“Ankerverbot”: Hausboote auf der Spree

In Berlin tobt gerade ein Streit um Hausboote und Floße, die auf der Spree und insbesondere mit ihr zusammenhängenden Gewässern, z.B. dem Rummelsberger See und den Nebenarmen rund um die Insel der Jugend, die Insel der Liebe usw ankern. Denn auf Betreiben der Berliner Politik wurde ab 01. Juni 2024 das Ankern auf den meisten Berliner Gewässern stark eingeschränkt.

Hausboot auf einem Gewässer bei Berlin

Die Namen der Orte, für die besondere Regelungen bestehen, zeigen schon, wo einige der Konfliktlinien liegen. Denn mit diesen Gewässern sind für viele Berliner romantische Vorstellungen verknüpft. Sie sind daher gleichermaßen für Ausflügler, für Wassersportler wie auch für Wohnungssuchende beliebt, die in teure Wohnungen am Ufer ziehen. 

An sonnigen Wochenenden und Feiertagen oder einfach nur lauen Sommerabenden zieht es viele Berliner an die Spree. Die Geruhsamkeit in der Natur weicht dann oft einem ziemlichen Rummel, vor allem wenn sich auch Party People unters Volk mischen. Die Angebote am und auf dem Wasser sind vielfältig, bis hin zur schwimmenden Disko und Sauna. Daraus resultieren unter anderem Müll- und Lärmprobleme, die unter anderem für die Anwohner mehr als nur ein Wermutstropfen in die Romantik mischen.

Um das Treiben zumindest auf dem Wasser etwas zu mäßigen, denkt die Berliner Politik schon seit längerem über ein Ankerverbot nach. Allerdings ist das rechtlich gar nicht so einfach. Die Spree und die Havel sind nämlich Bundeswasserstraßen, unterliegen der Binnenschifffahrts-Ordnung und dem Wasser- und Schifffahrtsamt Spree-Havel, einem Teil der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Der Berliner Innensenator hatte sich daher  vor drei Jahren an den Bundesverkehrsminister gewandt, um die Pläne von Berlin verwirklichen zu können. Und inzwischen hat er damit Erfolg gehabt. In der Siebten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (7. BinSchStrOAbweichV), die inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht ist und zum 01. Juni 2024 in Kraft tritt, findet sich zu den Berliner Gewässern eine Regelung.

Das “Stillliegen”, wie das Ankern im Jargon des Schifffahrtsrechts heißt, ist nun im Bereich Berlin auf Spree und Havel außerhalb gekennzeichneter oder genehmigter Liegemöglichkeiten grundsätzlich verboten. Für die Bereiche Rummelsberger See und einige andere oben genannte Stellen, gibt es allerdings eine Gegenausnahme. Hier ist das Stillliegen nur dann erlaubt, wenn sich eine beaufsichtigende Person an Bord aufhält. Sie muss in der Lage sein, Gefahren abzuwenden, die von dem Boot ausgehen.

Für die Verfechter von Hausbooten und Partyflößen ist das ein Angriff auf ihren Lifestyle oder gar “alternative Lebensentwürfe”, die auf dem Wasser möglich seien. Denn schließlich sei “Wasser für Alle da”. Da haben sie in gewisser Weise auch rechtlich einen Punkt: Denn es gibt, ebenso wie für die Straße auch für Wasserflächen einen Gemeingebrauch. Allerdings endet der dort, wo Umwelt oder Natur beeinträchtigt oder andere Nutzer in ihren Nutzungsansprüchen beschränkt werden. Auf einer viel befahrenen, städtischen Binnenschifffahrtsstraße liegen zudem Gefahren durch eine große Zahl von vor Anker liegende Flöße oder Hausboote auf der Hand, wenn sie bei Unwettern abtreiben. Daher hat die Verkehrsverwaltung hier einen ausgewogenen Kompromiss geschaffen, dass nur Fahrzeuge, die bewacht werden, ankern dürfen. (Olaf Dilling)

2024-05-22T14:19:35+02:0022. Mai 2024|Umwelt, Verkehr|

Benutzungspflicht von Radwegen

Radwege denken viele, sind ein Vorteil für den Radverkehr und alle Radfahrer sollten sich drüber freuen. Nun, diese Aussage lässt sich in ihrer Pauschalität nicht halten. Es gibt einfach zu viele unterschiedliche Typen von Menschen, die das Rad als Verkehrsmittel benutzen. Es gibt die Pedalritter, die möglichst schnell und ungehindert von A nach B wollen und so furchtlos sind, dass sie kein Problem haben, sich die Fahrbahn mit den Kfz zu teilen. Für sie sind Radwege eine unterträgliche Gängelei und sie beharren darauf, sie nicht benutzen zu müssen. “Vehicular Cycling” ist auch im englischen Sprachraum das Stichwort.

Eine Zeitlang hat dieser Typus Radfahrer auch das deutsche Verkehrsrecht geprägt. In der Novelle der StVO 1998 wurde die generelle Benutzungspflicht aufgehoben worden. Das heißt, dass Radwege nur dort benutzt werden müssen, wo sie per Verkehrszeichen angeordnet sind. Seitdem haben Radfahrer, alleine oder mit Unterstützung des ADFC, vielerorts gegen die Benutzungspflicht von Radwegen geklagt. Oft sogar mit Erfolg, etwa wenn Radwege erhebliche Mängel aufwiesen. Im Jahr 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden dürfe, wenn dies aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage begründet werden kann. Die Latte hängt also ziemlich hoch. 

Dass die Benutzungspflicht an Voraussetzungen geknüpft ist, ist grundsätzlich gut. Denn oft dienen Radwege als “Feigenblatt”, sind in schlechtem Zustand oder weisen Gefahrenquellen auf. In vielen Fällen ist es objektiv sogar weniger gefährlich auf der Fahrbahn zu fahren, da Radfahrer dort seltener übersehen werden.

Aber wie gesagt lassen sich Radfahrer kaum über eine Kamm scheren. Es gibt auch viele Fahrradfahrer, die langsam unterwegs sind und ihr Fahrzeug weniger gut beherrschen. Für sie kann die Trennung vom Kraftfahrzeugverkehr hilfreich und beruhigend sein. Inzwischen werden daher oft geschützte Radfahrstreifen als der Königsweg angesehen, da sie Schutz und Sichtbarkeit vereinen. (Olaf Dilling)

2024-05-09T21:35:48+02:009. Mai 2024|Verkehr|

EU-weite Gefahren durch nach Deutschland importierte Pick Ups

Um auf den Straßen Klimaschutz und Verkehrssicherheit durchzusetzen, sollten die Europäische Union und Deutschland idealerweise an einem Strang ziehen: Denn nicht nur das deutsche Straßen- und Straßenverkehrsrecht, sondern auch das das europäisierte Recht der Straßenverkehrszulassung hat Auswirkungen auf CO2-Ausstoß und Verletzungsrisiko der Fahrzeuge.

Nun ist in Deutschland nicht nur die Straßenverkehrsrechtsreform blockiert, sondern die Verkehrsverwaltung hintertreibt drüber hinaus auch die europäischen Ansätze, Klimaschutz und “Vision Zero” durchzusetzen. Denn für den Import von Fahrzeugen gibt es neben der Typgenehmigung auch die Einzelgenehmigung (Individual Vehicle Approval – IVA), die Ausnahmen von den Produktstandards zulässt. Dieses Schlupfloch wird von den deutschen Zulassungsbehörden so weit ausgelegt, dass inzwischen Tausende großer Pick Ups und SUVs jährlich nach Deutschland importiert und in andere EU-Mitgliedstaaten weiterverkauft werden.

An sich gibt es in der EU nämlich vergleichsweise strenge Produktstandards für Automobile. Dies zeigt jedenfalls der Blick über den großen Teich: In den USA und in Kanada werden die SUVs und Pick Ups immer martialischer. Gerade das sogenannte “Front-End” rund um Stoßstange und Kühlerhaube erinnert auch bei Trucks, die privat im urbanen Umfeld genutzt werden, an Militärfahrzeuge, die sich den Weg durch feindliches Terrain bahnen müssen.

Diese Fahrzeuge weisen mehrere Merkmale auf, die an ihrer Eignung für einen zivilen Straßenverkehr zweifeln lassen. Was die Verkehrssicherheit angeht, führt das Design des sogenannten “Front-End”, also Stoßstange, Kühlergrill und -haube, zu mehr schweren und tödlichen Unfällen mit vulnerablen Gruppen, insbesondere Kindern, Fußgängern, Fahrradfahrern und Menschen, die im Rollstuhl fahren. Je höher und ausgeprägter die Kühlerhaube, ist desto leichter werden Fußgänger an lebenswichtigen Organen oder gar am Kopf verletzt. Die Höhe der Kühlerhaube und das robuste Design der Fensterrahmen führt zu großen Bereichen, die nicht eingesehen werden können, so dass kleine Kinder, Rollstuhlfahrer oder Radfahrer und beim Abbiegen übersehen werden. Das hohe Gewicht bedingt zudem eine hohe kinetische Energie beim Aufprall.

Pick -Up Truck

Das Gefühl der Sicherheit, dass diese Fahrzeuge ihren Insassen vermitteln wird teuer erkauft durch den Verlust an Sicherheit für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Dies spiegelt sich deutlich in der Verkehrsunfallstatistik der USA wieder, die nach dem kontinuierlichen Sinken der Unfallzahlen bis ca 2010 seitdem einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Besonders drastisch ist der Anstieg bei den Fußgängern. Seit 2020 gibt es einen solchen Anstieg auch in anderen OECD-Ländern, auch in Deutschland und besonders markant im Bereich der Fußgänger. Auch wenn das Fahrzeugdesign sicher nur einer von mehreren Faktoren ist, trägt es zum Gefühl der Unsicherheit bei, und führt in einer Art Teufelskreis zum weiteren Wettrüsten auf den Straßen.

Auch was Klimaschutz angeht, entsprechen die Pick-Ups und großen SUVs aus den USA nicht den Europäischen Vorgaben. Trotzdem werden sie im Wege der Einzelgenehmigung von deutschen Zulassungsbehörden genehmigt. Tatsächlich lässt die EU Verordnung gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858 die individuelle Genehmigung zu. Dass  exzessiv von diesem Schlupfloch Gebrauch gemacht wird, zeigt die Tatsache, dass die Zahl der Neuzulassungen dieser Fahrzeuge von knapp 3000 im Jahr 2019 auf 6800 im Jahr 2022 angestiegen sind. Typischerweise wird nach Deutschland importiert und dann innerhalb der EU weiterverkauft.

Zuständig ist das Kraftfahrbundesamt und verantwortlich letztlich das Bundesverkehrsministerium. Das FDP-geführte Verkehrsressort hat nicht nur seine Hausaufgaben im Klimaschutz nicht gemacht. Es verhindert mit seiner ideologischen Fixierung auf Freihandel und “Konsumdemokratie” auch, dass die Ansätze der EU zum Schutz von Klima und Verkehrssicherheit durchgehalten werden. (Olaf Dilling)

2024-07-24T11:16:12+02:0026. April 2024|Kommentar, Umwelt, Verkehr|