Mit Erlass des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel ersetzt, hat der Gesetzgeber die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch abgeschafft. Neue Gas- und Ölheizungen dürfen also weiterhin eingebaut werden. Die Dekarbonisierung bis 2045 soll stattdessen zunehmend über die eingesetzten Brennstoffe erfolgen. Eine zentrale Rolle spielt dabei neben der sogenannten Biotreppe die geplante Grüngas- und Grünheizölquote. Sie soll dafür sorgen, dass auch bestehende Heizungen schrittweise mit klimafreundlicheren Brennstoffen versorgt werden und der Gebäudesektor seine Klimaziele erreicht.
Nun liegen nach langem Warten immerhin Eckpunkte zur Ausgestaltung der Quote vor. Ab 2028 sollen Gas- und Heizöllieferanten verpflichtet werden, zunächst ein Prozent klimaneutrale Brennstoffe in Verkehr zu bringen. Bis 2030 soll der Anteil auf fünf Prozent, bis 2035 auf 20 Prozent und bis 2040 auf 50 Prozent steigen. Für 2045 ist eine vollständige Umstellung vorgesehen. Die großen Schritte sollen also alle in der ferneren Zukunft stattfinden. Industrie, Gewerbe, Verkehr sowie Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen zudem grundsätzlich ausgenommen sein. Die Quote soll auch auf die Biotreppe des GModG angerechnet werden können, um eine doppelte Belastung zu vermeiden.
Zur Erfüllung kommen neben Biomethan und anderen erneuerbaren Brennstoffen auch kohlenstoffarme Energieträger infrage. Vorgesehen sind zudem ein Handel mit Quotenerfüllungen, die zeitliche Übertragbarkeit von Über- und Untererfüllungen sowie besondere Anrechnungsregeln für Wasserstoff. Grüner Wasserstoff soll zunächst dreifach angerechnet werden dürfen.
Doch wie realistisch sind die Annahmen des Eckpunktepapiers? Die geplante Quote setzt voraus, dass klimaneutrale Brennstoffe ab Mitte der Dreißiger Jahre verfügbar und bezahlbar sind, was umso sportlicher erscheint, als dass auch bei Benzin und Diesel Beimischungen von grünen Ölen und Gasen als ein Element des THG-Quotensystems vorgesehen sind und erst kürzlich die quantitativen Anforderungen deutlich erhöht wurden. Es gibt also eine relevante und wachsende Konkurrenz um erneuerbare Brennstoffe, ohne dass bisher klar wäre, woher diese bezogen werden sollen. Damit bestehen erhebliche Zweifel an der Verfügbarkeit. Die Versorgerseite fordert deswegen eine belastbare Biomethanstrategie, die rechtzeitig aufzeigt, welche heimischen Potenziale und Importmöglichkeiten tatsächlich erschlossen werden können. Zudem warnt die Versorgungswirtschaft vor zusätzlichen Kosten, bürokratischen Belastungen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen grünen Gasen, Wärmepumpen und Fernwärme.
Auch aus der Bioenergiebranche kommt Kritik: Insbesondere die vorgesehene Mehrfachanrechnung von Wasserstoff könnte die Quote rechnerisch erfüllen helfen, ohne dass entsprechende Mengen klimaneutraler Brennstoffe tatsächlich im Wärmemarkt eingesetzt werden. Umweltverbände stellen zudem infrage, ob knappe grüne Brennstoffe für die Beheizung von Gebäuden eingesetzt werden sollten, wenn mit Wärmepumpen und Wärmenetzen effizientere Alternativen zur Verfügung stehen, während in anderen Sektoren Brennstoffe dringend gebraucht werden.
Ganz überzeugt scheint also kaum jemand von der Sinnhaftigkeit der Grüngas- und Grünheizölquote. Dass sie trotzdem kommt, ist wahrscheinlich, denn ohne diesen Weg der Dekarbonisierung ist das geänderte GModG nicht mit den Zielen des Bundesklimagesetzes in Übereinstimmung zu bringen. Doch ob diese Neuregelung überhaupt in Einklang mit Verfassungsrecht steht, steht ja auch noch in den Sternen – eine erste Verfassungsbeschwerde ist jedenfalls schon anhängig.
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