Im Rahmen des Koalitionsprogramms „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung” hat die Bundesregierung angekündigt, im Zuge des Bürokratieabbaus zahlreiche betriebliche Beauftragte abzuschaffen. Wörtlich heißt es:

“Bei Erhalt des Schutzniveaus werden weitere betriebliche Beauftragte, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht, abgeschafft. Die Einhaltung der materiellen Vorgaben wird stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt, begleitet durch hohe Strafen bei Verstößen.”

Die Klage über die Vielzahl betrieblicher Beauftragter ist aus gewissen Richtungen nicht neu. Wirtschaftsverbände und der Nationale Normenkontrollrat verweisen seit Jahren darauf, dass Unternehmen – je nach Branche und Zählweise – mit deutlich über 60, teils sogar mit annähernd 100 unterschiedlichen gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten-Funktionen konfrontiert sein können. Die Spanne reicht vom Datenschutzbeauftragten über den Gewässerschutz- und Abfallbeauftragten bis zum Sicherheitsbeauftragten und Geldwäschebeauftragten. Jede dieser Funktionen bringt eigene Bestellungs-, Melde-, Schulungs- und Dokumentationspflichten mit sich – unabhängig von der eigentlichen Unternehmensgröße oder dem tatsächlichen Risiko.

Nun soll „Bürokratie“ abgebaut werden, in dem die Bestellungspflicht abgeschafft wird. Dieser Irrwitz zeigt, dass das grundlegende Verständnis für das Beauftragtenwesen scheinbar in der Koalition fehlt. Dies sah man schon am Koalitionsvertrag. Weniger formale Organisationspflichten, mehr Eigenverantwortung der Unternehmen – kombiniert mit schärferer Sanktionierung im Verstoßfall haben – wenn man sich das wirklich im Detail anschaut – jedoch nichts mit Bürokratieabbau zu tun. Dies gilt in besonderem Maße für das Beauftragtenwesen im Umweltrecht, also den tatsächlichen Streichkandidaten. Die Beauftragten, die die Wirtschaft wohl am meisten nerven, beruhen indes auf EU-Vorgaben.

Betriebliche Beauftragte sind gesetzlich vorgeschriebene interne Funktionsträger, die in bestimmten Rechtsgebieten die Einhaltung materieller Vorgaben überwachen, die Geschäftsleitung beraten und häufig als Ansprechpartner gegenüber Aufsichtsbehörden fungieren. Sie haben keine Pflichten den Behörden gegenüber und sind nicht deren Hilfssheriff. Sie wirken nach innen und sind als Organe der betrieblichen Selbstüberwachung vor allem dazu da, u.a. Anlagenbetreiber vor den Inanspruchnahme Dritter oder durch Behörden zu bewahren. Scheinbar ist dies für die Politik nicht einleuchtend genug. Wenn man nun den Lotsen von Bord nimmt, gleichzeitig aber die Sanktionen erhöht, dann kann die Irr- bzw. Blindfahrt beginnen. Denn eins ist klar: Die Abschaffung einer Bestellungspflicht lässt die zugrunde liegenden materiellen Pflichten unberührt. Emissionsgrenzwerte, Gewässerschutzanforderungen, abfallrechtliche Pflichten oder arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilungen gelten unabhängig davon fort, ob ein formal benannter Beauftragter existiert. Es gibt dann halt nur keine(n) mehr, der oder die sich auskennt und regelmäßig geschult wird. Der Koalitionsbeschluss macht das selbst deutlich, wenn er von „Erhalt des Schutzniveaus” spricht und die Einhaltung „stärker in die Verantwortung der Unternehmen” legt.  Symbolpolitik im Sommerloch! (Dirk Buchsteiner)