Dass in Deutschland jährlich mehrere Tausend Menschen wegen Schwarzfahrens ins Gefängnis müssen, stößt bei Gesprächen mit Ausländern auf Unverständnis. Denn in keinem anderen europäischen Land gibt es so häufige drakonische Strafen oder überhaupt eine Befassung der Strafgerichte mit dem Fehlverhalten. Auch außerhalb Europas, z.B. in Kanada oder den USA, gibt es diese massiven staatlichen Maßnahmen gegen das „Erschleichen von Beförderungsleistungen“ nicht. Nicht nur, weil der ÖPNV dort eine geringere Rolle spielt, sondern weil die Benutzer dort auf smartere Weise diszipliniert werden, z.B. physische Barrieren typischerweise in Verbindung mit elektronischen Ticketsystemen.

Linienbus zwischen Ballum und Hollum auf Ameland in Westfriesland: Einfache Ticketkontrollen kontaktlos mit OV‑Chipkaart oder E‑Ticket (Foto: A27, pixabay)
Tatsächlich wäre es auch in Deutschland an der Zeit, die von Bundesjustizministerin Hubig vorgeschlagene Reform des § 265a StGB zur Entkriminalisierung ernst zu nehmen und dies aus zwei Gründen:
- Die Kriminalisierung und vor allem das Einsperren vom Menschen im Wege der Ersatzhaft (§ 459e StPO) wegen Bagatelldelikten ist unverhältnismäßig und verstößt gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass Strafrecht nur als „ultima ratio“ eingesetzt werden soll. Der oft gezogene Vergleich zum Falschparken, das an sich oft einen vergleichbaren Sachverhalt betrifft, nämlich beim Verstoß gegen Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung, zeigt, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Oft ist die Androhung von Strafe zudem bei denjenigen, die regelmäßig ohne Fahrausweis angetroffen werden, schon deshalb nicht geeignet, weil es sich um Menschen in sozialen oder psychischen Zwangslagen handelt, die sich durch die Strafandrohung nicht beeindrucken lassen. Zu der tatsächlichen generalpräventiven Wirkung gibt es daher kaum objektive Belege in kriminologischen Studien. Im Übrigen gibt es, wie die Praxis in anderen Ländern zeigt, andere, weniger in Grundrechte eingreifende Möglichkeiten, mit dem Problem umzugehen. In absoluten Relationen zwischen Schutzgut und betroffenen Grundrechten ist auch die Angemessenheit der Erzwingungshaft fraglich.
- Volkswirtschaftlich werden jährlich dreistellige Millionenbeträge für strafrechtliche Verfolgung und Erzwingungshaft aufgewendet. Grundsätzlich können Subventionen für den Öffentlichen Verkehr sinnvoll sein. Sie wären aber besser angelegt, wenn sie für mehr Personal für Sicherheit und Reinigung oder gegebenenfalls auch elektronische Systeme zur einfacheren Ticketkontrolle eingesetzt werden könnten. Auch eine ticketlose Finanzierung des ÖPNV oder Möglichkeiten für eine Ermäßigung des Deutschlandtickets könnte sinnvoll sein, wenn zugleich das Angebot eines sicheren und komfortablen öffentlichen Verkehrs dabei nicht auf der Strecke bleibt. Wenn gut geschultes Personal vor Ort, in den Bussen und Bahnen eingesetzt wird und nicht nur in den Haftanstalten, dann würde das aller Fahrgästen zu Gute kommen, auch denen, die immer ordnungsgemäß ihr Fahrtgeld entrichten.
Leider sieht es aktuell so aus, als würde das von Bundesjustizministerin angestoßene Reformprojekt angesichts der klaren Haltung der CDU, die sich gegen eine Entkriminalisierung ausspricht, scheitern. Die Debatte wird dabei emotionalisiert geführt. Ein Argument ist, dass die Entkriminalisierung mit starken Preissteigerungen für andere Fahrgäste verbunden wäre. Doch das ist fraglich, wie die geringen Anhaltspunkte für die generalpräventive Wirkung bei hohen Kosten für die Strafverfolgung und den ‑vollzug zeigen. Tatsächlich soll es selbstverständlich weiterhin verboten sein, ohne gültiges Ticket im ÖPNV zu fahren, es wäre jedoch angemessen hier das Delikt zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Zugleich sollten die Träger des öffentlichen Verkehrs in die Verantwortung genommen und unterstützt werden, das Problem selbst in den Griff zu bekommen. Jedenfalls wäre eine politische Blockade in dieser Frage eine weitere verpasste Chance, den öffentlichen Verkehr und seine Finanzierungs- und Servicebedingungen auf grundlegendere Weise zu modernisieren. (Olaf Dilling)
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