Derzeit sind zwei Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Hessen am OLG Hamm anhängig. Diese wurden gegen die Energieversorger Stromio und gas.de erhoben.

Musterfeststellungsklagen dienen der Vorbereitung und Erleichterung der Anspruchsdurchsetzung von Verbrauchern. Es handelt sich um ist ein besonderes Verfahren im deutschen Verbraucherrecht. Dabei kann eine anerkannte Verbraucherorganisation stellvertretend für viele Betroffene gegen ein Unternehmen klagen, wenn zahlreiche Personen von demselben Sachverhalt betroffen sind. Das Gericht klärt dabei grundlegende Tatsachen- und Rechtsfragen verbindlich für alle angemeldeten Verbraucher. Individuelle Ansprüche wie Schadensersatz werden jedoch nicht direkt zugesprochen, sondern müssen anschließend von den Betroffenen auf Grundlage des Urteils geltend gemacht werden. Ziel der Musterfeststellungsklage ist es, Verbrauchern die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern und Prozesskosten zu senken.

In der bereits im Mai 2022 erhobenen Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH soll am 18. Juni 2026 die Urteilsverkündung erfolgen. Hintergrund der Klage ist der Umstand, dass die Stromio GmbH hat in den letzten Wochen des Jahres 2021 die Lieferverträge ihrer Kunden gekündigt und die Belieferung eingestellt eingestellt hatte. Die Verbraucherzentrale Hessen hält dies für rechtswidrig.

Bei der am 18.12.2025 eingereichten Musterfeststellungsklage gegen gas.de ist eine Eintragung ins Klageregister noch möglich. Die Anmeldung kann hier erfolgen. Über die besonderen Möglichkeiten der Verjährungshemmung von Ansprüchen durch Beitritt zu einer Musterfeststellungslage hatten wir hier vor kurzem berichtet.

(Christian Dümke)