Der Koalitionsausschuss hat sich diese Woche darauf geeinigt, den CO2-Preis 2027 stabil zu halten. Was heißt das eigentlich?
Ursprünglich sah das 2021 während der letzten Regierung Merkel beschlossene Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) vor, dass nach einer progressiven Festpreisphase bis 2025 im Jahr 2026 eine Auktionierung in einem Korridor stattfindet. 2027 sollte dann ohne diese Schwimmflügel so viel auktioniert werden, wie im deutschen THG-Budget für Gebäude/Verkehr vorgesehen ist. Allerdings war man damals noch optimistisch, dass die Deutschen beim Heizen und Fahren den auch damals schon existierenden Rückstand gegenüber den Klimazielen noch aufholen.
Als die EU 2023 den Emissionshandel reformierte, sah es so aus, als ob mit Ablauf des Jahres 2026 der nationale Emissionshandel in Deutschland auslaufen könnte, denn geplant ist ja ein europäisches System mit einem europaweit geltenden Budget und einheitlichen CO2-Preis, das 2027 starten sollte, nun aber wohl erst 2028 an den Start geht. Die nationale Regelung gilt also für ein weiteres Jahr.
Hier war also nun zu regeln: Gibt man 2027 den Korridor von 55 EUR bis 65 auf wie ursprünglich geplant? Verschiebt man ihn nach oben? Ihn da zu belassen, wo er sich aktuell befindet, ist insofern eine etwas überraschende Entscheidung, als dass die Minderungsziele für die betroffenen Sektoren Gebäude und Verkehr nicht statisch sind, sondern an sich von Jahr zu Jahr weniger emittiert werden soll. Die Regierung rechtfertigt ihre Entscheidung für ein Plateau vermutlich mit den steigenden Preisen wegen der weltweiten Preissteigerungen für Öl und Gas. Diese will sie aber gleichzeitig bekämpfen. Insgesamt weist auch diese Entscheidung aus: Vertragstreue im Klimaschutz steht nicht allzu hoch auf der Agenda dieser Bundesregierung (Miriam Vollmer).
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