Von Hüh nach Hott: Der Preispfad des BEHG

Nach Zeitungsberichten plant die Bundesregierung nun, den § 10 Abs. 2 BEHG erneut zu ändern. Dieser sieht augenblicklich vor, dass die Emissionszertifikate, die die Inverkehrbringer von Gas, Öl, Benzin etc. dieses Jahr 30 EUR kosten, 2024 für 35 EUR abgegeben werden. Diese Preise wurden gesetzlich wegen der Energiepreisentwicklung 2022 niedriger festgelegt, als ursprünglich geregelt worden war.

Free co2 global warming global illustration

Nun haben sich die Energiemärkte wieder beruhigt. Gleichzeitig sind die Staatskassen leer, und insbesondere der vom BEHG auch erfasste Verkehrssektor hat sein Minderungsziel erneut deutlich verfehlt. Es ist insofern konsequent, mindestens auf das Ursprungsniveau zurückzukehren. In der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) war sogar ein Systemwechsel diskutiert worden, der direkt 2024 (und nicht erst 2026/2027) zu einer marktförmigen Preissetzung geführt hätte, voraussichtlich mit der Folge deutlich höherer Preise. Hierzu hat sich die Politik nicht durchringen wollen, aber immerhin soll das Zertifikat 2024 nun 45 EUR kosten. Bezogen auf den Liter Benzin macht das immerhin einen Unterschied von 3 ct/l.

Lieferanten von Brenn- und Treibstoffen im Anwendungsbereich des BEHG müssen also nun die Gesetzgebung verfolgen und direkt auf die Änderung hin ihre Verträge prüfen: Tauchen hier konkrete Zahlen auf, die als Teil des Produktpreises weitergegeben werden, so muss der Vertrag angepasst werden (Miriam Vollmer).

2023-07-05T01:35:59+02:005. Juli 2023|Emissionshandel|

Eine Obergrenze, die keine ist: Änderung der BEHV

Schon seit 2021 gibt es in Deutschland einen Emissionshandel, der die Emissionen der Sektoren Gebäude und Verkehr begrenzen soll, den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG). Er verpflichtet die Inverkehrbringer – also die energiesteuerpflichtigen Lieferanten – zur jährlichen Berichterstattung über die auf ihre Vorjahreslieferungen entfallenden Emissionen und zur Abgabe der entsprechenden Zertifikate. Der Haken an der Sache allerdings: Ob mit diesem Emissionshandel die avisierten Minderungsziele erreicht werden, ist völlig offen, weil es keine Begrenzung der Zertifikate gibt, sondern diese für einen gesetzlich festgeschriebenen Preis verkauft werden. Derzeit kostet ein Zertifikat 30 EUR.

Konsequenterweise gab es bisher im BEHG auch gar kein festes Budget, das hätte eingehalten oder überschritten werden können. Man konnte dies aber indirekt berechnen. Nun hat das Wirtschaftsministerium per Änderung der Brennstoff-Emissionshandelsverordnung (BEHV)    das Budget im 4. Teil der Verordnung beziffert.

Geld, Geldscheine, Euro, Banknote

Doch ein “echter” Emissionshandel mit einer echten Beschränkung der Gesamtmenge Zahlen immer noch nicht. Bis 2026 bleibt es dabei, dass feste oder mindestens begrenzte Preise pro t CO2 gelten, so dass es eine Diskrepanz zwischen dem Budget und der Ausgabemenge geben kann, die dann im Ausland gedeckt werden muss. Erst 2027, wenn die EU dies vorschreibt, fallen Ausgabemenge und Budget zusammen, erst dann sind auch echte, marktgetriebene Preise zu erwarten (Miriam Vollmer).

2023-06-28T00:54:40+02:0028. Juni 2023|Emissionshandel|

Jetzt ist er da! Der EU ETS II ab 2027

Letzte Woche das Europäische Parlament, heute die abschließende Abstimmung im Rat (Pressemitteilung): Die Verschärfung der Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) kommt. Doch nicht nur für die bereits emissionshandelspflíchtigen großen Anlagen wie Kraftwerke und Industrie ändert sich Einiges. Wie angekündigt gibt es künftig auch für Brenn- und Treibstoffe ein europaweites System:

# Anders als bei Kraftwerken und Industrieanlagen nehmen nicht die eigentlichen Emittenten, sondern die Lieferanten von Brenn- und Treibstoffen teil und führen jedes Jahr für die auf das von ihnen gelieferte Benzin, Erdgas, Heizöl, Diesel etc. entfallende CO2 Zertifikate an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ab. Deutsche kennen dieses Prinzip schon: In Deutschland gibt es bereits einen solchen CO2-Preis. Er beträgt aktuell 30 EUR.

# In Zukunft gibt es aber keine festen Preise mehr, sondern sie bilden sich am Markt. Es gibt eine jährlich um 5,1%, ab 2028 um 5,38% gegenüber 2025 sinkende Mengenbegrenzung, die das Angebot definiert. Die Nachfrage steuert also den Preis. Mit anderen Worten: Je mehr Europäer bis zum Startjahr 2027 auf Wärmepumpen, E-Autos oder Fahrräder umsteigen, um so entspannter wird der Preis.

Co2, Abgase, Verkehrszeichen, Auto, Klima, Klimawandel

# Anders als bei der Industrie ist keine kostenlose Verteilung der Zertifikate geplant, sondern eine Vollversteigerung. Die Erlöse sollen für klima- und energiebezogene Zwecke ausgegeben werden, vor allem zum Ausgleich sozialer Aspekte.

# Deutschland kann seinen existierenden Emissionshandel fortführen, wenn dieser zu höheren Preisen führt als das neue EU-System. Wie hoch dieser Preis soll, ist allerdings eine viel diskutierte Frage. Die EU strebt einen Preis von 45 EUR/t CO2 an. Dieser soll realisiert werden, indem bei Überschreitung weitere Zertifikate auf den Markt gebracht werden. Doch anders als im aktuellen deutschen System ist die verfügbare Menge an Zusatzzertifikaten begrenzt. Ist die Marktstabilitätsreserve (MSR) erschöpft, hat die Kommission ihr Pulver verschossen und kann der Steigerung der Preise nur noch zusehen, weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Insofern hängt es von der Schnelligkeit ab, in der Europa sich fossilfreien Technologien zuwendet, wie teuer ab 2027 die Tankfüllung oder das Heizgas werden. Das bedeutet: Je zögerlicher eingespart wird, um so höher fallen die Preise aus, und um so steiler ist in den Jahren ab 2027 der weitere Anstieg.

# Was oft vergessen wird: Der Einstieg 2027 ist kein stabiler Zustand. Von 2027 bis 2050 sollen die fossilen Emissionen der EU auf nettonull sinken. Fossile Heizungen, Verbrenner, entsprechende Prozesse im Gewerbe, werden also programmiert jedes Jahr teurer. Wer noch über eine letzte Gasheizung, einen letzten Verbrenner nachdenkt, sollte diese Dynamik in seine Planungen einbeziehen.

# Ein Punkt, über den man nachdenken sollte: Bislang wurden in Deutschland Preissteigerungen oft durch Zuschüsse vom Fiskus abgemildert (“Tankrabatt”). Europäische Regelungen praktisch durch gegenläufige Regelungen auszuhebeln, ist aber unzulässig und kann durch Europäische Gerichte unterbunden werden (“effet utile“). Die Hoffnung oder Befürchtung, dem CO2-Preis würden durch direkte Zuschüsse die Zähne gezogen, dürfte insofern spätestens in Luxemburg scheitern.

Nun muss die neue Richtlinie nur noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann steht die Umsetzung in den Mitgliedstaaten an. Und bis es 2027 richtig losgeht, regelt das deutsche BEHG (Miriam Vollmer).

 

 

2023-04-25T23:34:48+02:0025. April 2023|Emissionshandel|