Über Dirk Buchsteiner

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re|Adventskalender – Das 1. Türchen: Neues zu den Betriebsbeauftragten

 

Werden sie nun abgeschafft? Wie geht es weiter? Im ersten Türchen des diesjäh­rigen RE-Advents­ka­lenders betreiben wir eine erste Nachlese zu den diesjäh­rigen Berliner Abfall­rechts­tagen (siehe bereits hier). Es ist auf viel Kopfschütteln gestoßen, dass die neue Bundes­re­gierung nach dem „Sofort­pro­gramm für den Bürokra­tie­rückbau“ der CDU/CSU im Koali­ti­ons­vertrag vorsah, die Verpflich­tungen zur Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten abzuschaffen und den Schulungs‑, Weiter­bil­dungs- und Dokumen­ta­ti­ons­aufwand signi­fikant reduzieren (siehe auch hier).

Doch eins nach dem anderen: Betriebs­be­auf­tragte sind eine zentrale Schnitt­stelle zwischen den opera­tiven Abläufen in Unter­nehmen und den strengen recht­lichen sowie umwelt­tech­ni­schen Anfor­de­rungen. Im Kern geht es um die betrieb­liche Selbst­über­wa­chung, deren Sinn wohl als Bürokratie missver­standen wird. Ihre Bestellung erzeugt für die Beauf­tragten keine Pflichten gegenüber der Überwa­chungs­be­hörde, sondern nur im Verhältnis zum Anlagen­be­treiber. Es muss betont werden, dass es die gesetz­ge­be­rische Zielvor­stellung war, dass Betriebs­be­auf­tragte (die sich zudem regel­mäßig zum Erhalt der Fachkunde fortbilden müssen) Probleme erkennen und lösen sollen, bevor ggf. eine recht­liche Inanspruch­nahme (seien es Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren, straf­recht­liche Ermitt­lungen oder Ansprüche Dritter) das Unter­nehmen trifft.

Es trifft zu, dass die Pflicht zur Bestellung einer Vielzahl verschie­dener Beauf­tragter aus Sicht einzelner Inter­es­sen­ver­tre­tungen für Unter­nehmen zu einem erheb­lichen bürokra­ti­schen und finan­zi­ellen Aufwand geführt hat (siehe VCI). Doch ist hier zu diffe­ren­zieren! Hiermit können nicht die zentralen Beauf­tragten wie insbe­sondere der Betriebs­be­auf­tragte für Abfall, die Immis­si­ons­schutz­be­auf­tragten oder die Gewäs­ser­schutz­be­auf­tragten gehören, deren Arbeit mehr Wertschätzung verdient und nicht weniger. Dass es sie gibt, ist keines­falls Bürokratie.

Im Rahmen der Berliner Abfall­rechtstage wurde daher auch mit MinR Dr. Jean Doumet (BMUKN, Bonn) über die Betriebs­be­auf­tragten disku­tiert. Er wagte sich aus der Reserve und betonte auch, dass er sich über diesen Passus im Koali­ti­ons­vertrag geärgert habe. Er gab insofern Entwarnung: Abgeschafft würden die Betriebs­be­auf­tragten wohl nicht. Grund­sätzlich stehe man zur Eigen­über­wa­chung. Diese bedeute jedoch nicht, dass man die Regeln nicht besser machen könne.

Sofern der VCI darauf verweist, dass die stetig gewachsene Zahl an Betriebs­be­auf­tragten – bis zu 42 verschiedene Beauf­tragte werden laut VCI mittler­weile gezählt – aus dem Ruder gelaufen sei und dies für Unter­nehmen immense Kosten verur­sacht (hier), wäre die Gegen­rechnung erlaubt, was durch das Beauf­trag­ten­wesen und die Selbst­über­wa­chung für Unter­nehmen einge­spart werden kann. Haftungs­ri­siken lassen sich nur leider nicht so einfach berechnen wie Arbeitszeit. Insofern hängt die Rechnung bisher noch in der Luft. Hinter vorge­hal­tener Hand hieß es bei den Abfall­rechts­tagen von Verbands­seite aber, dass man den Immis­si­ons­schutz­be­auf­tragten oder Abfall­be­auf­tragten auch nicht abschaffen wolle, doch sollte man die Verpflichtung überdenken. Hier liegt jedoch der Hase im Pfeffer: Auch die Verpflichtung zur Bestellung ist grund­sätzlich nicht zu beanstanden, schließlich muss man manchmal auch zu seinem Glück gezwungen werden (wissen wir nicht nur vom Sicher­heitsgurt) – weil es richtig ist und die Betriebs­be­auf­tragten gebraucht werden. Insofern wäre auch eine Wahlfreiheit kritisch zu sehen. Trotz allem ist es nicht falsch, das Beauf­trag­ten­wesen tatsächlich etwas zu überar­beiten. Dies betrifft aber weniger das Grund­konzept und die Pflichten, sondern z.B. das Prozedere für Fortbil­dungen. So ließe sich überlegen, dass die Zweijah­res­frist prakti­kabler auszu­ge­stalten. Dies könnte Flexi­bi­li­sie­rungen für die Unter­nehmen mit sich bringen. Auch bei der Überwa­chung der Lehrgänge – von der Ausweis­kon­trolle und der Vielzahl an Unter­schriften, die zu leisten sind – könnte man abrüsten. Die Erfahrung zeigt aber auch deutlich, dass die Teilneh­menden stets von einem praxis­ori­en­tierten, gut geplanten und organi­sierten Lehrgang (siehe insbe­sondere hier) profi­tiert haben. Insofern freue ich mich sehr darauf, auch 2026 gemeinsam mit tollen Ingenieuren und Kollegen (und einem super Team vor Ort und im Backoffice) tatkräftig bei der Aus- und Weiter­bildung von Betriebs­be­auf­tragten mitzu­wirken. (Dirk Buchsteiner)

2025-12-03T14:17:08+01:001. Dezember 2025|Abfallrecht, Allgemein|

Berliner Abfall­rechtstage 2025

Die Kreis­lauf­wirt­schaft gehört zu den zentralen strate­gi­schen Zukunfts­feldern Europas. Angesichts steigender Rohstoff­preise, geopo­li­ti­scher Abhän­gig­keiten und der klima­po­li­ti­schen Notwen­digkeit, Emissionen deutlich zu reduzieren, rückt die ressour­cen­scho­nende Gestaltung indus­tri­eller und kommu­naler Stoff­ströme stärker denn je in den Fokus politi­scher Entschei­dungen. Die Berliner Abfall­rechtstage 2025 boten vor diesem Hinter­grund einen umfas­senden Einblick in die aktuellen politi­schen, recht­lichen und techno­lo­gi­schen Entwick­lungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

Unter der Tagungs­leitung von Dr. Frank Petersen (Minis­te­ri­alrat a.D., BMUKN) ging es um die Kreis­lauf­wirt­schaft in Krisen­zeiten und aktuelle Heraus­for­de­rungen mit der und durch die Recht­setzung auf europäi­scher und natio­naler Ebene. Im Rahmen der zweitä­gigen Tagung konnten führende Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissen­schaft und Anwalt­schaft zentrale Weichen­stel­lungen für die kommenden Jahre disku­tieren. Themen wie die Moder­ni­sierung des natio­nalen Abfall­rechts, neue europäische Vorgaben (z.B. Novelle der Abfall­rah­men­richt­linie, die PPWR, die Abfall­ver­brin­gungs­ver­ordnung), der Circular Economy Act (CEA), der Clean Indus­trial Deals und die Nationale Kreis­lauf­wirt­schafts­stra­tegie (NKWS) standen im im Fokus des Jahres­treffens der Abfallrechtlerfamilie.

Die diesjährige Veran­staltung stand ganz im Zeichen des glanz­vollen 25-jährigen Jubiläums des Lexxion-Verlags. Seit seiner Gründung hat sich der Verlag zu einer der wichtigsten unabhän­gigen wissen­schaft­lichen Platt­formen entwi­ckelt. Zahlreiche Publi­ka­tionen, Fachta­gungen und insbe­sondere Fachzeit­schriften aus dem Hause Lexxion haben maßgeblich dazu beigetragen, den wissen­schaft­lichen Diskurs auf europäi­scher Ebene zu fördern und sind wichtige Impuls­geber für recht­liche Entwicklungen.

Hinter dem Lexxion-Verlag stehen mit der Verle­ger­fa­milie Andreae, allen voran Dr. Wolfgang Andreae und der „First Lady of Lexxion“ Micheline Andreae, Persön­lich­keiten mit vollem Einsatz und Bekenntnis für Europa und die Wissen­schaft. Im Rahmen einer festlichen Jubilä­ums­feier mit Abend­essen am Donners­tag­abend würdigten daher langjährige Wegge­fährten die Bedeutung des Lexxion-Verlags und die Verle­ger­per­sön­lichkeit Wolfgang Andreae („a true gentleman an scholar“) in sehr persön­lichen Grußworten. Es gab auch Ente, Wein und gute Musik.

Highlight des Abends war der von Professor Caroline Buts (Vrije Univer­siteit Brussel) gekonnt und tiefgehend moderierte politische Dialog über Europa mit Peter Altmeier (ehem. Bundes­mi­nister für Wirtschaft und Energie). Altmeier unter­strich die Bedeutung des europäi­schen Integra­ti­ons­pro­zesses, den er insbe­sondere auf die deutsch-franzö­sische Freund­schaft zurück­führte. Zudem sprach er sich für eine letzte Erwei­te­rungs­runde um die Staaten des ehema­ligen Jugosla­wiens aus, um durch und mit der EU alte Gräben zu überwinden und den Frieden in Europa zu sichern. Zu der Tagung erscheint in Kürze ein Tagungs­be­richt – wohl noch in diesem Jahr in Heft 6 der AbfallR. (Dirk Buchsteiner)

2025-11-28T19:11:49+01:0028. November 2025|Allgemein|

CCS: Novelle Kohlen­dioxid-Speicher­gesetz (KSpG)

Carbon Capture and Storage (CCS) bezeichnet Techno­logien, bei denen Kohlen­dioxid (CO₂) an der Quelle – etwa in Indus­trie­an­lagen – abgeschieden und anschließend dauerhaft unter­ir­disch gespei­chert wird, sodass es nicht in die Atmosphäre gelangt. Ziel ist es, unver­meidbare Emissionen aus Prozessen zu reduzieren, die sich nicht oder nur mit sehr großen Schwie­rig­keiten elektri­fi­zieren oder defos­si­li­sieren lassen (z. B. Zement- oder Stahl­in­dustrie) – hier ist CCS im Grunde alter­na­tivlos.  Aller­dings ist CCS nicht ohne Diskussion: Es erfordert zusätz­lichen Energie­aufwand, großräumige Infra­struktur (Trans­port­lei­tungen, Speicher­stätten) und strengste Sicher­heits- und Überwa­chungs­regeln, damit das CO₂ dauerhaft sicher gebunden bleibt. Gerade erst am Mittwoch habe ich vor der Handels­kammer Hamburg zu diesem Thema (und vielen anderen) im Rahmen des Fortbil­dungs­lehr­gangs betrieb­licher Umwelt­schutz referiert. Klar ist, die Hamburger Wirtschaft verfolgt bereits ambitio­nierte Klima­ziele. Durch den Volks­ent­scheid, wonach Hamburg bereits 2040 klima­neutral sein soll, wird der Druck auf die Industrie noch einmal deutlich steigen. Doch wie kommen wir zu Net-Zero? Die Angst vor der Deindus­tria­li­sierung schwingt dabei mit.

Heute hat der Bundesrat dem novel­lierten Gesetz zur Änderung des KSpG seine Zustimmung gegeben. Es gab nur ein paar Proto­kol­lerklä­rungen. Bisher war in Deutschland die dauer­hafte Speicherung von CO₂ nur für Demons­tra­tions- und Forschungs­pro­jekte erlaubt. Mit der Novelle wird nun ein recht­licher Rahmen geschaffen, der die Speicherung im indus­tri­ellen Maßstab erlaubt – insbe­sondere über Forschung hinaus. Der Transport von CO₂ (z. B. über Leitungen) wird ausdrücklich in das Gesetz aufge­nommen und damit die Infra­struktur-Voraus­set­zungen gestärkt. Die Speicherung soll primär offshore (also im Meeres­un­ter­grund bzw. auf dem Festland­sockel) umgesetzt werden. Onshore-Speicher bleiben bundesweit weitgehend verboten – mit der Option, dass einzelne Bundes­länder entspre­chendere Regelungen treffen können. Umwelt- und Meeres­schutz bekommen Vorrang: Speicher in Meeres­schutz­ge­bieten sind grund­sätzlich ausge­schlossen, es gelten Schutz- und Überwa­chungs­stan­dards. Die Verfahren für Planung und Geneh­migung werden verein­facht bzw. an bestehende Regelungen (z. B. im Energie­wirt­schafts­gesetz) angeglichen, um Inves­ti­tions- und Rechts­si­cherheit zu schaffen.

Mit dem grünen Licht des Bundesrats markiert die Novelle des KSpG einen wichtigen Schritt hin zu einer Syste­matik, die CO₂-Abscheidung und ‑Speicherung in größerem Umfang ermög­licht. Ob CCS in Deutschland nun eine breite Anwendung findet – und wie schnell – hängt von Infra­struk­tur­aufbau, wirtschaft­lichen Anreizen sowie dem gesell­schaft­lichen Mittragen ab. Letzterer Punkt dürfte entscheidend sein. So zeigt gerade Norwegen, dass mit politi­scher Akzeptanz und klare Regulierung viel geht: Hohe Akzeptanz, wenige Konflikte. Die gut etablierte Offshore-Kompetenz aus der Öl- und Gasin­dustrie sprechen dafür. Für die Klima­ziele könnte CCS ein Schlüssel sein. Es wird sicherlich kein Selbst­läufer. (Dirk Buchsteiner)

2025-11-21T21:03:43+01:0021. November 2025|Allgemein|