Avatar-Foto

Über Dirk Buchsteiner

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat Dirk Buchsteiner, 126 Blog Beiträge geschrieben.

Recht auf Reparatur – TÜV und NABU positionieren sich

Dinge gehen kaputt. Das ist der Lauf der Dinge. Wir haben jedoch weitgehend verlernt, Dinge zu reparieren. Wann haben Sie das letzte Mal Socken gestopft? Wie sieht es mit dem letzten Besuch beim Schuster aus. Klar, der rahmengenähte Herrenschnürer kann problemlos neu besohlt werden. Wie ist es jedoch mit dem Sneaker und der Cup-Sohle? Spannend ist das Thema Reparatur insbesondere bei Elektrogeräten. Ich selbst bin in einem Sammler- und Bastler-Haushalt groß geworden. In der Hauptstraße gab es in meinem Heimatdorf auch ein Elektrogeschäft, in dem man ein kaputtes Fernsehgerät reparieren konnte. Der Laden hat zugemacht, als ich in die dritte Klasse kam. Die Reparierbarkeit von Geräten hat in den letzten Jahren immer mehr abgenommen. Im Zuge der Ökodesignverordnung und der Green-Claims-Richtlinie und der Greenwashing-Richtline der EU soll sich das ändern. Das geplante „Recht auf Reparatur“, wie es nun auch ins deutsche Recht überführt werden soll, ist damit auch mehr als ein Verbraucherschutzthema. Es ist ein Testfall dafür, ob Kreislaufwirtschaft in Deutschland tatsächlich ernst gemeint ist.

Der Entwurf des Bundesjustizministeriums setzt EU-Recht um und verpflichtet Hersteller künftig, Produkte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones auch Jahre nach dem Kauf zu reparieren – kostenlos oder zu einem „angemessenen Preis“. Für Waschmaschinen soll das mindestens zehn Jahre gelten, für Smartphones sieben (wir berichteten). Ersatzteile und Werkzeuge müssen verfügbar sein, Software darf Reparaturen nicht blockieren. Wer sich im Gewährleistungsfall für Reparatur statt Neulieferung entscheidet, bekommt künftig sogar ein zusätzliches Jahr Gewährleistung. Das klingt nach einem Durchbruch. Ist es das auch?

NABU und TÜV begrüßen den Vorstoß ausdrücklich. Beide sehen darin einen wichtigen Schritt für Ressourcenschonung, weniger Abfall und mehr Unabhängigkeit von Rohstoffimporten. Längere Produktlebensdauer stärkt die Kreislaufwirtschaft – so weit, so richtig. Der NABU warnt vor einem zentralen Schwachpunkt: dem Preis. Was ist ein „angemessener“ Preis für Ersatzteile? Schon heute scheitern viele Reparaturen an überhöhten Kosten. Wenn Hersteller weiterhin Mondpreise für Ersatzteile verlangen können, bleibt das Reparaturrecht Theorie. Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Fachkräftemangel. Die Zahl qualifizierter Reparaturbetriebe sinkt seit Jahren. Ein Rechtsanspruch hilft wenig, wenn niemand repariert. Der TÜV-Verband setzt einen anderen Schwerpunkt: Sicherheit. Gerade bei digital vernetzten Geräten können Eingriffe in Hard- und Software neue Risiken schaffen – von IT-Sicherheitslücken bis hin zu Produktsicherheitsproblemen.

Reparatur darf deshalb nicht auf Kosten der Sicherheit gehen. Gefordert werden sicherheitskompatible Ersatzteile, saubere Update-Prozesse und unabhängige Prüfungen. Zertifizierungen könnten Vertrauen schaffen – etwa durch ein Prüfzeichen wie „Ready for Repair“, das echte Reparierbarkeit sichtbar macht und Greenwashing erschwert.Ein weiteres Nadelöhr: Transparenz und Organisation. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen leicht auffindbare, verlässliche Reparaturangebote. Dafür braucht es funktionierende Plattformen, klare Zuständigkeiten und definierte Qualitätsstandards. Der politische Wille ist da. Das Ziel ist richtig: Ressourcen schützen, Abfall vermeiden, Kreislaufwirtschaft stärken. Doch ob das Gesetz tatsächlich mehr Reparaturen bringt, entscheidet sich nicht an der Überschrift, sondern an den Details. Reparieren heißt Ressourcen schützen. Aber nur, wenn Reparieren auch wirtschaftlich sinnvoll, praktisch möglich und technisch sicher ist. (Dirk Buchsteiner)

2026-02-27T17:28:30+01:0027. Februar 2026|Allgemein|

VerpackDG: Neue Pflichten für Hersteller – mehr Vermeidung, mehr Recycling, mehr Kontrolle

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen (siehe hier). Hintergrund ist die ab August 2026 EU-weit geltende Verpackungsverordnung. Damit deutsches Recht und europäische Vorgaben reibungslos ineinandergreifen, soll das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) durch das VerpackDG abgelöst werden – bei Beibehaltung der bewährten Strukturen, jedoch mit deutlich verschärften Anforderungen.

Im Zentrum steht eine umfassende Zulassungspflicht: Künftig benötigen nicht nur duale Systeme, sondern alle Organisationen, die Herstellerpflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung wahrnehmen, eine Zulassung. Hersteller, die sich keiner solchen Organisation angeschlossen haben, müssen selbst eine individuelle Zulassung beantragen. Zuständig ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), deren Finanzierung künftig auf eine breitere Basis gestellt wird. Vorgesehen ist ein möglichst bürokratiearmes, automatisiertes Verfahren – der Kontrollrahmen wird gleichwohl deutlich enger.

Neu ist zudem eine klare Verpflichtung zur Verpackungsvermeidung. Bestimmte Akteure – darunter duale Systeme, Branchenlösungen sowie nicht angeschlossene Hersteller – müssen künftig einen Mindestanteil ihres Budgets in Maßnahmen zur Abfallvermeidung investieren. Ziel ist insbesondere die Stärkung von Mehrweg- und Wiederbefüllsystemen. Denkbar sind etwa Anschubfinanzierungen für neue Mehrwegangebote oder Informationskampagnen zur Förderung nachhaltiger Verpackungsalternativen.

Darüber hinaus wird das Recycling weiter verschärft. Ab 2028 steigen die Quoten für Aluminium und Eisenmetalle auf jeweils 95 Prozent. Für Kunststoffverpackungen gilt künftig eine Recyclingquote von 75 Prozent; davon müssen 70 Prozent werkstofflich recycelt werden. Damit wird die bislang geltende Verwertungsquote durch eine anspruchsvollere Recyclingquote ersetzt. Der Effekt: Weniger Kunststoff in der Müllverbrennung, mehr tatsächliche Kreislaufführung.

Nach der Kabinettsentscheidung folgt nun die europarechtliche Notifizierung. Anschließend sind Bundestag und Bundesrat am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Für Hersteller und Entsorgungsakteure ist jedoch bereits jetzt klar: Die regulatorischen Anforderungen steigen erheblich. Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich künftig nicht nur um Systembeteiligung und Recycling kümmern, sondern aktiv zur Vermeidung von Verpackungsabfällen beitragen. (Dirk Buchsteiner)

2026-02-19T09:22:45+01:0019. Februar 2026|Abfallrecht|

Trump und der Klimaschutz

Man ist inzwischen eine Eskalation des Irrsinns aus Washington gewohnt. Was das Weiße Haus jedoch als „größte Deregulierungsmaßnahme in der amerikanischen Geschichte“ feiert, ist nichts weniger als ein beispielloser Rückschritt im zwingenden Kampf gegen die Erderwärmung. US-Präsident Donald Trump hat die Gefährdungsfeststellung „Endangerment Finding“ aufgehoben. Sie stammte aus dem Jahr 2009, also der ersten Amtszeit von Präsident Barack Obama. Die US-Umweltbehörde EPA hatte auf Grundlage zahlreicher wissenschaftlicher Studien den Ausstoß von sechs Treibhausgasen als Luftverschmutzung und als Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und des menschlichen Wohlergehens eingestuft.. Der Clean Air Act, also das Luftreinhaltegesetz, gab der EPA die Befugnis, Verschmutzungsquellen, die nach Überzeugung der Wissenschaftler zur Erderwärmung beitragen, zu regulieren. Praktisch der gesamte regulatorische Rahmen für CO₂-Grenzwerte, etwa für Fahrzeuge, Kohle- und Gaskraftwerke, baute auf dieser Feststellung auf.

Es ist eine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis, dass Treibhausgase der Haupttreiber des menschengemachten Klimawandels sind. Diesen leugnet Trump jedoch. In das selbe Horn bläst EPA-Chef Zeldin. Zeldin sprach abfällig vom „Heiligen Gral der übermäßigen staatlichen Regulierung“. Für Trump ist die Klimapolitik der Obama- und Biden-Ära „katastrophal“ – sie schade der Wirtschaft, belaste insbesondere die Autoindustrie und treibe die Preise für Verbraucher in die Höhe. Der Verkehrssektor ist in den USA tatsächlich der größte CO₂-Verursacher. Doch statt strengere Vorgaben durchzusetzen, hat die EPA bereits angekündigt, unter Biden beschlossene Emissionsbegrenzungen für Autos und leichte Nutzfahrzeuge zu verschieben. Zeldin sprach von Einsparungen in Höhe von 1,3 Billionen Dollar – eine Zahl, deren Herleitung bislang unklar bleibt. Neuwagen könnten angeblich im Schnitt um 3.000 Dollar günstiger werden. Trump selbst geht noch weiter: Er bezeichnet Klimaschutz als „größten Betrug“ und bestreitet einen Zusammenhang zwischen Treibhausgasen und öffentlicher Gesundheit.

Die wissenschaftliche Gemeinschaft reagiert (berechtigterweise) mit scharfer Kritik. Viele Forscher sprechen von einer gezielten Vernebelungstaktik. Der Klimaforscher Niklas Höhne etwa wirft der Regierung vor, mit fragwürdigen Annahmen eine „Schein-Studie“ konstruiert zu haben, die zu dem politisch gewünschten Ergebnis komme, CO₂ sei nicht gefährlich. Sollte die Deregulierung wie angekündigt umgesetzt werden, könnten die US-Emissionen bis 2030 um eine Gigatonne höher ausfallen als bislang prognostiziert – mehr, als Deutschland in einem Jahr insgesamt ausstößt. Angesichts der globalen Klimaziele wäre das ein massiver Rückschlag. Umweltverbände sprechen vom größten Angriff auf die staatlichen Klimaschutzbemühungen in der US-Geschichte. Die Entscheidung diene vor allem der fossilen Brennstoffindustrie. Tatsächlich begrüßte die Kohlebranche den Schritt umgehend: Er könne helfen, die Stilllegung alter Kohlekraftwerke zu verhindern. Doch das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein. Experten rechnen mit einer Klagewelle, die letztlich vor dem Supreme Court landen wird. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits 2007 entschieden, dass klimaschädliche Gase als Luftschadstoffe im Sinne des Clean Air Act gelten. Sollte das Gericht nun eine Kehrtwende vollziehen, hätte das weitreichende Folgen – nicht nur für die Klimapolitik, sondern auch für die Auslegung zentraler Umweltgesetze in den USA. Zwischen wirtschaftlicher Deregulierung und globaler Verantwortung, zwischen politischer Ideologie und wissenschaftlicher Evidenz geht es letztlich darum, welchen Platz die USA im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel einnehmen wollen – als Bremser oder als Gestalter. (Dirk Buchsteiner)