Als Verbraucher von der Androhung einer Unterbrechung der Stromversorgung betroffen zu sein ist sehr unangenehm. Und zwar unabhängig davon, ob diese Androhung berechtigt oder unberechtigt ist. Aber wie sollten Kunden sich in dieser Situation verhalten?
Zunächst muss man wissen, dass eine Unterbrechung der Stromversorgung droht, wenn Kunden ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen und elektrische Energie beziehen, ohne hier für das geschuldete Entgelt in Gestalt von Abschlägen oder Verbrauchsabrechnungen zu entrichten.
Ist ein Letztverbraucher hierzu nicht bereit oder in der Lage muss der Versorger ihm die Unterbrechung der Versorgung zunächst androhen. Die gesetzliche Frist beträgt 4 Wochen vor der tatsächlichen Versorgungsunterbrechung. Diese Frist sollten betroffene Kunden nutzen um entweder die Angelegenheit einvernehmlich mit ihrem Versorger zu klären oder aber rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sind die Forderungen auf denen die Versorgungsunterbrechung beruht streitig, dann ist dies dem Versorger anzuzeigen. Beruht die Nichtzahlung dagegen auf wirtschaftlicher Not, kann mit dem Versorger zum Beispiel eine Ratenzahlung vereinbart werden. Der gesetzliche Grundversorger ist dabei sogar gesetzlich verpflichtet seinen von einer Sperrandrohung betroffenen Kunden eine entsprechende Abwendungsvereinbarung zukommen zu lassen.
Auch bei offenen Forderungen des Versorgers ist die Unterbrechnung unzulässig, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt
Der größte Fehler von Betroffenen besteht darin in dieser Situation nichts zu unternehmen und weder eine Bereinigung der Situation anzustrengen, noch rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn die Forderungen des Versorgers unberechtigt erscheinen.
Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Preiserhöhungen ist eine Versorgungsunterbrechung unzulässig, solange der Kunde zumindest den bis zur streitigen Erhöhung geltenden Preis weiter bezahlt. Eine unzulässige Versorgungsunterbrechnung kann rechtlich mit einer einstweiligen Verfügung des zuständigen Gerichts abgewendet werden.
Die Androhung einer Stromsperre sollte ernst genommen werden – sie bietet aber auch eine letzte Chance zur Klärung. Wer rechtzeitig reagiert, hat gute Möglichkeiten, die Versorgung aufrechtzuerhalten und langfristige Lösungen zu finden.
(Christian Dümke)
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