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Über Dirk Buchsteiner

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re|Adventskalender – Das 1. Türchen: Neues zu den Betriebsbeauftragten

 

Werden sie nun abgeschafft? Wie geht es weiter? Im ersten Türchen des diesjährigen RE-Adventskalenders betreiben wir eine erste Nachlese zu den diesjährigen Berliner Abfallrechtstagen (siehe bereits hier). Es ist auf viel Kopfschütteln gestoßen, dass die neue Bundesregierung nach dem „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“ der CDU/CSU im Koalitionsvertrag vorsah, die Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abzuschaffen und den Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduzieren (siehe auch hier).

Doch eins nach dem anderen: Betriebsbeauftragte sind eine zentrale Schnittstelle zwischen den operativen Abläufen in Unternehmen und den strengen rechtlichen sowie umwelttechnischen Anforderungen. Im Kern geht es um die betriebliche Selbstüberwachung, deren Sinn wohl als Bürokratie missverstanden wird. Ihre Bestellung erzeugt für die Beauftragten keine Pflichten gegenüber der Überwachungsbehörde, sondern nur im Verhältnis zum Anlagenbetreiber. Es muss betont werden, dass es die gesetzgeberische Zielvorstellung war, dass Betriebsbeauftragte (die sich zudem regelmäßig zum Erhalt der Fachkunde fortbilden müssen) Probleme erkennen und lösen sollen, bevor ggf. eine rechtliche Inanspruchnahme (seien es Ordnungswidrigkeitenverfahren, strafrechtliche Ermittlungen oder Ansprüche Dritter) das Unternehmen trifft.

Es trifft zu, dass die Pflicht zur Bestellung einer Vielzahl verschiedener Beauftragter aus Sicht einzelner Interessenvertretungen für Unternehmen zu einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand geführt hat (siehe VCI). Doch ist hier zu differenzieren! Hiermit können nicht die zentralen Beauftragten wie insbesondere der Betriebsbeauftragte für Abfall, die Immissionsschutzbeauftragten oder die Gewässerschutzbeauftragten gehören, deren Arbeit mehr Wertschätzung verdient und nicht weniger. Dass es sie gibt, ist keinesfalls Bürokratie.

Im Rahmen der Berliner Abfallrechtstage wurde daher auch mit MinR Dr. Jean Doumet (BMUKN, Bonn) über die Betriebsbeauftragten diskutiert. Er wagte sich aus der Reserve und betonte auch, dass er sich über diesen Passus im Koalitionsvertrag geärgert habe. Er gab insofern Entwarnung: Abgeschafft würden die Betriebsbeauftragten wohl nicht. Grundsätzlich stehe man zur Eigenüberwachung. Diese bedeute jedoch nicht, dass man die Regeln nicht besser machen könne.

Sofern der VCI darauf verweist, dass die stetig gewachsene Zahl an Betriebsbeauftragten – bis zu 42 verschiedene Beauftragte werden laut VCI mittlerweile gezählt – aus dem Ruder gelaufen sei und dies für Unternehmen immense Kosten verursacht (hier), wäre die Gegenrechnung erlaubt, was durch das Beauftragtenwesen und die Selbstüberwachung für Unternehmen eingespart werden kann. Haftungsrisiken lassen sich nur leider nicht so einfach berechnen wie Arbeitszeit. Insofern hängt die Rechnung bisher noch in der Luft. Hinter vorgehaltener Hand hieß es bei den Abfallrechtstagen von Verbandsseite aber, dass man den Immissionsschutzbeauftragten oder Abfallbeauftragten auch nicht abschaffen wolle, doch sollte man die Verpflichtung überdenken. Hier liegt jedoch der Hase im Pfeffer: Auch die Verpflichtung zur Bestellung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, schließlich muss man manchmal auch zu seinem Glück gezwungen werden (wissen wir nicht nur vom Sicherheitsgurt) – weil es richtig ist und die Betriebsbeauftragten gebraucht werden. Insofern wäre auch eine Wahlfreiheit kritisch zu sehen. Trotz allem ist es nicht falsch, das Beauftragtenwesen tatsächlich etwas zu überarbeiten. Dies betrifft aber weniger das Grundkonzept und die Pflichten, sondern z.B. das Prozedere für Fortbildungen. So ließe sich überlegen, dass die Zweijahresfrist praktikabler auszugestalten. Dies könnte Flexibilisierungen für die Unternehmen mit sich bringen. Auch bei der Überwachung der Lehrgänge – von der Ausweiskontrolle und der Vielzahl an Unterschriften, die zu leisten sind – könnte man abrüsten. Die Erfahrung zeigt aber auch deutlich, dass die Teilnehmenden stets von einem praxisorientierten, gut geplanten und organisierten Lehrgang (siehe insbesondere hier) profitiert haben. Insofern freue ich mich sehr darauf, auch 2026 gemeinsam mit tollen Ingenieuren und Kollegen (und einem super Team vor Ort und im Backoffice) tatkräftig bei der Aus- und Weiterbildung von Betriebsbeauftragten mitzuwirken. (Dirk Buchsteiner)

2025-12-03T14:17:08+01:001. Dezember 2025|Abfallrecht, Allgemein|

Berliner Abfallrechtstage 2025

Die Kreislaufwirtschaft gehört zu den zentralen strategischen Zukunftsfeldern Europas. Angesichts steigender Rohstoffpreise, geopolitischer Abhängigkeiten und der klimapolitischen Notwendigkeit, Emissionen deutlich zu reduzieren, rückt die ressourcenschonende Gestaltung industrieller und kommunaler Stoffströme stärker denn je in den Fokus politischer Entscheidungen. Die Berliner Abfallrechtstage 2025 boten vor diesem Hintergrund einen umfassenden Einblick in die aktuellen politischen, rechtlichen und technologischen Entwicklungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

Unter der Tagungsleitung von Dr. Frank Petersen (Ministerialrat a.D., BMUKN) ging es um die Kreislaufwirtschaft in Krisenzeiten und aktuelle Herausforderungen mit der und durch die Rechtsetzung auf europäischer und nationaler Ebene. Im Rahmen der zweitägigen Tagung konnten führende Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Anwaltschaft zentrale Weichenstellungen für die kommenden Jahre diskutieren. Themen wie die Modernisierung des nationalen Abfallrechts, neue europäische Vorgaben (z.B. Novelle der Abfallrahmenrichtlinie, die PPWR, die Abfallverbringungsverordnung), der Circular Economy Act (CEA), der Clean Industrial Deals und die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) standen im im Fokus des Jahrestreffens der Abfallrechtlerfamilie.

Die diesjährige Veranstaltung stand ganz im Zeichen des glanzvollen 25-jährigen Jubiläums des Lexxion-Verlags. Seit seiner Gründung hat sich der Verlag zu einer der wichtigsten unabhängigen wissenschaftlichen Plattformen entwickelt. Zahlreiche Publikationen, Fachtagungen und insbesondere Fachzeitschriften aus dem Hause Lexxion haben maßgeblich dazu beigetragen, den wissenschaftlichen Diskurs auf europäischer Ebene zu fördern und sind wichtige Impulsgeber für rechtliche Entwicklungen.

Hinter dem Lexxion-Verlag stehen mit der Verlegerfamilie Andreae, allen voran Dr. Wolfgang Andreae und der „First Lady of Lexxion“ Micheline Andreae, Persönlichkeiten mit vollem Einsatz und Bekenntnis für Europa und die Wissenschaft. Im Rahmen einer festlichen Jubiläumsfeier mit Abendessen am Donnerstagabend würdigten daher langjährige Weggefährten die Bedeutung des Lexxion-Verlags und die Verlegerpersönlichkeit Wolfgang Andreae („a true gentleman an scholar“) in sehr persönlichen Grußworten. Es gab auch Ente, Wein und gute Musik.

Highlight des Abends war der von Professor Caroline Buts (Vrije Universiteit Brussel) gekonnt und tiefgehend moderierte politische Dialog über Europa mit Peter Altmeier (ehem. Bundesminister für Wirtschaft und Energie). Altmeier unterstrich die Bedeutung des europäischen Integrationsprozesses, den er insbesondere auf die deutsch-französische Freundschaft zurückführte. Zudem sprach er sich für eine letzte Erweiterungsrunde um die Staaten des ehemaligen Jugoslawiens aus, um durch und mit der EU alte Gräben zu überwinden und den Frieden in Europa zu sichern. Zu der Tagung erscheint in Kürze ein Tagungsbericht – wohl noch in diesem Jahr in Heft 6 der AbfallR. (Dirk Buchsteiner)

2025-11-28T19:11:49+01:0028. November 2025|Allgemein|

CCS: Novelle Kohlendioxid-Speichergesetz (KSpG)

Carbon Capture and Storage (CCS) bezeichnet Technologien, bei denen Kohlendioxid (CO₂) an der Quelle – etwa in Industrieanlagen – abgeschieden und anschließend dauerhaft unterirdisch gespeichert wird, sodass es nicht in die Atmosphäre gelangt. Ziel ist es, unvermeidbare Emissionen aus Prozessen zu reduzieren, die sich nicht oder nur mit sehr großen Schwierigkeiten elektrifizieren oder defossilisieren lassen (z. B. Zement- oder Stahlindustrie) – hier ist CCS im Grunde alternativlos.  Allerdings ist CCS nicht ohne Diskussion: Es erfordert zusätzlichen Energieaufwand, großräumige Infrastruktur (Transportleitungen, Speicherstätten) und strengste Sicherheits- und Überwachungsregeln, damit das CO₂ dauerhaft sicher gebunden bleibt. Gerade erst am Mittwoch habe ich vor der Handelskammer Hamburg zu diesem Thema (und vielen anderen) im Rahmen des Fortbildungslehrgangs betrieblicher Umweltschutz referiert. Klar ist, die Hamburger Wirtschaft verfolgt bereits ambitionierte Klimaziele. Durch den Volksentscheid, wonach Hamburg bereits 2040 klimaneutral sein soll, wird der Druck auf die Industrie noch einmal deutlich steigen. Doch wie kommen wir zu Net-Zero? Die Angst vor der Deindustrialisierung schwingt dabei mit.

Heute hat der Bundesrat dem novellierten Gesetz zur Änderung des KSpG seine Zustimmung gegeben. Es gab nur ein paar Protokollerklärungen. Bisher war in Deutschland die dauerhafte Speicherung von CO₂ nur für Demonstrations- und Forschungsprojekte erlaubt. Mit der Novelle wird nun ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der die Speicherung im industriellen Maßstab erlaubt – insbesondere über Forschung hinaus. Der Transport von CO₂ (z. B. über Leitungen) wird ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen und damit die Infrastruktur-Voraussetzungen gestärkt. Die Speicherung soll primär offshore (also im Meeresuntergrund bzw. auf dem Festlandsockel) umgesetzt werden. Onshore-Speicher bleiben bundesweit weitgehend verboten – mit der Option, dass einzelne Bundesländer entsprechendere Regelungen treffen können. Umwelt- und Meeresschutz bekommen Vorrang: Speicher in Meeresschutzgebieten sind grundsätzlich ausgeschlossen, es gelten Schutz- und Überwachungsstandards. Die Verfahren für Planung und Genehmigung werden vereinfacht bzw. an bestehende Regelungen (z. B. im Energiewirtschaftsgesetz) angeglichen, um Investitions- und Rechtssicherheit zu schaffen.

Mit dem grünen Licht des Bundesrats markiert die Novelle des KSpG einen wichtigen Schritt hin zu einer Systematik, die CO₂-Abscheidung und -Speicherung in größerem Umfang ermöglicht. Ob CCS in Deutschland nun eine breite Anwendung findet – und wie schnell – hängt von Infrastrukturaufbau, wirtschaftlichen Anreizen sowie dem gesellschaftlichen Mittragen ab. Letzterer Punkt dürfte entscheidend sein. So zeigt gerade Norwegen, dass mit politischer Akzeptanz und klare Regulierung viel geht: Hohe Akzeptanz, wenige Konflikte. Die gut etablierte Offshore-Kompetenz aus der Öl- und Gasindustrie sprechen dafür. Für die Klimaziele könnte CCS ein Schlüssel sein. Es wird sicherlich kein Selbstläufer. (Dirk Buchsteiner)

2025-11-21T21:03:43+01:0021. November 2025|Allgemein|