Der Koali­ti­ons­aus­schuss hat sich diese Woche darauf geeinigt, den CO2-Preis 2027 stabil zu halten. Was heißt das eigentlich?

Ursprünglich sah das 2021 während der letzten Regierung Merkel beschlossene Brenn­stoff-Emissi­ons­han­dels­gesetz (BEHG) vor, dass nach einer progres­siven Festpreis­phase bis 2025 im Jahr 2026 eine Auktio­nierung in einem Korridor statt­findet. 2027 sollte dann ohne diese Schwimm­flügel so viel auktio­niert werden, wie im deutschen THG-Budget für Gebäude/Verkehr vorge­sehen ist. Aller­dings war man damals noch optimis­tisch, dass die Deutschen beim Heizen und Fahren den auch damals schon existie­renden Rückstand gegenüber den Klima­zielen noch aufholen.

Als die EU 2023 den Emissi­ons­handel refor­mierte, sah es so aus, als ob mit Ablauf des Jahres 2026 der nationale Emissi­ons­handel in Deutschland auslaufen könnte, denn geplant ist ja ein europäi­sches System mit einem europaweit geltenden Budget und einheit­lichen CO2-Preis, das 2027 starten sollte, nun aber wohl erst 2028 an den Start geht. Die nationale Regelung gilt also für ein weiteres Jahr.

Hier war also nun zu regeln: Gibt man 2027 den Korridor von 55 EUR bis 65 auf wie ursprünglich geplant? Verschiebt man ihn nach oben? Ihn da zu belassen, wo er sich aktuell befindet, ist insofern eine etwas überra­schende Entscheidung, als dass die Minde­rungs­ziele für die betrof­fenen Sektoren Gebäude und Verkehr nicht statisch sind, sondern an sich von Jahr zu Jahr weniger emittiert werden soll. Die Regierung recht­fertigt ihre Entscheidung für ein Plateau vermutlich mit den steigenden Preisen wegen der weltweiten Preis­stei­ge­rungen für Öl und Gas. Diese will sie aber gleich­zeitig bekämpfen. Insgesamt weist auch diese Entscheidung aus: Vertrags­treue im Klima­schutz steht nicht allzu hoch auf der Agenda dieser Bundes­re­gierung (Miriam Vollmer).