Akute Bedrohung für die Recyclinginfrastruktur – Entsorger appellieren dringend an die Politik

In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche warnen die Entsorgerverbände BDE und bvse eindringlich vor einer existenzbedrohenden Krise (siehe auch hier). Die Zahl der Brände in Recyclinganlagen und Müllfahrzeugen liegt wohl bei rund 30 täglich, meist verursacht durch falsch entsorgte Lithium-Batterien und akkubetriebene Geräte. Über 70 öffentlich bekannte Brandereignisse zwischen Januar 2024 und Juli 2025 wurden von den Verbänden dokumentiert. Die Schäden belaufen sich mittlerweile auf dreistellige Millionenbeträge jährlich, und für viele mittelständische Betriebe wird es zunehmend unmöglich, bezahlbaren Versicherungsschutz zu erhalten – viele Versicherer ziehen sich zurück oder verschärfen die Bedingungen drastisch.

Trotz erheblicher Investitionen in automatische Brandfrüherkennung und Löschsysteme reichen technische und betriebliche Maßnahmen allein nicht aus. Die Vielfalt der Produkte mit Lithium-Batterien – von Einweg-Vapes bis zu blinkenden Grußkarten oder Sportartikeln – macht die genaue Trennung praktisch unmöglich. Und diese Geräte sind des dann auch, die die Probleme in der Praxis verursachen. Dem Verbraucher fehlt die die Kenntnis und/oder die Einsicht. Die Konsequenz davon tragen die Entsorger.

Für die Branchenverbände geht es daher mit Nachdruck um praktikable Maßnahmen. Angedacht wird z.B. die Einführung eines generellen Batteriepfands bis hin zu einem Verbot von Einweg-E-Zigaretten oder zumindest sollte ein verbindliches Pfandsystem eingeführt werden, damit sie eben nicht im Müll landen. Die Verbände fordern außerdem die Einrichtung eines verbindlichen Runden Tisches mit Vertretern von Bund, Ländern und Wirtschaft als Grundlage für ein dringend erforderliche Nachjustierung der rechtlichen Lage. (Dirk Buchsteiner)

2025-07-18T15:11:38+02:0018. Juli 2025|Abfallrecht|

Wie steht es um den Circular Economy Act?

Mit dem „Circular Economy Act“ (CEA – so zumindest ein Arbeitstitel) will die EU-Kommission ab 2026 einen zentralen Baustein für eine klimaneutrale und ressourcenschonende Industriepolitik auf den Weg bringen. Der CEA ist als Teil des Clean Industrial Deal (CID) gedacht und soll insbesondere einen funktionierenden Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe schaffen, die Wiederverwendung stärken und rechtliche Hürden für Recycling und Rezyklate abbauen. Damit soll der Anteil wiederverwendeter Materialien bis 2030 auf 24 % verdoppelt werden. Die EU-Wirtschaft soll bis 2030 weltweit führend in der Kreislaufwirtschaft zu werden.

Bereits im April 2025 hat die EU im Rahmen des „Clean Industrial Stakeholder Dialogue on Circularity“ rund 500 Akteure aus Industrie, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik nach Brüssel geladen, um Impulse für die Ausgestaltung des CEA zu sammeln. Am 2. Juli fand ein zweiter Termin statt. Der Bedarf an klaren Regeln für hochwertige Rezyklate, einheitlichen End-of-Waste-Kriterien sowie digitalen Standards für Rückbau und Wiederverwendung ist groß. Gleichzeitig wurde auch Kritik laut: Ohne finanzielle Förderung, insbesondere durch das Clean Industrial State Aid Framework (CISAF), sei die Transformation zur Kreislaufwirtschaft wirtschaftlich kaum tragfähig.

Die EU-Kommission will 2026 den Gesetzesentwurf für den Circular Economy Act vorlegen. Schon jetzt fließen Rückmeldungen aus dem Dialog in die laufenden Arbeiten ein. Die politische Debatte wird ab 2026 Fahrt aufnehmen, wenn das Europäische Parlament und der Rat über den Vorschlag beraten. Es ist zu erwarten, dass dabei Fragen zur Verbindlichkeit von Rezyklateinsatzquoten, zur Harmonisierung nationaler Standards und zur Rolle öffentlicher Beschaffung eine zentrale Rolle spielen werden. Klar ist schon jetzt: Der CEA wird entscheidend dafür sein, ob aus den bisherigen Strategien für eine Kreislaufwirtschaft endlich konkrete Regeln und messbare Fortschritte werden. Denn hier ist noch Luft nach oben. Auch hierzulande wird stets vom Abfall her gedacht und nicht von der Kreislaufwirtschaft. Das müsste sich ändern. (Dirk Buchsteiner)

2025-07-11T11:50:25+02:0011. Juli 2025|Abfallrecht|

Neues zur Abfallrahmenrichtlinie – Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Der Gesetzgeber hat zwar immer die Absicht, Europarecht (sprich: EU-Richtlinien) richtig (und auch rechtzeitig) umzusetzen. Das gelingt mitunter nicht. Es mag einerseits daran liegen, dass man meint, es ohnehin besser zu können, als der EU-Gesetzgeber (Rat und Parlament), manchmal ist es auch schwierig, die Regelungen ins nationale Recht einzupassen. Es ist auch schon vorgekommen, dass man das EU-Recht nicht richtig verstanden hat.

Die Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) ist nun nicht ganz neu. Neu ist jedoch, dass die Europäische Kommission aktuell beschlossen hat, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (INFR(2025)2047) einzuleiten, weil das wir die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG in der durch die Richtlinie (EU) 2018/851) geänderten Fassung) nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.

Im Kern des Vorwurfs geht es um die rechtsverbindlichen Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling bestimmter Abfallströme, einschließlich Siedlungsabfälle. Außerdem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Abfallbewirtschaftungssysteme und die Ressourceneffizienz zu verbessern. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 5. Juli 2020 Zeit, die geänderte Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Aus Sicht der Kommission hat Deutschland die Anforderungen für Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (in Bezug auf geografische Abdeckung und angemessene Selbstkontroll- und Überwachungsmechanismen), die Pflicht zur getrennten Sammlung von Abfällen und zur Trennung unrechtmäßig vermischter Abfälle sowie die Vorschriften für den selektiven Abbruch und die Vorschriften für die Verwendung von aus Bioabfällen hergestellten Materialien nicht korrekt umgesetzt. Deutschland hat es zudem versäumt, die Eigenkompostierung zu fördern. Es geht also nicht um Kleinigkeiten.

Zu diesen Vorwürfen wird sich Deutschland nun verhalten müssen. Hierfür bestehen zwei Monate Zeit. Schauen wir mal, wie sich Deutschland verteidigen möchte. Die Praxis zeigt jedoch, dass es ohnehin an der Kreislaufwirtschaft in Deutschland hapert. „Rund“ läuft vieles gerade nicht. Im Kern ist die Behördenpraxis klar auf Abfälle ausgerichtet. Davon weg kommt man kaum und das Ende der Abfalleigenschaft bleibt fern. (Dirk Buchsteiner)

 

2025-06-26T20:39:54+02:0026. Juni 2025|Abfallrecht|