Windkraft­an­lagen im Wald – Wie stark ist der Flächenverbrauch?

Wenn es um Windkraft­an­lagen geht, wird oft die Kritik geäußert, dass für diese Anlagen ja oft Bäume gefällt werden würden, wenn solche Anlagen in Wäldern errichtet würden. Wie schaut das bei genauer Betrachtung aus?

Nur etwa 8 % aller Windkraft­an­lagen (Onshore) stehen tatsächlich in Waldflächen. Das Problem betrifft also von vornherein nur einen kleinen Teil der Windkraft­an­lagen insgesamt. Waldflächen sind demnach nicht der typische Standort von Windkraftanlagen.

In realen Zahlen stehen damit aber immerhin noch ca. 2.450 Windkraft­an­lagen auf Waldstand­orten. Das klingt nach ziemlich viel. Der durch­schnitt­liche Flächen­bedarf pro Anlage liegt bei etwa 0,4 Hektar. Diese Fläche umfasst das Fundament, Zuwegungen, Kranstell­flächen sowie dauerhaft freige­haltene Monta­ge­be­reiche. Insgesamt ergibt sich daraus ein gesamter Flächen­ver­brauch von etwa 980 Hektar Wald bundesweit. Bezogen auf die gesamte deutsche Waldfläche von rund 11,4 Millionen Hektar entspricht das einem Anteil von etwa 0,009 Prozent. Oder anders betrachtet: Von einem Hektar Wald sind  9 m² von durch Windkraft belegt.

Aber 980 Hektar Wald, die bisher in Deutschland wegen Windkraft­an­lagen gefällt werden mussten ist ja trotzdem eine ganz schön große Fläche oder? Dazu sollte man gleich­zeitig wissen, dass 80 Prozent des deutschen Waldes ohnehin Nutzwald darstellen, in dem regel­mäßig Bäume für die Holzwirt­schaft gefällt werden. Und zwar sehr viele Bäume. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 9,1 Millionen Hektar Wald maschinell bearbeitet und als Nutzholz gefällt. Die Waldfläche, die für Windkraft­an­lagen bisher insgesamt dauerhaft gerodet wurde, entspricht dabei nur etwa 0,01 % der Fläche, die jedes Jahr im Rahmen der regulären Holzwirt­schaft in Deutschland genutzt wird. Oder anders gesagt: Die Holzwirt­schaft beansprucht in einem einzigen Jahr mehr als das 9.000-fache der Fläche, die durch Windkraft langfristig verloren geht.

Setzt man die von Windkraft verbrauchte Waldfläche ins Verhältnis zum Waldverlust durch Feuer, ist festzu­stellen, dass allein im Jahr 2023 deutlich mehr Fläche (1.240 Hektar) durch Feuer verloren ging als bisher insgesamt durch Windkraft.

(Christian Dümke)

2025-08-01T14:31:44+02:001. August 2025|Allgemein|

Der nächste Versuch: CCS im Bundestag

Das erste Land weltweit, in dem Emissionen eines Zement­werks großtech­nisch aufge­fangen und verpresst werden, ist Norwegen. Der Pionier will auf diese Weise prozess­be­dingte Emissionen mindern, die sich durch einen reinen Wechsel des Antriebs­systems nicht vermeiden lassen. Ziel ist es, deren Eintritt in die Atmosphäre zu verhindern. Und wie steht es um Deutschland?

Die Ampel­ko­alition hatte im vergan­genen Jahr versucht, das Kohlen­dioxid-Speiche­rungs­gesetz (KSpG) zu novel­lieren. Dieser Entwurf schei­terte jedoch am Regie­rungs­wechsel. Nun unter­nimmt das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium unter neuer Leitung einen weiteren Anlauf. Ziel ist es, die derzeitige Blockade zu überwinden, denn CCS (Carbon Capture and Storage) hat einen festen Platz in den Plänen der Bundes­re­publik, ab 2045 keine fossilen Emissionen mehr in die Atmosphäre gelangen zu lassen.

Geplant ist, sowohl den Export von CO₂ als auch die Speicherung im Inland rechtlich zu ermög­lichen. Die Speicherung könnte unter der Nordsee in der Salinen Aquifere erfolgen. An Land soll sie nur dann zulässig sein, wenn das jeweilige Bundesland entspre­chende Spiel­räume schafft. Naheliegend ist die Nutzung ehema­liger Erdgas- und Erdöl­la­ger­stätten. Deren Speicher­ka­pa­zi­täten sind aller­dings begrenzt.

Die öffent­liche Diskussion entzündet sich nicht nur an den techni­schen Risiken. Kritiker verweisen auf die hohen Kosten von 150 bis 250 Euro pro Tonne für Abscheidung, Transport und Speicherung. Fraglich sei, ob der Effekt die Inves­tition recht­fertigt. Es gibt Hinweise, dass Speicher­stätten das Treib­hausgas womöglich nicht so dauerhaft einschließen, wie bisher angenommen. Aller­dings steht diesen Risiken bei prozess­be­dingten Emissionen die faktische Alter­na­tiv­lo­sigkeit gegenüber, denn diese Emissionen lassen sich mit keiner anderen Techno­logie vermeiden. Das Minis­terium will diesen neuen Infra­struk­turen deshalb ein überra­gendes öffent­liches Interesse zuerkennen, wie es auch für Anlagen der erneu­er­baren Energien und Batte­rie­speicher gilt.

Anders ist die Lage bei der Kraft­werks­wirt­schaft. Die Bundes­re­gierung ist, anders als ihre Vorgän­gerin, offen für die Idee, neue Gaskraft­werke im Rahmen der Kraft­werks­stra­tegie mit CCS auszu­statten. Proble­ma­tisch sind jedoch die hohen Fixkosten der Techno­logie. Diese Kraft­werke sollen nur vergleichs­weise wenige Stunden im Jahr betrieben werden, um den Netzbe­trieb zu gewähr­leisten. Die Inves­ti­tionen wären deshalb schwer refinan­zierbar, selbst wenn man die Kraft­werke von dieser Beschränkung befreien würde.

Ob die nötige Infra­struktur vor Mitte der 2030er-Jahre verfügbar sein wird, ist ungewiss. Die Erfah­rungen mit Großpro­jekten in Deutschland und die behörd­lichen Verfahren geben Anlass zur Skepsis. Es bleibt abzuwarten, ob die Markt­be­din­gungen nicht letztlich zu deutlich weniger CCS-Projekten führen, als derzeit angenommen. Zunächst liegt der Ball jedoch beim Gesetz­geber, der sich nach der Sommer­pause erneut mit dem Thema befassen muss (Miriam Vollmer).

2025-08-01T11:26:11+02:001. August 2025|Allgemein|

Wir brauchen eine EBV-Novelle noch 2025

Seit dem 1. August 2023 gilt die Ersatz­bau­stoff­ver­ordnung (EBV) mit dem Anspruch, den Einsatz minera­li­scher Ersatz­bau­stoffe (MEB) wie Recycling‑Baustoffe, Boden­aushub und Schlacken zu fördern, Umwelt und Boden zu schützen und die Kreis­lauf­wirt­schaft voran­zu­bringen. Doch schon im ersten Jahr zeigte die Praxis, dass die Erwar­tungen weitgehend verfehlt wurden (siehe hier zum 1. Geburtstag). Und es wurde seit dem auch nicht viel besser…

Ein zentrales Problem bleibt das „Abfall‑Stigma“. Dies bremst Verwender, besonders in öffent­lichen Ausschrei­bungen. Wer den Status „Produkt“ vermisst, setzt lieber auf Primär­roh­stoffe. Nicht ohne Grund wird weiterhin daher die klare Definition des Abfal­lendes als zentralen Schritt zur Markt­ak­zeptanz gefordert. Ebenso halten Bürokratie und Haftungs­ri­siken vom Einsatz ab: Enorme Dokumen­ta­ti­ons­pflichten, Nachweis­ver­fahren und Haftungs­fragen führen dazu, dass Handelnde den Einsatz von MEB meiden und statt­dessen auf bewährte Primär­bau­stoffe zurück­greifen. Die Verordnung wirkt praxisfern und eher bremsend statt fördernd In einem gemein­samen Positi­ons­papier fordern BRB, BDE und IGAM eine zeitnahe Novel­lierung der EBV – idealer­weise noch im Jahr 2025 – zur Ermög­li­chung einer funktio­nie­renden Kreis­lauf­wirt­schaft (siehe hier). Dieser Forderung kann man sich nur anschließen.

Ein Kritik­punkt ist z.B. auch das Verbot der Anwendung quali­tativ hochwer­tiger MEB auf kiesigem oder fluss­nahem Unter­grund. Zudem müssen selbst geringe Mengen bislang vollständig gemeldet und dokumen­tiert werden, selbst bei minimalem Umwelt­risiko. Die Verbände fordern prakti­kable Bagatell­grenzen, die solchen Aufwand vermeiden. Die Branche hat also konkrete Änderungs­wünsche vorgelegt. Jetzt liegt es an der Politik. (Dirk Buchsteiner)

2025-08-01T09:40:03+02:001. August 2025|Abfallrecht|