Zur Glasgower Klima­kon­ferenz -„Don’t choose extinction“

Sechs Jahre nach dem Pariser Klima­ab­kommen im Jahr 2015 treffen sich aktuell gerade hochrangige Politiker:innen und Expert:innen aus aller Welt, um auf der UN-Klima­kon­ferenz in Glasgow eine Zwischen­bilanz zu ziehen. Um festzu­stellen, dass das, was getan wird, noch nicht genug ist und um neue Maßnahmen zu ergreifen, die es ermög­lichen sollen das 1,5°C‑Ziel doch noch zu erreichen. Die Zeit, die bleibt, um den Klima­wandel noch zu begrenzen, wird immer knapper. Entspre­chend hoch sind die Erwartungen.

In Vorbe­reitung auf die Klima­kon­ferenz veröf­fent­lichte das UNDP, United Nations Develo­pment Programm, auf ihrer Website einen Beitrag, wie die Klima­kon­ferenz wohl ablaufen würde, wenn Frankie der Dinosaurier eine Rede halten könnte. Seinen eindrucks­vollen Appell an die Mitglieder der Konferenz, sich nicht selbst aussterben zu lassen, sehen Sie hier (es lohnt sich).

Jedoch fehlen für wirklich erfolgs­ver­spre­chende Verhand­lungen wichtige Akteure: insbe­sondere die Abwesenheit des chine­si­schen Präsi­denten Xi Jinping wird heftig kriti­siert, wo China doch der weltweit größte CO2-Emittent ist und einen signi­fi­kanten Beitrag zur Errei­chung der Klima­schutz­ziele leisten könnte. Oder gar müsste.
Nach vielen eindring­lichen Worten und bewegenden Reden der Staats­chefs am Montag bleibt nun abzuwarten, welche dieser Worte letztlich zu verbind­lichen Beschlüssen werden und welche nur leere Worthülsen sind.

(Josefine Moritz)

2021-11-04T23:55:58+01:004. November 2021|Energiepolitik, Energiewende weltweit|

Platz an der Sonne – Die Solar­pflicht in Kalifornien

Kalifornien ist einer der sonnigsten Staaten der USA. Da erscheint es nur allzu sinnvoll, diese Sonne auch für die Energie­ge­winnung zu nutzen. Doch Kalifornien setzt dabei aller­dings nicht auf die Freiwil­ligkeit der Einwohner, sondern schafft, was es in Deutschland bisher lediglich vereinzelt gibt: die Solarpflicht.

Die Kalifor­nische Energie­kom­mission (CEC) beschloss mit dem sog. „2019 Energy Code“, dass seit dem 01. Januar 2020 alle neuen Wohn- und Geschäfts­ge­bäude mit einer Photo­vol­ta­ik­anlage auf dem Dach oder an der Fassade gebaut werden müssen. Damit soll die Errei­chung des Ziels, bis 2030 die Hälfte des Stroms aus Erneu­er­baren Energien zu beziehen, voran­ge­trieben werden. Zwar sind die Kosten, die sich für den Einbau einer Solar­anlage auf knapp 10.000 Dollar belaufen, nicht von der Hand zu weisen. Jedoch wird es den Eigen­tümern durch die Anlage möglich, ihre Energie­kosten signi­fikant reduzieren. Dazu tragen auch die Net-Metering-Regelungen bei, durch die der Eigen­tümer nur die Differenz zwischen seinem einge­speisten Strom einer­seits und dem vom Netz bezogenen Strom anderer­seits in Rechnung gestellt bekommt.

Eine Pflicht zum Einbau eines Speichers war im „2019 Energy Code“ bislang nicht enthalten. Deshalb sollen ab dem 01. Januar 2023 neue Regelungen in Kraft treten (sog. „2022 Energy Code“), nach denen nun auch Solar­an­lagen und vor allem Batte­rie­speicher auf neuen Gebäuden für die Öffent­lichkeit (Hotels, Restau­rants, Theater, Super­märkte), zu instal­lieren sind – aber auch auf Schulen, Büros und anderen Gewer­be­flächen. Außerdem auch auf Wohnhoch­häusern für Mehrfa­milien. Dem Entwurf zufolge müssen die Photo­vol­ta­ik­an­lagen so dimen­sio­niert sein, dass sie etwa 60 % der elektri­schen Lasten des Gebäudes abdecken. Außerdem sollen Einfa­mi­li­en­häuser in Zukunft so konzi­piert werden müssen, dass zu den bereits vorhan­denen Solar­an­lagen unpro­ble­ma­tisch Batte­rie­speicher hinzu­gefügt werden können.

Aktuell fehlt noch die Zustimmung der kalifor­ni­schen Kommission für Baunormen, die erst im Dezember zusam­men­kommt um über die vorge­legten Regelungen abzustimmen. Bauherren, Bauun­ter­nehmer und andere inter­es­sierte Betei­ligte hätten dann also ein Jahr Zeit hätten, um sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Kalifornien ist damit ein globaler Vorreiter in Sachen Solar­energie, wobei jedoch auch nicht vergessen werden darf, dass die Voraus­set­zungen für einen solchen Ausbau nicht überall so gut sind wie in Kalifornien.

(Josefine Moritz)

2021-10-27T19:58:53+02:0027. Oktober 2021|Energiepolitik, Energiewende weltweit, Erneuerbare Energien|

Energie­wende weltweit – Neues Klima­schutz­gesetz in Frankreich

Dass Deutschland nicht das einzige Land ist, welches eine Energie­wende betreibt, haben wir in den letzten Wochen immer wieder feststellen können. Heute wollen wir zu unserem direkten Nachbarn Frank­reich schauen, wo vor 2 Monaten ein neues Klima­schutz­gesetz verab­schiedet wurde.

Nach den ausufernden Protesten der Gelbwesten in den letzten Jahren aufgrund einer einge­führten Ökosteuer auf Benzin entschloss sich Staatschef Macron im vergan­genen Jahr dazu, einen Bürgerrat für Kilma­schutz einzu­be­rufen – bestehend aus 150 zufällig ausge­wählten Bürgern und Bürge­rinnen, welche mit Hilfe verschie­denster Expert:innen Vorschläge erarbei­teten, die der franzö­si­schen Klima­po­litik dabei helfen sollen, die Treib­haus­gas­emis­sionen signi­fikant zu reduzieren um spätestens im Jahr 2050 klima­neutral zu sein. Viele der von dem Bürgerrat vorge­schla­genen Maßnahmen wurden jedoch nur abgeschwächt übernommen.

Dennoch: Vorge­sehen ist unter anderem ein Inlands­flug­verbot (zumindest dann, wenn die Strecke auch in weniger als zweieinhalb Stunden mit dem Zug zurück­gelegt werden kann – ausge­nommen sind außerdem Anschluss­flüge). Besonders schlecht isolierte Wohnungen sollen nicht mehr vermietet werden dürfen. Für fossile Energie­träger wie Gas oder Kohle soll nicht mehr geworben werden dürfen – ebenso wenig wie für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von mehr als 123 Gramm pro Kilometer. Dafür soll der Kauf von Elektro­fahr­rädern subven­tio­niert werden. In Schul­kan­tinen soll mindestens ein vegeta­ri­sches Menü pro Woche angeboten werden. Außerdem werden mutwillige Umwelt­schä­di­gungen natio­nalen Ausmaßes unter Strafe gestellt. Bei einer Verur­teilung wegen eines sog. „Ökozids“ drohen bis zu zehn Jahren Haft sowie Bußgelder von bis zu 4,5 Millionen Euro. Klingt doch alles wirklich vielver­spre­chend, oder? Nicht so wirklich. Kritiker bemängeln, dass zu viele der Maßnahmen insgesamt zu schwach seien um ernsthaft Schritte in Richtung Klima­neu­tra­lität zu gehen. Außerdem gelten viele der Gesetze erst ab 2028, 2034 oder gar ab 2040 – was für eine Begrenzung des Klima­wandels sehr wahrscheinlich viel zu spät sein wird.

Auch in der Strom­pro­duktion ist Frank­reich hinsichtlich des Klima­schutzes nur halbherzig dabei. Zwar liegt der Anteil des Kohle­stroms bereits bei unter 4 % und der Kohle­aus­stieg ist in den nächsten Jahren geplant. Jedoch ist das nur deshalb möglich, weil Frank­reich sehr stark auf Atomstrom setzt – unter anderem mit Kraft­werken, die das Höchst­alter von 40 Jahren bereits überschritten haben und damit eigentlich abgeschaltet gehören. 67,1 % des erzeugten Stromes stammen aus der Kernenergie (das ist der weltweit höchste Anteil) – nur 25,4 % hingegen aus Erneu­er­baren Energien. Jedoch soll bis 2035 der Atomstrom­anteil auf 50 % sinken, der Anteil der Erneu­er­baren Energien hingegen auf mindestens 40 % steigen. Wichtigste Quelle ist dabei die Wasser­kraft, sie verfügt mit knapp 26 Gigawatt instal­lierter Leistung über die gleiche Kapazität wie Wind und Solar­energie zusammen.

Frank­reich ist also, was die Energie­wende angeht, auf keinem ganz schlechten Weg. Jetzt heißt es jedoch: Taten sprechen lassen. Denn um die Emissionen bis 2030 wirklich um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren, wird das aktuelle Tempo Frank­reichs hinsichtlich des Ausbaus Erneu­er­barer Energien und der Umsetzung der jüngst erlas­senen Klima­schutz­maß­nahmen nicht ausreichen.

(Josefine Moritz)

2021-10-15T00:02:00+02:0015. Oktober 2021|Energiepolitik, Energiewende weltweit, Erneuerbare Energien|