re|Adventskalender – Das 3. Türchen: Streit um Wärmepreise
Mit unserem re|Adventskalender möchten wir Ihnen in der Vorweihnachtszeit ein wenig Einblick in echte Fälle geben, die wir in diesem Jahr bearbeitet haben:
Mit unserem re|Adventskalender möchten wir Ihnen in der Vorweihnachtszeit ein wenig Einblick in echte Fälle geben, die wir in diesem Jahr bearbeitet haben:Von 2024 – 2034 findet in der Metropolregion München die „Internationale Bauausstellung – Räume der Mobilität“ statt. Wir sind an der IBA-Projektidee „Die Integrale – Ein individuell anwendbares Straßenkonzept für eine zukunftsfähige Mobilität“ beteiligt.
Bei den Internationalen Bauausstellungen handelt es sich nicht um Ausstellungen im herkömmlichen Sinne. Im Vordergrund steht nicht die Präsentation von Produkten, etwa Wohnhäusern oder Gebäuden, sondern die Organisation eines Prozesses oder vielmehr eines Projektforums, auf dem viele Variationen über ein Thema angeboten werden und miteinander um die Gunst des Publikums konkurrieren.

Foto: Nadine Stegemann, IBA
Nachdem wir im letzten Jahr unsere Projektidee gemeinsam mit unseren Projektpartnerinnen, der Soziologin und Stadtplanerin Claudia Döhring und der Ingenieurin Annette Rinn vorgestellt haben, stand in diesem Jahr die Vernetzung mit interessierten Kommunen und Konkretisierung der Idee in lokalen Settings im Fokus. Dafür trafen wir uns mit Stadträtinnen und Stadträten eines Münchener Bezirks. sprachen mit Mobilitätsreferenten und erörterten die Möglichkeit der Umgestaltung eines zentral gelegenen Platzes in Schwabing vor Ort anhand historischer Pläne.

Tag der IBA Metropolregion München in der Alten Kongresshalle in München.
Kerngedanke der Integralen ist die Verknüpfung von Klimaschutz, Aufenthaltsqualität, nachhaltiger Mobilität und lokalem kulturellen Erbe in der Straßenplanung. Dies wird in Partizipationsprozessen vor Ort erarbeitet und von uns begleitet durch eine Analyse und Gestaltung des straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Rahmens. Bis die Projektidee auf die Straße gebracht wird, wird wohl noch einige Zeit vergehen, aber die IBA ist wirklich ein großartiges Event, um Gleichgesinnte zu treffen und einen Überblick über aktuelle Ideen und Initiativen im Bereich Mobilität zu bekommen. Nach und nach werden bei der IBA aus der großen Menge der 140 Projektideen Projektkandidaten gekürt, die ersten 16 am 02.12.2025. Das Motto ist aber auf gut bairisch „Miteinand“, so dass niemand auf der Strecke bleibt.
Auf verschiedenen Ebenen ist bei der IBA in München daher der Weg bereits das Ziel. Aber falls sie im Metropolregion München eine Kommune kennen, die ihren Ortskern umgestalten will oder einfach einen „Unort“ verschönern, dann sagen Sie uns bitte Bescheid. (Olaf Dilling)

Werden sie nun abgeschafft? Wie geht es weiter? Im ersten Türchen des diesjährigen RE-Adventskalenders betreiben wir eine erste Nachlese zu den diesjährigen Berliner Abfallrechtstagen (siehe bereits hier). Es ist auf viel Kopfschütteln gestoßen, dass die neue Bundesregierung nach dem „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“ der CDU/CSU im Koalitionsvertrag vorsah, die Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abzuschaffen und den Schulungs‑, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduzieren (siehe auch hier).
Doch eins nach dem anderen: Betriebsbeauftragte sind eine zentrale Schnittstelle zwischen den operativen Abläufen in Unternehmen und den strengen rechtlichen sowie umwelttechnischen Anforderungen. Im Kern geht es um die betriebliche Selbstüberwachung, deren Sinn wohl als Bürokratie missverstanden wird. Ihre Bestellung erzeugt für die Beauftragten keine Pflichten gegenüber der Überwachungsbehörde, sondern nur im Verhältnis zum Anlagenbetreiber. Es muss betont werden, dass es die gesetzgeberische Zielvorstellung war, dass Betriebsbeauftragte (die sich zudem regelmäßig zum Erhalt der Fachkunde fortbilden müssen) Probleme erkennen und lösen sollen, bevor ggf. eine rechtliche Inanspruchnahme (seien es Ordnungswidrigkeitenverfahren, strafrechtliche Ermittlungen oder Ansprüche Dritter) das Unternehmen trifft.
Es trifft zu, dass die Pflicht zur Bestellung einer Vielzahl verschiedener Beauftragter aus Sicht einzelner Interessenvertretungen für Unternehmen zu einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand geführt hat (siehe VCI). Doch ist hier zu differenzieren! Hiermit können nicht die zentralen Beauftragten wie insbesondere der Betriebsbeauftragte für Abfall, die Immissionsschutzbeauftragten oder die Gewässerschutzbeauftragten gehören, deren Arbeit mehr Wertschätzung verdient und nicht weniger. Dass es sie gibt, ist keinesfalls Bürokratie.
Im Rahmen der Berliner Abfallrechtstage wurde daher auch mit MinR Dr. Jean Doumet (BMUKN, Bonn) über die Betriebsbeauftragten diskutiert. Er wagte sich aus der Reserve und betonte auch, dass er sich über diesen Passus im Koalitionsvertrag geärgert habe. Er gab insofern Entwarnung: Abgeschafft würden die Betriebsbeauftragten wohl nicht. Grundsätzlich stehe man zur Eigenüberwachung. Diese bedeute jedoch nicht, dass man die Regeln nicht besser machen könne.
Sofern der VCI darauf verweist, dass die stetig gewachsene Zahl an Betriebsbeauftragten – bis zu 42 verschiedene Beauftragte werden laut VCI mittlerweile gezählt – aus dem Ruder gelaufen sei und dies für Unternehmen immense Kosten verursacht (hier), wäre die Gegenrechnung erlaubt, was durch das Beauftragtenwesen und die Selbstüberwachung für Unternehmen eingespart werden kann. Haftungsrisiken lassen sich nur leider nicht so einfach berechnen wie Arbeitszeit. Insofern hängt die Rechnung bisher noch in der Luft. Hinter vorgehaltener Hand hieß es bei den Abfallrechtstagen von Verbandsseite aber, dass man den Immissionsschutzbeauftragten oder Abfallbeauftragten auch nicht abschaffen wolle, doch sollte man die Verpflichtung überdenken. Hier liegt jedoch der Hase im Pfeffer: Auch die Verpflichtung zur Bestellung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, schließlich muss man manchmal auch zu seinem Glück gezwungen werden (wissen wir nicht nur vom Sicherheitsgurt) – weil es richtig ist und die Betriebsbeauftragten gebraucht werden. Insofern wäre auch eine Wahlfreiheit kritisch zu sehen. Trotz allem ist es nicht falsch, das Beauftragtenwesen tatsächlich etwas zu überarbeiten. Dies betrifft aber weniger das Grundkonzept und die Pflichten, sondern z.B. das Prozedere für Fortbildungen. So ließe sich überlegen, dass die Zweijahresfrist praktikabler auszugestalten. Dies könnte Flexibilisierungen für die Unternehmen mit sich bringen. Auch bei der Überwachung der Lehrgänge – von der Ausweiskontrolle und der Vielzahl an Unterschriften, die zu leisten sind – könnte man abrüsten. Die Erfahrung zeigt aber auch deutlich, dass die Teilnehmenden stets von einem praxisorientierten, gut geplanten und organisierten Lehrgang (siehe insbesondere hier) profitiert haben. Insofern freue ich mich sehr darauf, auch 2026 gemeinsam mit tollen Ingenieuren und Kollegen (und einem super Team vor Ort und im Backoffice) tatkräftig bei der Aus- und Weiterbildung von Betriebsbeauftragten mitzuwirken. (Dirk Buchsteiner)