielleicht ist er am Ende schlicht zufrie­dener als viele glauben?

Auch die Frage, ob die Preise wirklich sinken, ist nicht so klar zu beant­worten. Es trifft zu, dass Grund­ver­sor­gungs­tarife meistens nicht die günstigsten Tarife vor Ort sind. Grund­ver­sorger müssen schließlich jeden Kunden beliefern, unabhängig davon, ob dieser wirtschaftlich attraktiv ist. Gerade in der Grund­ver­sorgung befinden sich häufig Haushalte, die Zahlungs­pro­bleme haben. Diese Risiken tragen derzeit vor allem die lokalen Versorger. Gekündigt werden darf nur unter ganz engen Voraus­set­zungen. Und anders als beim Sonder­kunden ist es auch nicht möglich, perspek­ti­visch einzu­kaufen, da der Haushalts­kunde in der Grund­ver­sorgung jederzeit wechseln kann, anders als in den meisten anderen Tarifen mit ein- oder zweijäh­riger Binde­frist. Welchen Unter­schied das machen kann, hat die Energie­preis­krise gezeigt, als am Ende viele Kunden aus der Vertrags­bindung fielen und der gewählte Versorger die Kunden in die Grund- und Ersatz­ver­sorgung durch das Stadtwerk hinein kündigte. Gar nicht so unwahr­scheinlich also, dass es Netzge­biete geben mag, in denen Ausschrei­bungen erfolglos verlaufen würden. Und dann? Soll der Gesetz­geber für diesen Fall dann doch ein Unter­nehmen bestimmen, das zuständig sein soll? Was, wenn in einer Kommune drei attraktive Netzge­biete mit guter Sozial­struktur und viel kleinerem Gewerbe per Ausschreibung vergeben werden, zwei andere sich aber als Laden­hüter erweisen mit der Folge drastisch höherer Preise gerade für arme Haushalte?

Es gibt also vielfältige Fragen rund um die Grund­ver­sorgung. Die Debatte um das künftige Design des Energie­ver­triebs ist längst nicht zu Ende (Miriam Vollmer).

2026-03-06T20:34:31+01:006. März 2026|Energiepolitik, Strom, Vertrieb|

Erfolg oder Fehlschlag? Habecks Gasdeal mit Katar

In Zeiten wo uns durch Krieg im Nahen Osten wieder einmal schmerzhaft die deutsche Abhän­gigkeit von fossilen Energie­trägern wie Erdgas vor Augen geführt wird, taucht auch der Besuch von Robert Habeck 2022 in Katar wieder in Diskus­sionen auf. Oft wird geglaubt, dieser Besuch sei ein Misserfolg gewesen andere bemängeln, er habe unsere Energie­ver­sorgung von Katar abhängig gemacht. Beides ist falsch.

Im März 2022 reiste der deutsche Wirtschafts- und Klima­schutz­mi­nister Robert Habeck nach Katar, um über mögliche Liefe­rungen von Flüssig­erdgas (LNG) nach Deutschland zu verhandeln. Die Reise stand im Kontext der drasti­schen Verän­de­rungen auf den Energie­märkten nach dem Beginn des Russi­schen Überfalls auf die Ukraine 2022. Deutschland suchte dringend nach Alter­na­tiven zu russi­schem Gas, von dem das Land damals stark abhängig war.

Über viele Jahre bezog Deutschland einen großen Teil seines Erdgases aus Russland. Diese Abhän­gigkeit geriet nach dem Angriff auf die Ukraine zunehmend unter politi­schen und wirtschaft­lichen Druck. Die Bundes­re­gierung unter Bundes­kanzler Olaf Scholz begann daher, neue Energie­part­ner­schaften zu prüfen und bestehende Liefer­ketten zu diversifizieren.

Flüssig­erdgas, das per Schiff trans­por­tiert wird, spielte dabei eine zentrale Rolle. Einer der weltweit wichtigsten Expor­teure dieses Rohstoffs ist Katar, ein kleiner, aber sehr wohlha­bender Staat am Persi­schen Golf mit großen Gasreserven.

Während seines Besuchs in der katari­schen Haupt­stadt Doha traf Habeck Vertreter der katari­schen Regierung sowie Verant­wort­liche des staat­lichen Energie­un­ter­nehmens Qatar­Energy. Ziel war es, Möglich­keiten für langfristige LNG-Liefer­ver­träge zu sondieren und eine strate­gische Energie­part­ner­schaft aufzubauen.

Habeck sprach damals von einem „neuen Anfang“ in den Energie­be­zie­hungen zwischen Deutschland und Katar. Geplant war, dass katari­sches Flüssig­erdgas künftig über neu zu bauende LNG-Terminals an der deutschen Nordsee­küste impor­tiert werden könnte. Zu diesem Zeitpunkt verfügte Deutschland noch über keine eigenen LNG-Terminals, was zusätz­liche Infra­struk­tur­pro­jekte erfor­derlich machte.

Die Reise stieß in Deutschland auch auf Kritik. Katar steht wegen der Menschen­rechtslage und der Behandlung von Arbeits­mi­granten inter­na­tional in der Kritik. Organi­sa­tionen wie Amnesty Inter­na­tional und Human Rights Watch hatten wiederholt auf Probleme im Zusam­menhang mit Arbeits­be­din­gungen und politi­schen Freiheiten hingewiesen.

Kritiker warfen der Bundes­re­gierung vor, im Zuge der Energie­krise neue Abhän­gig­keiten von autori­tären Staaten zu riskieren. Habeck vertei­digte den Besuch jedoch als notwendige Maßnahme, um die Energie­ver­sorgung Deutsch­lands kurzfristig zu sichern. Die Gespräche mit Katar waren Teil einer breiteren Strategie Deutsch­lands, Gaslie­fe­ranten zu diver­si­fi­zieren. Parallel führte Habeck auch Gespräche in anderen Ländern, etwa in Norwegen und den Verei­nigte Staaten.In den Monaten nach der Reise beschleu­nigte die Bundes­re­gierung den Bau mehrerer LNG-Terminals, unter anderem in Wilhelms­haven und Bruns­büttel. Diese Infra­struktur sollte es ermög­lichen, künftig Gas aus verschie­denen Teilen der Welt zu impor­tieren und die Energie­ver­sorgung unabhän­giger zu gestalten.

Der Besuch wurde zunächst von Teilen der Presse als Misserfolg betrachtet. „Zugesagtes Gas aus Katar bleibt aus – war Habecks Kniefall nur Symbol­po­litik?“ titelte der Focus im Juli 2022. „Ein Knicks für nix“: Darum schei­terte Habecks Gas-Reise in Katar“ schrieb der Tagesspiegel.

Beides falsch.

Während des Besuchs kam es zunächst tatsächlich nicht zum direkten Abschluss eines Liefer­ver­trages. Statt­dessen verein­barten Deutschland und Katar eine Energie­part­ner­schaft, die als Grundlage für spätere LNG-Liefe­rungen dienen sollte. Die konkreten Verträge sollten anschließend von Unter­nehmen ausge­handelt werden.

Ein entspre­chender Gasdeal wurde schließlich im November 2022 abgeschlossen. Beteiligt waren das katarische Staats­un­ter­nehmen Qatar­Energy sowie der Energie­konzern Conoco­Phillips. Der Vertrag sieht vor, dass Flüssig­erdgas aus Katar an das geplante LNG-Terminal im schleswig-holstei­ni­schen Bruns­büttel geliefert wird.Der Liefer­vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 15 Jahren und umfasst etwa zwei Millionen Tonnen Flüssig­erdgas pro Jahr. Die Liefe­rungen sollen jedoch erst ab 2026 beginnen, da sowohl neue Förder­ka­pa­zi­täten in Katar als auch die entspre­chende Import­in­fra­struktur in Deutschland aufgebaut werden müssen.

Die verein­barten Liefe­rungen aus Katar decken aber nur einen kleinen Teil des deutschen Gasbe­darfs. Der Vertrag zwischen Qatar­Energy und Conoco­Phillips sieht vor, dass Deutschland 2 Millionen Tonnen LNG pro Jahr erhält. Das entspricht etwa 2,7–2,8 Milli­arden Kubik­metern Erdgas jährlich. Deutschland verbraucht pro Jahr ungefähr 70–90 Milli­arden Kubik­meter Erdgas (je nach Jahr und Nachfrage). Hieraus ergibt sich, dass der Anteil Gas aus Katar etwa 3–3,7 % des deutschen Gasbe­darfs abdecken könnte.

(Christian Dümke)

2026-03-06T18:10:30+01:006. März 2026|Allgemein, Energiepolitik, Gas|