Ersatzhaft für Schwarz­fahren: Verhält­nis­mäßig und volks­wirt­schaftlich sinnvoll?

Dass in Deutschland jährlich mehrere Tausend Menschen wegen Schwarz­fahrens ins Gefängnis müssen, stößt bei Gesprächen mit Ausländern auf Unver­ständnis. Denn in keinem anderen europäi­schen Land gibt es so häufige drako­nische Strafen oder überhaupt eine Befassung der Straf­ge­richte mit dem Fehlver­halten. Auch außerhalb Europas, z.B. in Kanada oder den USA, gibt es diese massiven staat­lichen Maßnahmen gegen das „Erschleichen von Beför­de­rungs­leis­tungen“ nicht. Nicht nur, weil der ÖPNV dort eine geringere Rolle spielt, sondern weil die Benutzer dort auf smartere Weise diszi­pli­niert werden, z.B. physische Barrieren typischer­weise in Verbindung mit elektro­ni­schen Ticket­sys­temen.

Linienbus zwischen Ballum und Hollum auf Ameland in Ostfriesland (Foto: A27, pixabay)

Linienbus zwischen Ballum und Hollum auf Ameland in Westfriesland: Einfache Ticket­kon­trollen kontaktlos mit OV‑Chipkaart oder E‑Ticket (Foto: A27, pixabay)

Tatsächlich wäre es auch in Deutschland an der Zeit, die von Bundes­jus­tiz­mi­nis­terin Hubig vorge­schlagene Reform des § 265a StGB zur Entkri­mi­na­li­sierung ernst zu nehmen und dies aus zwei Gründen:

  • Die Krimi­na­li­sierung und vor allem das Einsperren vom Menschen im Wege der Ersatzhaft (§ 459e StPO) wegen Bagatell­de­likten ist unver­hält­nis­mäßig und verstößt gegen den rechts­staat­lichen Grundsatz, dass Straf­recht nur als „ultima ratio“ einge­setzt werden soll. Der oft gezogene Vergleich zum Falsch­parken, das an sich oft einen vergleich­baren Sachverhalt betrifft, nämlich beim Verstoß gegen Maßnahmen der Parkraum­be­wirt­schaftung, zeigt, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Oft ist die Androhung von Strafe zudem bei denje­nigen, die regel­mäßig ohne Fahrausweis angetroffen werden, schon deshalb nicht geeignet, weil es sich um Menschen in sozialen oder psychi­schen Zwangs­lagen handelt, die sich durch die Straf­an­drohung nicht beein­drucken lassen. Zu der tatsäch­lichen general­prä­ven­tiven Wirkung gibt es daher kaum objektive Belege in krimi­no­lo­gi­schen Studien. Im Übrigen gibt es, wie die Praxis in anderen Ländern zeigt, andere, weniger in Grund­rechte eingrei­fende Möglich­keiten, mit dem Problem umzugehen. In absoluten Relationen zwischen Schutzgut und betrof­fenen Grund­rechten ist auch die Angemes­senheit der Erzwin­gungshaft fraglich.
  • Volks­wirt­schaftlich werden jährlich dreistellige Millio­nen­be­träge für straf­recht­liche Verfolgung und Erzwin­gungshaft aufge­wendet. Grund­sätzlich können Subven­tionen für den Öffent­lichen Verkehr sinnvoll sein. Sie wären aber besser angelegt, wenn sie für mehr Personal für Sicherheit und Reinigung oder gegebe­nen­falls auch elektro­nische Systeme zur einfa­cheren Ticket­kon­trolle einge­setzt werden könnten. Auch eine ticketlose Finan­zierung des ÖPNV oder Möglich­keiten für eine Ermäßigung des Deutsch­land­ti­ckets könnte sinnvoll sein, wenn zugleich das Angebot eines sicheren und komfor­tablen öffent­lichen Verkehrs dabei nicht auf der Strecke bleibt. Wenn gut geschultes Personal vor Ort, in den Bussen und Bahnen einge­setzt wird und nicht nur in den Haftan­stalten, dann würde das aller Fahrgästen zu Gute kommen, auch denen, die immer ordnungs­gemäß ihr Fahrtgeld entrichten.

Leider sieht es aktuell  so aus, als würde das von Bundes­jus­tiz­mi­nis­terin angestoßene Reform­projekt angesichts der klaren Haltung der CDU, die sich gegen eine Entkri­mi­na­li­sierung ausspricht, scheitern. Die Debatte wird dabei emotio­na­li­siert geführt. Ein Argument ist, dass die Entkri­mi­na­li­sierung mit starken Preis­stei­ge­rungen für andere Fahrgäste verbunden wäre. Doch das ist fraglich, wie die geringen Anhalts­punkte für die general­prä­ventive Wirkung bei hohen Kosten für die Straf­ver­folgung und den ‑vollzug zeigen. Tatsächlich soll es selbst­ver­ständlich weiterhin verboten sein, ohne gültiges Ticket im ÖPNV zu fahren, es wäre jedoch angemessen hier das Delikt zu einer Ordnungs­wid­rigkeit herab­zu­stufen. Zugleich sollten die Träger des öffent­lichen Verkehrs in die Verant­wortung genommen und unter­stützt werden, das Problem selbst in den Griff zu bekommen. Jeden­falls wäre eine politische Blockade in dieser Frage eine weitere verpasste Chance, den öffent­lichen Verkehr und seine Finan­zie­rungs- und Service­be­din­gungen auf grund­le­gendere Weise zu moder­ni­sieren. (Olaf Dilling)