Zur Glasgower Klimakonferenz -„Don’t choose extinction“

Sechs Jahre nach dem Pariser Klimaabkommen im Jahr 2015 treffen sich aktuell gerade hochrangige Politiker:innen und Expert:innen aus aller Welt, um auf der UN-Klimakonferenz in Glasgow eine Zwischenbilanz zu ziehen. Um festzustellen, dass das, was getan wird, noch nicht genug ist und um neue Maßnahmen zu ergreifen, die es ermöglichen sollen das 1,5°C-Ziel doch noch zu erreichen. Die Zeit, die bleibt, um den Klimawandel noch zu begrenzen, wird immer knapper. Entsprechend hoch sind die Erwartungen.

In Vorbereitung auf die Klimakonferenz veröffentlichte das UNDP, United Nations Development Programm, auf ihrer Website einen Beitrag, wie die Klimakonferenz wohl ablaufen würde, wenn Frankie der Dinosaurier eine Rede halten könnte. Seinen eindrucksvollen Appell an die Mitglieder der Konferenz, sich nicht selbst aussterben zu lassen, sehen Sie hier (es lohnt sich).

Jedoch fehlen für wirklich erfolgsversprechende Verhandlungen wichtige Akteure: insbesondere die Abwesenheit des chinesischen Präsidenten Xi Jinping wird heftig kritisiert, wo China doch der weltweit größte CO2-Emittent ist und einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten könnte. Oder gar müsste.
Nach vielen eindringlichen Worten und bewegenden Reden der Staatschefs am Montag bleibt nun abzuwarten, welche dieser Worte letztlich zu verbindlichen Beschlüssen werden und welche nur leere Worthülsen sind.

(Josefine Moritz)

2021-11-04T23:55:58+01:004. November 2021|Energiepolitik, Energiewende weltweit|

Platz an der Sonne – Die Solarpflicht in Kalifornien

Kalifornien ist einer der sonnigsten Staaten der USA. Da erscheint es nur allzu sinnvoll, diese Sonne auch für die Energiegewinnung zu nutzen. Doch Kalifornien setzt dabei allerdings nicht auf die Freiwilligkeit der Einwohner, sondern schafft, was es in Deutschland bisher lediglich vereinzelt gibt: die Solarpflicht.

Die Kalifornische Energiekommission (CEC) beschloss mit dem sog. „2019 Energy Code“, dass seit dem 01. Januar 2020 alle neuen Wohn- und Geschäftsgebäude mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade gebaut werden müssen. Damit soll die Erreichung des Ziels, bis 2030 die Hälfte des Stroms aus Erneuerbaren Energien zu beziehen, vorangetrieben werden. Zwar sind die Kosten, die sich für den Einbau einer Solaranlage auf knapp 10.000 Dollar belaufen, nicht von der Hand zu weisen. Jedoch wird es den Eigentümern durch die Anlage möglich, ihre Energiekosten signifikant reduzieren. Dazu tragen auch die Net-Metering-Regelungen bei, durch die der Eigentümer nur die Differenz zwischen seinem eingespeisten Strom einerseits und dem vom Netz bezogenen Strom andererseits in Rechnung gestellt bekommt.

Eine Pflicht zum Einbau eines Speichers war im „2019 Energy Code“ bislang nicht enthalten. Deshalb sollen ab dem 01. Januar 2023 neue Regelungen in Kraft treten (sog. „2022 Energy Code“), nach denen nun auch Solaranlagen und vor allem Batteriespeicher auf neuen Gebäuden für die Öffentlichkeit (Hotels, Restaurants, Theater, Supermärkte), zu installieren sind – aber auch auf Schulen, Büros und anderen Gewerbeflächen. Außerdem auch auf Wohnhochhäusern für Mehrfamilien. Dem Entwurf zufolge müssen die Photovoltaikanlagen so dimensioniert sein, dass sie etwa 60 % der elektrischen Lasten des Gebäudes abdecken. Außerdem sollen Einfamilienhäuser in Zukunft so konzipiert werden müssen, dass zu den bereits vorhandenen Solaranlagen unproblematisch Batteriespeicher hinzugefügt werden können.

Aktuell fehlt noch die Zustimmung der kalifornischen Kommission für Baunormen, die erst im Dezember zusammenkommt um über die vorgelegten Regelungen abzustimmen. Bauherren, Bauunternehmer und andere interessierte Beteiligte hätten dann also ein Jahr Zeit hätten, um sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Kalifornien ist damit ein globaler Vorreiter in Sachen Solarenergie, wobei jedoch auch nicht vergessen werden darf, dass die Voraussetzungen für einen solchen Ausbau nicht überall so gut sind wie in Kalifornien.

(Josefine Moritz)

Energiewende weltweit – Neues Klimaschutzgesetz in Frankreich

Dass Deutschland nicht das einzige Land ist, welches eine Energiewende betreibt, haben wir in den letzten Wochen immer wieder feststellen können. Heute wollen wir zu unserem direkten Nachbarn Frankreich schauen, wo vor 2 Monaten ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet wurde.

Nach den ausufernden Protesten der Gelbwesten in den letzten Jahren aufgrund einer eingeführten Ökosteuer auf Benzin entschloss sich Staatschef Macron im vergangenen Jahr dazu, einen Bürgerrat für Kilmaschutz einzuberufen – bestehend aus 150 zufällig ausgewählten Bürgern und Bürgerinnen, welche mit Hilfe verschiedenster Expert:innen Vorschläge erarbeiteten, die der französischen Klimapolitik dabei helfen sollen, die Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren um spätestens im Jahr 2050 klimaneutral zu sein. Viele der von dem Bürgerrat vorgeschlagenen Maßnahmen wurden jedoch nur abgeschwächt übernommen.

Dennoch: Vorgesehen ist unter anderem ein Inlandsflugverbot (zumindest dann, wenn die Strecke auch in weniger als zweieinhalb Stunden mit dem Zug zurückgelegt werden kann – ausgenommen sind außerdem Anschlussflüge). Besonders schlecht isolierte Wohnungen sollen nicht mehr vermietet werden dürfen. Für fossile Energieträger wie Gas oder Kohle soll nicht mehr geworben werden dürfen – ebenso wenig wie für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von mehr als 123 Gramm pro Kilometer. Dafür soll der Kauf von Elektrofahrrädern subventioniert werden. In Schulkantinen soll mindestens ein vegetarisches Menü pro Woche angeboten werden. Außerdem werden mutwillige Umweltschädigungen nationalen Ausmaßes unter Strafe gestellt. Bei einer Verurteilung wegen eines sog. „Ökozids“ drohen bis zu zehn Jahren Haft sowie Bußgelder von bis zu 4,5 Millionen Euro. Klingt doch alles wirklich vielversprechend, oder? Nicht so wirklich. Kritiker bemängeln, dass zu viele der Maßnahmen insgesamt zu schwach seien um ernsthaft Schritte in Richtung Klimaneutralität zu gehen. Außerdem gelten viele der Gesetze erst ab 2028, 2034 oder gar ab 2040 – was für eine Begrenzung des Klimawandels sehr wahrscheinlich viel zu spät sein wird.

Auch in der Stromproduktion ist Frankreich hinsichtlich des Klimaschutzes nur halbherzig dabei. Zwar liegt der Anteil des Kohlestroms bereits bei unter 4 % und der Kohleausstieg ist in den nächsten Jahren geplant. Jedoch ist das nur deshalb möglich, weil Frankreich sehr stark auf Atomstrom setzt – unter anderem mit Kraftwerken, die das Höchstalter von 40 Jahren bereits überschritten haben und damit eigentlich abgeschaltet gehören. 67,1 % des erzeugten Stromes stammen aus der Kernenergie (das ist der weltweit höchste Anteil) – nur 25,4 % hingegen aus Erneuerbaren Energien. Jedoch soll bis 2035 der Atomstromanteil auf 50 % sinken, der Anteil der Erneuerbaren Energien hingegen auf mindestens 40 % steigen. Wichtigste Quelle ist dabei die Wasserkraft, sie verfügt mit knapp 26 Gigawatt installierter Leistung über die gleiche Kapazität wie Wind und Solarenergie zusammen.

Frankreich ist also, was die Energiewende angeht, auf keinem ganz schlechten Weg. Jetzt heißt es jedoch: Taten sprechen lassen. Denn um die Emissionen bis 2030 wirklich um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren, wird das aktuelle Tempo Frankreichs hinsichtlich des Ausbaus Erneuerbarer Energien und der Umsetzung der jüngst erlassenen Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichen.

(Josefine Moritz)