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Über Dr. Olaf Dilling

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Verkehrswende im Wahlprogramm der LINKEN

Fahhradzeichen auf Asphalt mit Linksabbiegepfeil
Das Wahlprogramm der Partei Die LINKE ist bei dieser Wahl tatsächlich eins der spannenderen Programme, weil die LINKE sich mit dem Thema Ökologie mitunter in der praktischen Politik etwas schwer tut. Dagegen ist das Wahlprogramm in seinen Aussagen relativ eindeutig und setzt in Punkto Verkehrswende unter dem Stichwort “Bezahlbare und klimafreundliche Mobilität für alle” durchaus Schwerpunkte:

  • Bus und Bahn sollen als Alternative zum motorisierten Individualverkehr ausgebaut werden
  • Der Nahverkehr soll attraktiver und schrittweise kostenlos gemacht werden
  • In die Schiene soll investiert und das Bahnfahren billiger werden
  • Städte sollen autoärmer und Ziele mit ÖPNV, zu Fuß und mit dem Rad erreichbar werden
  • Lieferverkehr soll öffentlich organisiert werden.

Interessant ist in dem Zusammenhang eine Mobilitätsgarantie für den öffentlichen Raum durch Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken und durch mindestens Stundentakt für Busse zwischen Gemeinden und zu nächstgrößeren Städten zwischen 6 und 22 h. Weiterhin tritt die LINKE für eine Umwandlung der Pendlerpauschale in ein sozial gerechtes Mobilitätsgeld ein, für die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs und die Einführung von generellen Tempolimits.

Insgesamt finden sich im Wahlprogramm einige Ansätze, welche die Verkehrswende befördern könnten. Die Frage ist bei vielen der eher kostspieligen Maßnahmen, wie sie sich gegenfinanzieren lassen (Olaf Dilling).

2021-08-18T18:03:48+02:0018. August 2021|Allgemein|

Verkehrsrecht: Über echte und unechte “Starenkästen”…

Vogelkasten am Baum

In der Presse machen immer mal wieder Geschichten die Runde, dass Menschen mit Grundstücken an vielbefahrenen Straßen auf folgende Idee kommen: Die täuschend echte Atrappe einer Radarfalle zu bauen. Allein der Anblick bringt viele Autofahrer dazu, sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten. Davon profitieren wiederum die Anwohner der Straße.

Und fast immer entbrennt dann ein Streit, ob das denn zulässig sei. Tatsächlich wähnen manche Menschen, sowas sei als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr strafbar oder ein getäuschter Autofahrer könne bei einem Auffahrunfall Schadensersatz verlangen. Nun, wer nicht zu schnell fährt, muss bei Anblick eines Blitzers auch nicht scharf bremsen. Insofern ist die Gefahr und die Ursache für den Unfall ausschließlich im regelwidrigen Verhalten der Autofahrer zu suchen,  nicht beim Aufstellen der Atrappe.

Tatsächlich hat das Amtsgericht Köln aber mal einen Tischler, der eine Attrappe gebaut hat, wegen Amtsanmaßung belangen wollen. Das Verfahren wurde dann aber wegen Geringe der Schuld eingestellt. Richtig überzeugend ist diese Auffassung nicht, denn eine Amtsanmaßung würde gemäß § 132 StGB eine Handlung voraussetzen, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf. Zu solchen Amtshandlungen dürfte das Aufstellen einer Blitzerattrappe eher nicht zählen – und selbst das Aufstellen eines echten Messgerätes dürfte zulässig sein. Solange die Ergebnisse nicht für das Ausstellen von Bußgeldbescheiden verwendet werden.

Umgekehrt ist das Zerstören echter Radarfallen durchaus strafbar und nicht nur wegen einfacher Sachbeschädigung. Anfang diesen Jahres entschied der Bundesgerichtshof, dass Radarfallen der Sicherheit dienende Anlagen seien. Daher gilt ihre Zerstörung, Veränderung oder Unbrauchbarmachung als Störung öffentlicher Betriebe nach § 316b StGB (Olaf Dilling).

2021-08-11T23:06:14+02:0011. August 2021|Verkehr|

Bepreisen statt Verbieten? Das Wahlprogramm der FDP im Bereich Mobilität

Die FDP behauptet inzwischen von sich (wie übrigens fast alle Parteien), in ihrem Wahlprogramm den Klimaschutz am konsequentestens umzusetzen. Zugleich wenden sie sich strikt gegen Verbote, insbesondere Tempolimits oder Dieselfahrverbote, und gegen die Förderung bestimmter Antriebstechnologien. Wie passt das zusammen?

Nun, die FDP setzt auf eine Ausweitung des Emissionshandels im Bereich Mobilität. Dadurch sollen die auf der Pariser Klimakonferenz getroffenen Festlegungen erreicht werden. Was daraus konkret für ein Fahrplan für Diesel- und Benzinpreise resultiert, wurde von der FDP bislang nicht ausbuchstabiert. Vielleicht auch besser so für die Partei: Denn ihre Wählerschaft würde erwartungsgemäß empfindlich reagieren, wenn das Autofahren wirklich teurer werden soll. Selbst für einige potentielle Wähler der Grünen waren die angekündigten 16 Cent Benzinpreiserhöhung bis 2023 offenbar ein wichtigerer Grund, doch einer anderen Partei die Gunst zu schenken, als alle Skandale der grünen Kanzlerkandidatin zusammengenommen.

Dabei trifft die Erhöhung der Kosten für fossile Brennstoffe die typische FDP-Wählerschaft noch am wenigsten. Denn die Steuerung über das Preissignal macht naturgemäß denjenigen Bürgern am härtesten zu schaffen, die am knappsten kalkulieren müssen. Demgegenüber treffen Verbote, jedenfalls wenn sie streng kontrolliert werden, alle Bürger gleich. Daher ist zu vermuten, dass die FDP mit ihrem Konzept der Bepreisung statt der Verbote sich kaum in einer Koalitionsregierung durchsetzen wird.

Im Übrigen bietet das Wahlprogramm der FDP wenig Anhaltspunkte für eine Verkehrswende: Der öffentliche Verkehr kommt so gut wie gar nicht darin vor. Technologien wie Hyperloop, autonomes Fahren und Flugtaxis sollen gefördert werden, was sich ein bisschen mit der Vorstellung der Technologieoffenheit beißt. Insbesondere hat die FDP in ihrem Programm keine Lösung für die Frage anzubieten, wie sich trotz einer Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs der drohende Verkehrskollaps in den Städten abwenden lässt (Olaf Dilling).

2021-08-10T21:33:39+02:0010. August 2021|Allgemein, Verkehr|