Verkehr: Über Dunkel-Dunkel-Anlagen, Grünpfeile und Induktionsschleifen
Neulich habe ich darüber geklagt als Fußgänger und Radfahrer ein halbes Leben an roten Ampeln auf Autofahrer zu warten. Ein Professor für Verkehrswesen hat mich darauf hingewiesen, dass es für mein Problem durchaus Lösungen gäbe. Die seien nur nicht so bekannt und könnten öfter angewendet werden. Das liegt vielleicht auch an ihren etwas obskuren Namen. Denn wer weiß schon, was z.B. eine „Dunkel-Dunkel-Anlage“ ist?
Eigentlich ganz einfach: Es sind Fußgängerampeln, also Lichtzeichenanlagen, die im Standardmodus in beide Richtungen dunkel sind, also kein Signal geben. Nur bei Bedarf kann ein Signal angefordert werden, mit der Folge, dass nach dem Drücken der Taste durch Fußgänger die Ampel zunächst für Fußgänger „rot“ ist (bzw „gelb“ für Kfz) und dann nach einer Wartezeit auf „grün“ umschlägt. Solange die Ampel dunkel ist, können Fußgänger die Fahrbahn passieren, soweit sie frei ist. Sie haben also die Wahl zwischen einer schnellen und einer sicheren Querung. Besonders für vulnerable Verkehrsteilnehmer wie Kinder, ältere oder behinderte Menschen ist die Möglichkeit hilfreich, das Signal anzufordern. Entgegen geläufigen Vorurteilen sind diese Ampeln nach einer Untersuchung des Bundesanstalt für Straßen und Verkehrswesen (BASt) nicht weniger sicher als „normale“ Lichtzeichenanlagen.
Diese Ampelschaltungen, die sozusagen „auf Standby“ sind, könnten auch da eine Option sein, wo sie bisher nachts oder am Wochenende oft schlicht ausgeschaltet werden. Dort ist es dann für unsichere Verkehrsteilnehmer nicht möglich, alleine die Straße zu überqueren oder es kommt bei hohem Kfz-Aufkommen zu langen Wartezeiten für Fußgänger.
Die sogenannten „Bettelampeln“, die ihre Signale auf Anforderung geben, sind keineswegs zwingend auf die Anforderungen von Fußgängern angewiesen. Denn möglich ist es auch über Induktionsschleifen, die in den Asphalt eingelassen sind, wartende Fahrzeuge zu erkennen. Entsprechende Kfz-Bettelampeln würden sich insbesondere an wenig genutzten Kfz-Abzweigungen über viel genutzte Fuß- oder Radwege anbieten. Ob von der Möglichkeit in Deutschland überhaupt Gebrauch gemacht wird, würde uns interessieren. Wenn Sie eine solche Schaltung kennen, würde uns ein Hinweis in den Kommentaren freuen!
Entzündet hatte sich die Ampel-Diskussion mit dem Professor übrigens an einem weiteren Feature: Dem Grünpfeil für Radfahrer. Dieser ist in § 37 Abs. 2 Satz 10 StVO ausdrücklich als Möglichkeit erwähnt. Sinnvoll ist er vor allem an Lichtzeichenanlagen, die primär den Kfz-Verkehr regeln. Denn dort können Radfahrer relativ gefahrlos bei „rot“ rechts abbiegen, ohne dass es zu wesentlichen Behinderungen oder Gefährdungen mit dem Quer- oder Längsverkehr kommt. Insbesondere der Längsverkehr ist durch nach rechts abbiegende Radfahrer nicht betroffen bzw. steht ohnehin wegen des roten Signals. Weniger Sinn hat der Pfeil dort, wo es um Fußgängerampeln geht, die ohnehin nur auf Anforderung signalisieren. Denn dort kommt es auch am ehesten zu Konflikten mit dem Fußverkehr.
Schon früher hatten wir einmal über eine besondere Ampel für Fußgänger geschrieben. Insgesamt gibt es Möglichkeiten zur Nutzung von Lichtzeichenanlagen, die dem Rad- und Fußverkehr mehr Sicherheit und mehr Freiheit bieten. Sie werden nur oft nicht genutzt. (Olaf Dilling)