Carbon Capture and Storage (CCS) bezeichnet Techno­logien, bei denen Kohlen­dioxid (CO₂) an der Quelle – etwa in Indus­trie­an­lagen – abgeschieden und anschließend dauerhaft unter­ir­disch gespei­chert wird, sodass es nicht in die Atmosphäre gelangt. Ziel ist es, unver­meidbare Emissionen aus Prozessen zu reduzieren, die sich nicht oder nur mit sehr großen Schwie­rig­keiten elektri­fi­zieren oder defos­si­li­sieren lassen (z. B. Zement- oder Stahl­in­dustrie) – hier ist CCS im Grunde alter­na­tivlos.  Aller­dings ist CCS nicht ohne Diskussion: Es erfordert zusätz­lichen Energie­aufwand, großräumige Infra­struktur (Trans­port­lei­tungen, Speicher­stätten) und strengste Sicher­heits- und Überwa­chungs­regeln, damit das CO₂ dauerhaft sicher gebunden bleibt. Gerade erst am Mittwoch habe ich vor der Handels­kammer Hamburg zu diesem Thema (und vielen anderen) im Rahmen des Fortbil­dungs­lehr­gangs betrieb­licher Umwelt­schutz referiert. Klar ist, die Hamburger Wirtschaft verfolgt bereits ambitio­nierte Klima­ziele. Durch den Volks­ent­scheid, wonach Hamburg bereits 2040 klima­neutral sein soll, wird der Druck auf die Industrie noch einmal deutlich steigen. Doch wie kommen wir zu Net-Zero? Die Angst vor der Deindus­tria­li­sierung schwingt dabei mit.

Heute hat der Bundesrat dem novel­lierten Gesetz zur Änderung des KSpG seine Zustimmung gegeben. Es gab nur ein paar Proto­kol­lerklä­rungen. Bisher war in Deutschland die dauer­hafte Speicherung von CO₂ nur für Demons­tra­tions- und Forschungs­pro­jekte erlaubt. Mit der Novelle wird nun ein recht­licher Rahmen geschaffen, der die Speicherung im indus­tri­ellen Maßstab erlaubt – insbe­sondere über Forschung hinaus. Der Transport von CO₂ (z. B. über Leitungen) wird ausdrücklich in das Gesetz aufge­nommen und damit die Infra­struktur-Voraus­set­zungen gestärkt. Die Speicherung soll primär offshore (also im Meeres­un­ter­grund bzw. auf dem Festland­sockel) umgesetzt werden. Onshore-Speicher bleiben bundesweit weitgehend verboten – mit der Option, dass einzelne Bundes­länder entspre­chendere Regelungen treffen können. Umwelt- und Meeres­schutz bekommen Vorrang: Speicher in Meeres­schutz­ge­bieten sind grund­sätzlich ausge­schlossen, es gelten Schutz- und Überwa­chungs­stan­dards. Die Verfahren für Planung und Geneh­migung werden verein­facht bzw. an bestehende Regelungen (z. B. im Energie­wirt­schafts­gesetz) angeglichen, um Inves­ti­tions- und Rechts­si­cherheit zu schaffen.

Mit dem grünen Licht des Bundesrats markiert die Novelle des KSpG einen wichtigen Schritt hin zu einer Syste­matik, die CO₂-Abscheidung und ‑Speicherung in größerem Umfang ermög­licht. Ob CCS in Deutschland nun eine breite Anwendung findet – und wie schnell – hängt von Infra­struk­tur­aufbau, wirtschaft­lichen Anreizen sowie dem gesell­schaft­lichen Mittragen ab. Letzterer Punkt dürfte entscheidend sein. So zeigt gerade Norwegen, dass mit politi­scher Akzeptanz und klare Regulierung viel geht: Hohe Akzeptanz, wenige Konflikte. Die gut etablierte Offshore-Kompetenz aus der Öl- und Gasin­dustrie sprechen dafür. Für die Klima­ziele könnte CCS ein Schlüssel sein. Es wird sicherlich kein Selbst­läufer. (Dirk Buchsteiner)