Über Dirk Buchsteiner

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re|Adventskalender – Das 7. Türchen: Vom Bauen und der Frage, wohin mit der Anlage

Eines der Themen, die regel­mäßig Mandanten beschäf­tigen, ist die Frage, wo welche Nutzung überhaupt zulässig ist und welche Auswir­kungen das Baupla­nungs­recht damit auf die Zulassung von Anlagen hat.

Wohin also mit der Anlage? Dabei geht es oftmals umgekehrt darum: Passt es hier (nämlich auf dem Grund­stück, das der Mandant gerade zufällig hat)? Bei Anlagen, die förmlich immis­si­ons­schutz­rechtlich geneh­mi­gungs­be­dürftig (also „G“) sind, geht die einschlägige Recht­spre­chung von einem erheb­lichen Beläs­ti­gungs­po­tential aus, das bei der Ansiedlung und dem Betrieb typischer­weise mitge­dacht werden muss. Dies bedeutet regulär: Indus­trie­gebiet. Selbst wenn Abfall­ent­sor­gungs­an­lagen (mit denen ich mich vielfach, aber nicht nur befasse) im verein­fachten Verfahren geneh­mi­gungs­fähig wären („V“), reicht trotzdem oftmals ein Gewer­be­gebiet nicht aus. Aus Sicht der Recht­spre­chung haben diese Anlagen ein grund­sätzlich hohes Störpo­tenzial. Das macht deren Zulassung mitunter auch nicht leichter. Die Spiel­räume für eine „Atypik“ werden auch immer geringer…

Im Außen­be­reich ist gewerb­liche Nutzung in der Regel ausge­schlossen; § 35 BauGB wirkt hier im wahrsten Sinne des Wortes wie ein Sperr­signal – zumindest, wenn es um Neuan­sie­de­lungen geht. Für Anlagen­be­treiber, die bestehende Standorte weiter­ent­wi­ckeln wollen (z.B. über § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB), ist die Luft mitunter auch recht dünn. Hier geht es darum, anwaltlich nach Lösungen zu suchen, und u.a. zu ermitteln, was noch „angemessen“ ist.

Ein weiteres Spannungsfeld in der Beratung ist die Überplanung bestehender Standorte. Manchmal ist dies im Interesse unserer Mandanten, andere werden durch solche Überpla­nungen mitge­rissen. Entscheidend ist, dass es passt. Das klingt zunächst pragma­tisch, kommt in der Praxis jedoch häufig mit recht eng gefassten Festset­zungen daher. Für den betrof­fenen Anlagen­be­treiber kann das bedeuten, dass etablierte betrieb­liche Struk­turen plötzlich in ihrer Weiter­ent­wicklung eingeengt werden – quasi eine planungs­rechtlich verordnete Limitierung der eigenen Entfal­tungs­mög­lich­keiten. Doch hier gilt der Schnei­der­grundsatz, ein Maßanzug sitzt schließlich nur dann gut, wenn man nicht dicker wird. Etwas mehr Stoff­zugabe (gerade auch mit Blick auf die bevor­ste­hende Weihnachtszeit) ist dann hilfreich. Das gilt mitunter auch auf Anlagen­be­triebe im Korsett maßge­schnei­derter Sondergebiete.

Neben heran­rü­ckender Wohnbe­bauung, unbeplanten Innen­be­reichen und „Nimby-Nachbarn“ (Wie heißt es schon in Schillers Wilhelm Tell (IV, 3.): „Es kann der Frömmste nicht im Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.“), bleibt es auch im Baurecht spannend. Erfolg­reiche Beratung bedeutet hier, diese Rechts­ma­terie nicht nur zu kennen, sondern strate­gisch einzu­setzen – immer mit dem Blick für die plane­ri­schen und recht­lichen Fallstricke, die auf dem Weg zur Zulassung einer Anlage lauern. (Dirk Buchsteiner)

2025-12-12T17:27:11+01:0012. Dezember 2025|Allgemein|

re|Adventskalender – Das 1. Türchen: Neues zu den Betriebsbeauftragten

 

Werden sie nun abgeschafft? Wie geht es weiter? Im ersten Türchen des diesjäh­rigen RE-Advents­ka­lenders betreiben wir eine erste Nachlese zu den diesjäh­rigen Berliner Abfall­rechts­tagen (siehe bereits hier). Es ist auf viel Kopfschütteln gestoßen, dass die neue Bundes­re­gierung nach dem „Sofort­pro­gramm für den Bürokra­tie­rückbau“ der CDU/CSU im Koali­ti­ons­vertrag vorsah, die Verpflich­tungen zur Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten abzuschaffen und den Schulungs‑, Weiter­bil­dungs- und Dokumen­ta­ti­ons­aufwand signi­fikant reduzieren (siehe auch hier).

Doch eins nach dem anderen: Betriebs­be­auf­tragte sind eine zentrale Schnitt­stelle zwischen den opera­tiven Abläufen in Unter­nehmen und den strengen recht­lichen sowie umwelt­tech­ni­schen Anfor­de­rungen. Im Kern geht es um die betrieb­liche Selbst­über­wa­chung, deren Sinn wohl als Bürokratie missver­standen wird. Ihre Bestellung erzeugt für die Beauf­tragten keine Pflichten gegenüber der Überwa­chungs­be­hörde, sondern nur im Verhältnis zum Anlagen­be­treiber. Es muss betont werden, dass es die gesetz­ge­be­rische Zielvor­stellung war, dass Betriebs­be­auf­tragte (die sich zudem regel­mäßig zum Erhalt der Fachkunde fortbilden müssen) Probleme erkennen und lösen sollen, bevor ggf. eine recht­liche Inanspruch­nahme (seien es Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren, straf­recht­liche Ermitt­lungen oder Ansprüche Dritter) das Unter­nehmen trifft.

Es trifft zu, dass die Pflicht zur Bestellung einer Vielzahl verschie­dener Beauf­tragter aus Sicht einzelner Inter­es­sen­ver­tre­tungen für Unter­nehmen zu einem erheb­lichen bürokra­ti­schen und finan­zi­ellen Aufwand geführt hat (siehe VCI). Doch ist hier zu diffe­ren­zieren! Hiermit können nicht die zentralen Beauf­tragten wie insbe­sondere der Betriebs­be­auf­tragte für Abfall, die Immis­si­ons­schutz­be­auf­tragten oder die Gewäs­ser­schutz­be­auf­tragten gehören, deren Arbeit mehr Wertschätzung verdient und nicht weniger. Dass es sie gibt, ist keines­falls Bürokratie.

Im Rahmen der Berliner Abfall­rechtstage wurde daher auch mit MinR Dr. Jean Doumet (BMUKN, Bonn) über die Betriebs­be­auf­tragten disku­tiert. Er wagte sich aus der Reserve und betonte auch, dass er sich über diesen Passus im Koali­ti­ons­vertrag geärgert habe. Er gab insofern Entwarnung: Abgeschafft würden die Betriebs­be­auf­tragten wohl nicht. Grund­sätzlich stehe man zur Eigen­über­wa­chung. Diese bedeute jedoch nicht, dass man die Regeln nicht besser machen könne.

Sofern der VCI darauf verweist, dass die stetig gewachsene Zahl an Betriebs­be­auf­tragten – bis zu 42 verschiedene Beauf­tragte werden laut VCI mittler­weile gezählt – aus dem Ruder gelaufen sei und dies für Unter­nehmen immense Kosten verur­sacht (hier), wäre die Gegen­rechnung erlaubt, was durch das Beauf­trag­ten­wesen und die Selbst­über­wa­chung für Unter­nehmen einge­spart werden kann. Haftungs­ri­siken lassen sich nur leider nicht so einfach berechnen wie Arbeitszeit. Insofern hängt die Rechnung bisher noch in der Luft. Hinter vorge­hal­tener Hand hieß es bei den Abfall­rechts­tagen von Verbands­seite aber, dass man den Immis­si­ons­schutz­be­auf­tragten oder Abfall­be­auf­tragten auch nicht abschaffen wolle, doch sollte man die Verpflichtung überdenken. Hier liegt jedoch der Hase im Pfeffer: Auch die Verpflichtung zur Bestellung ist grund­sätzlich nicht zu beanstanden, schließlich muss man manchmal auch zu seinem Glück gezwungen werden (wissen wir nicht nur vom Sicher­heitsgurt) – weil es richtig ist und die Betriebs­be­auf­tragten gebraucht werden. Insofern wäre auch eine Wahlfreiheit kritisch zu sehen. Trotz allem ist es nicht falsch, das Beauf­trag­ten­wesen tatsächlich etwas zu überar­beiten. Dies betrifft aber weniger das Grund­konzept und die Pflichten, sondern z.B. das Prozedere für Fortbil­dungen. So ließe sich überlegen, dass die Zweijah­res­frist prakti­kabler auszu­ge­stalten. Dies könnte Flexi­bi­li­sie­rungen für die Unter­nehmen mit sich bringen. Auch bei der Überwa­chung der Lehrgänge – von der Ausweis­kon­trolle und der Vielzahl an Unter­schriften, die zu leisten sind – könnte man abrüsten. Die Erfahrung zeigt aber auch deutlich, dass die Teilneh­menden stets von einem praxis­ori­en­tierten, gut geplanten und organi­sierten Lehrgang (siehe insbe­sondere hier) profi­tiert haben. Insofern freue ich mich sehr darauf, auch 2026 gemeinsam mit tollen Ingenieuren und Kollegen (und einem super Team vor Ort und im Backoffice) tatkräftig bei der Aus- und Weiter­bildung von Betriebs­be­auf­tragten mitzu­wirken. (Dirk Buchsteiner)

2025-12-03T14:17:08+01:001. Dezember 2025|Abfallrecht, Allgemein|

Berliner Abfall­rechtstage 2025

Die Kreis­lauf­wirt­schaft gehört zu den zentralen strate­gi­schen Zukunfts­feldern Europas. Angesichts steigender Rohstoff­preise, geopo­li­ti­scher Abhän­gig­keiten und der klima­po­li­ti­schen Notwen­digkeit, Emissionen deutlich zu reduzieren, rückt die ressour­cen­scho­nende Gestaltung indus­tri­eller und kommu­naler Stoff­ströme stärker denn je in den Fokus politi­scher Entschei­dungen. Die Berliner Abfall­rechtstage 2025 boten vor diesem Hinter­grund einen umfas­senden Einblick in die aktuellen politi­schen, recht­lichen und techno­lo­gi­schen Entwick­lungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

Unter der Tagungs­leitung von Dr. Frank Petersen (Minis­te­ri­alrat a.D., BMUKN) ging es um die Kreis­lauf­wirt­schaft in Krisen­zeiten und aktuelle Heraus­for­de­rungen mit der und durch die Recht­setzung auf europäi­scher und natio­naler Ebene. Im Rahmen der zweitä­gigen Tagung konnten führende Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissen­schaft und Anwalt­schaft zentrale Weichen­stel­lungen für die kommenden Jahre disku­tieren. Themen wie die Moder­ni­sierung des natio­nalen Abfall­rechts, neue europäische Vorgaben (z.B. Novelle der Abfall­rah­men­richt­linie, die PPWR, die Abfall­ver­brin­gungs­ver­ordnung), der Circular Economy Act (CEA), der Clean Indus­trial Deals und die Nationale Kreis­lauf­wirt­schafts­stra­tegie (NKWS) standen im im Fokus des Jahres­treffens der Abfallrechtlerfamilie.

Die diesjährige Veran­staltung stand ganz im Zeichen des glanz­vollen 25-jährigen Jubiläums des Lexxion-Verlags. Seit seiner Gründung hat sich der Verlag zu einer der wichtigsten unabhän­gigen wissen­schaft­lichen Platt­formen entwi­ckelt. Zahlreiche Publi­ka­tionen, Fachta­gungen und insbe­sondere Fachzeit­schriften aus dem Hause Lexxion haben maßgeblich dazu beigetragen, den wissen­schaft­lichen Diskurs auf europäi­scher Ebene zu fördern und sind wichtige Impuls­geber für recht­liche Entwicklungen.

Hinter dem Lexxion-Verlag stehen mit der Verle­ger­fa­milie Andreae, allen voran Dr. Wolfgang Andreae und der „First Lady of Lexxion“ Micheline Andreae, Persön­lich­keiten mit vollem Einsatz und Bekenntnis für Europa und die Wissen­schaft. Im Rahmen einer festlichen Jubilä­ums­feier mit Abend­essen am Donners­tag­abend würdigten daher langjährige Wegge­fährten die Bedeutung des Lexxion-Verlags und die Verle­ger­per­sön­lichkeit Wolfgang Andreae („a true gentleman an scholar“) in sehr persön­lichen Grußworten. Es gab auch Ente, Wein und gute Musik.

Highlight des Abends war der von Professor Caroline Buts (Vrije Univer­siteit Brussel) gekonnt und tiefgehend moderierte politische Dialog über Europa mit Peter Altmeier (ehem. Bundes­mi­nister für Wirtschaft und Energie). Altmeier unter­strich die Bedeutung des europäi­schen Integra­ti­ons­pro­zesses, den er insbe­sondere auf die deutsch-franzö­sische Freund­schaft zurück­führte. Zudem sprach er sich für eine letzte Erwei­te­rungs­runde um die Staaten des ehema­ligen Jugosla­wiens aus, um durch und mit der EU alte Gräben zu überwinden und den Frieden in Europa zu sichern. Zu der Tagung erscheint in Kürze ein Tagungs­be­richt – wohl noch in diesem Jahr in Heft 6 der AbfallR. (Dirk Buchsteiner)

2025-11-28T19:11:49+01:0028. November 2025|Allgemein|