THG-Quoten: Aussetzung der Übererfüllungen bis 2026
Das THG-Quotensystem nach § 37a ff. Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) ist ins Gerede gekommen: Durch den Zufluss von Upstream-Emissions-Reduktions-Projekten (UER) aus China wurde der Markt mit angeblichen Emissionsminderungen überschwemmt, die nicht einmal stattgefunden haben. Der Preisverfall für THG-Quoten im laufenden Jahr wird vor allem mit diesen Betrugsfällen in Verbindung gebracht.
Doch nicht nur die schwer überprüfbaren Auslandsprojekte beeinträchtigen die Wirksamkeit dieses Systems. Das Bundesumweltministerium (BMUV) sieht auch die Möglichkeit, Übererfüllungen in einem Verpflichtungsjahr ins nächste Jahr zu übertragen, als Hindernis für die Effizienz des Systems an. Zudem verbietet die dem Quotensystem zugrunde liegende EU-Richtlinie 2018/2001 zwar die Flexibilisierung durch Überträge ins Folgejahr im Verhältnis zwischen Unternehmen und Mitgliedstaat nicht, aber auf der Ebene der Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der EU findet der Übertrag nicht statt, so dass die Fehlmenge durch Zukäufe aus Steuermitteln im Ausland ausgeglichen werden muss. Deswegen will das Ministerium nun die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV) kurzfristig ändern. Eine grundlegende Neuordnung des Quotensystems ist damit nicht verbunden, denn im nächsten Jahr steht ohnehin eine Reform an, weil die geänderte Richtlinie umgesetzt werden muss.
Die Lösung des Ministeriums ist simpel: Für zwei Jahre soll die Übertragung von Übererfüllungen ausgesetzt werden. Für 2025 und 2026 sollen nur Quoten des jeweiligen Jahres verwendet werden können. Damit tritt eine schnelle Verknappung ein, die den aktuellen Preisverfall stoppen soll. Doch verloren gehen sollen die Übererfüllungen nicht: Sie sollen auf Antrag für 2027 angerechnet werden. Offenbar hofft das Ministerium, dass die Verschiebung in die Zukunft durch die in der Richtlinie angelegte Steigerung der Verpflichtungen soweit kompensiert wird, dass der Preis nicht direkt wieder in den Keller geht (Miriam Vollmer).