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Wie geht es bei Batterien weiter? Umsetzung der EU-Batterieverordnung

Der Gesetz­entwurf der Bundes­re­gierung (21/1150) zur Anpassung des Batte­rie­rechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batte­rie­recht-EU-Anpas­sungs­gesetz) soll die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in natio­nales Recht überführen. Es handelt sich zwar um eine Verordnung die unmit­telbar in allen Mitglied­staaten gilt, doch muss das nationale Recht angepasst werden. Die Verordnung enthält eine Reihe von Öffnungs­klauseln für den natio­nalen Gesetz­geber sowie konkrete Regelungs­auf­träge. Anpassung des bishe­rigen Batte­rie­ge­setzes sowie Neure­ge­lungen in den bisher nicht geregelten Bereichen sind daher erfor­derlich. Das bisherige Batte­rie­gesetz (BattG) soll durch das Batte­rie­recht-Durch­füh­rungs­gesetz (BattDG) ersetzt werden. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollek­tiver Sammel­systeme für alle Batte­rie­ka­te­gorien, zur Hinter­legung von Sicher­heits­leis­tungen sowie zur Rückgabe ausge­dienter Batterien von E‑Bikes oder E‑Scootern an kommu­nalen Sammelstellen.

In einer öffent­lichen Anhörung des Umwelt­aus­schusses am Montag, 1. September 2026 wurde nun deutliche Kritik an dem Entwurf deutlich. Insbe­sondere die von der Unions­fraktion benannten Experten äußerten Zweifel. Die jeweils von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachver­stän­digen wiederum begrüßten den Gesetz­entwurf grund­sätzlich. Indus­trie­ver­treter wie der Verband der Elektro- und Digital­in­dustrie (ZVEI) warnen vor „Goldplating“, also einer kosten­in­ten­siven Übererfüllung der EU-Vorgaben ohne ökolo­gi­schen Nutzen. Zwar würde der Entwurf keinen Hersteller von Batterien in Deutschland per se benach­tei­ligen, das Goldplating macht jedoch die Bewirt­schaftung von Altbat­terien kompli­zierter und aufwen­diger. Der VKU verlangt prakti­kable Übergangs­fristen für öffentlich-recht­liche Entsor­gungs­träger, während private Entsorger vor der Brand­gefahr durch Lithium-Batterien warnen. Besonders kriti­siert wird, dass das deutsche Gesetz mehr ökolo­gische Kriterien bei der Beitrags­be­rechnung vorsieht als die EU und damit Kosten sowie Bürokratie erhöht. Auch die geplante behörd­liche Abhol­ko­or­di­nation für bestimmte Batterien gilt als Beispiel unnötiger Regulierung.

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 11. September 2025, nach halbstün­diger Aussprache über die geplante Anpassung des Batte­rie­rechts ab. Schauen wir mal, wie es weitergeht. (Dirk Buchsteiner)

2025-09-05T12:19:53+02:005. September 2025|Abfallrecht|

BMUKN: Abschaffung der Abteilung für Kreis­lauf­wirt­schaft Rückschritt im Ministerium?

Zu sagen, dass es in der Recycling­branche nicht gut läuft, erscheint weit unter­trieben. Einige Bereiche stecken tief in der Krise, wie z.B. das Textil­re­cy­cling oder das Kunst­stoff­re­cy­cling. Während die EU einen spezi­ellen Circular Economy-Rechtsakt für 2026 plant und das Thema damit auch richti­ger­weise bewusst auf die politische Agenda setzt, will man in Berlin im Umwelt­mi­nis­terium umbauen. Aktuellen Berichten zufolge plant das Bundes­um­welt­mi­nis­terium, die eigen­ständige Abteilung „Trans­for­mation, Digita­li­sierung, Circular Economy, Klima­an­passung“ aufzu­lösen. Zu Recht stößt dieses Vorhaben branchen­seits auf Kritik, schließlich schwingt dabei irgendwie mit, dass dem Thema Kreis­lauf­wirt­schaft nicht das politische Gewicht beigemessen wird (siehe z.B. auch hier).

Dabei geht es doch eigentlich um so viel und daher schlagen die Verbände Alarm: Anja Siegesmund, sagte hierzu „Deutschland ist im Recycling und bei innova­tiven Techno­logien weltweit führend. Doch damit wir unsere Wettbe­werbs­fä­higkeit, Rohstoff­si­cherheit und Klima­ziele sichern können, braucht die Kreis­lauf­wirt­schaft politi­schen Rückenwind und klare Struk­turen – nicht ihre Auflösung in einem Minis­te­riums-Organi­gramm“ (siehe hier). Damit hat der BDE vollkommen Recht. Die Kreis­lauf­wirt­schaft darf nicht klein gemacht werden. Es geht um die Vermin­derung des Drucks auf die natür­lichen Ressourcen, es geht um die Einsparung von Energie, die Verrin­gerung des CO2-Fussab­drucks, es geht um Klima­schutz und – mit Blick auf kritische Rohstoffe – sogar um Fragen der natio­nalen Sicherheit. Die Rahmen­be­din­gungen für die Entsor­gungs­branche müssten daher auf den Prüfstand und es muss geschaut werden, wie Verfahren verein­facht, Bürokratie abgebaut und Techniken gefördert werden können, damit der Kreislauf tatsächlich „rund“ laufen kann. Es bedarf prakti­kable recht­liche Rahmen­be­din­gungen und keine Symbol­po­litik. Das Problem ist schließlich, dass man die Belange der Praxis nicht ernst nimmt. Die Branche braucht klare Signale: Kreis­lauf­wirt­schaft verdient mehr Gewicht, nicht weniger. (Dirk Buchsteiner)

2025-08-29T17:16:20+02:0029. August 2025|Abfallrecht|

Globales Plastik­ab­kommen – Sommer, Sonne, Plastikmüll?

Wenn Sie in diesem Jahr im Urlaub am Meer (z.B. am Mittelmeer) waren, werden Sie es vielleicht auch gesehen haben. Mich betrübt es immer sehr. Kunst­stoffmüll an den Stränden. An einigen Meeren und Strand­ab­schnitten ist es besonders schlimm. Gerade abseits der Touris­tenhot­spots wird mit der Situation unmit­telbar konfron­tiert: Wo keine Reini­gungs­kräfte frühmorgens den Strand aufwendig säubern, läuft man nicht nur durch feinkör­nigen Sand, sondern auch durch jede Menge Plastikmüll. Übrigens: Zu den größten Verschmutzern gehören dabei die Mittelmeer-Anrai­ner­staaten Ägypten, Türkei und Italien. Zwei Drittel aller Kunst­stoff­ab­fälle stammen von hier. Allein in Italien werden jeden Tag 32 Millionen Plastik­fla­schen benutzt – ein europa­weiter Rekord, so der WWF.

Seit Jahren wächst im Grunde der Druck, die weltweite Plastikflut einzu­dämmen. Ein globales Abkommen unter dem Dach der Vereinten Nationen sollte verbind­liche Regeln schaffen. Dies reicht von der Reduzierung der Plastik­pro­duktion bis hin zu stren­geren Vorgaben für Recycling. Doch die jüngsten Verhand­lungs­runden sind ins Stocken geraten.

 

Vor allem die Inter­es­senlage ist gespalten: Während viele Staaten ein ambitio­niertes Abkommen mit klaren Reduk­ti­ons­zielen fordern – so auch Deutschland –, drängen erdöl- und kunst­stoff­pro­du­zie­rende Länder auf freiwillige Maßnahmen. Am Ende blieb der kleinste gemeinsame Nenner in Genf bei der letzten Verhand­lungs­runde.

Die Praxis zeigt, dass wir in vielen Bereichen mit dem Recycling nicht weiter­kommen. Es gibt zu viele Arten Kunst­stoffe, Additive, Weich­macher, Farbstoffe etc. Neben wirtschaft­lichen Fragen erschweren techni­schen Hürden Recycling­lö­sungen. Daher ist auch beispiels­weise ein Ende der Abfall­ei­gen­schaft schwierig zu erreichen. Das Scheitern der Verhand­lungen verdeut­licht, dass die Lösung nicht allein im „besseren Recycling“ liegt. Notwendig wäre vor allem eine drastische Verrin­gerung der Plastik­pro­duktion – ein Schritt, zu dem sich die Weltge­mein­schaft bislang nicht durch­ringen konnte.

2025-08-22T14:05:54+02:0022. August 2025|Allgemein|