Für die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Amts- und Landgerichten bei Klageverfahren gilt bislang der Grundsatz: Die Amtsgerichte sind gemäß § 23 Nr. 1 GVG in Zivilsachen für Streitigkeiten mit einem Streitwert bis einschließlich 5.000 Euro zuständig; übersteigt der Streitwert diesen Betrag, ist die Zuständigkeit der Landgerichte gegeben. Dieser seit über drei Jahrzehnten unveränderte Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte soll nunmehr nach Plänen des Gesetzgebers auf 10.000 Euro angehoben werden. Ziel dieser Anpassung ist laut dem federführenden Ministerium für Justiz eine nachhaltige Stärkung der Amtsgerichte im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit sowie eine strukturelle Förderung des Justizstandorts Deutschland, insbesondere im ländlichen Raum.
Darüber hinaus ist vorgesehen, bestimmte Sachgebiete unabhängig vom Streitwert den Amts- bzw. Landgerichten zuzuweisen, um eine stärkere Spezialisierung der Gerichte zu ermöglichen und die Effizienz der Verfahrensführung zu verbessern. So sollen beispielsweise nachbarrechtliche Streitigkeiten künftig streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen werden, während Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, dem Vergaberecht sowie aus Veröffentlichungspflichten streitwertunabhängig in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen sollen.
Für den Bereich der Energieversorgung gilt bereits nach § 102 EnWG eine ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte, unabhängig vom Streitwert, aber diese Sonderzuweisung hat in der Praxis so ihre Tücken. Sie soll nämlich nur gegeben sein, für Streitigkeiten über die auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes zu entscheiden ist. Streitigkeiten nach dem ebenfalls energierechtlichen EEG fallen aber zum Beispiel nicht darunter.
Ob die geplante Änderung eine Verbesserung darstellt bleibt abzuwarten. Klageverfahren die am Amtsgericht beginnen gelangen nicht mehr vor die Oberlandesgerichte sondern können nach der Berufung zum Landgericht dann in der – nicht einfach zu erreichenden Revision – nur vom BGH entschieden werden.
(Christian Dümke)
Hinterlasse einen Kommentar