Tempo 30 – aber nicht flächendeckend?

Der neue Bundesverkehrsminister scheint durchaus für Überraschungen gut zu sein. Nachdem er noch vor seiner Vereidigung in der Presse als “Anwalt der Autofahrer” apostrophiert worden war, ergibt sich inzwischen ein etwas nuancierteres Bild. Die Diskussion um den Verbrennungsmotor zeigt, dass er offenbar bereit ist, die Herausforderungen von Klimaschutz und Verkehrswende anzunehmen. Dies ist sicher ein wichtiges Signal für die deutsche Automobilindustrie. Sie kann nun eher auf Ausbau der Ladeinfrastruktur hoffen und endlich auf E-Mobilität setzen, als darauf, dass der Verbrenner durch Kaufprämien oder ähnliches so lange staatlich gestützt wird, bis er sich wie durch ein Wunder über ausreichend verfügbare Biokraftstoffe nachhaltig betreiben lässt.

Aber auch was die Arbeitsteilung zwischen Bund und Kommunen im Straßenverkehrsrecht angeht, sind nun Zwischentöne zu vernehmen, die durchaus Hoffnung auf größere Spielräume für die Verkehrswende machen. Bisher war eins der wichtigsten Hindernisse für Verkehrswendeprojekte auf Ebene der Gemeinden, dass die Straßenverkehrsordnung bisher so restriktiv hinsichtlich der Beschränkung des Verkehrs ist. Denn letztlich dreht sich die gesamte Regelung des Verkehrs durch die zuständigen Gemeinden um den Angelpunkt des § 45 StVO: Beschränkungen sind in der Regel nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs möglich. Nur wenn sie eigens in der Vorschrift aufgelistet sind, sind Ausnahmen zulässig. Und selbst wenn die genannten Gründe vorliegen, setzen Beschränkungen zumeist eine qualifizierte Gefahrenlage voraus, die schwer zu begründen ist.

Den Kommunen war dieses enge Korsett des Straßenverkehrsrecht seit langem hinderlich. Daher fordert der Städtetag schon seit Jahren eine Flexibilisierung. Diese wird nun im Koalitionsvertrag versprochen. Denn die Regelung des Verkehrs nach der StVO soll für weitere Gründe, insbesondere Klimaschutz und Stadtentwicklung, geöffnet werden. Damit soll auch der Forderung der Städte nachgekommen werden, mehr und größere Tempo 30-Zonen einzurichten.

Auch hierzu hat der Bundesverkehrsminister Stellung genommen. Durchaus im Sinne der Städte. Denn er gesteht ihnen zu, dass sie oft besser wissen, wo und wann ein Tempolimit Sinn macht. Statt ideologischer Prinzipen soll so mehr Flexibilität in die Regelung des Verkehrs kommen. Zugleich hat der Minister jedoch ein flächendeckendes Tempolimit bei 30 km/h in den Städten ausgeschlossen. Auch dies ist nachvollziehbar. Denn es kann Vorteile haben, zwischen Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen einerseits und Wohnstraßen andererseits zu differenzieren, um Verkehrsströme sinnvoll zu lenken. Auf jeden Fall ist anzunehmen, dass mit der nun zu erwartenden Neuregelung des Straßenverkehrsrechts einiges an Entscheidungsmöglichkeiten und vermutlich auch -zwängen auf die Kommunen zukommt. Wir beraten Sie gerne dabei! (Olaf Dilling)

2022-01-17T23:32:40+01:0017. Januar 2022|Verkehr|

Flickenteppich Tempo 30

Erinnern sie sich noch an die Diskussion über den Schilderwald? Das war im Verkehrsrecht mal ein ganz heißes Thema. Um den Schilderwald zu reduzieren, wurde im Jahr 1997 die StVO reformiert. Eingefügt wurde in den ohnehin ausufernden Paragrafen 45 StVO der Absatz 9. Demnach muss jede verkehrsrechtliche Anordnung, die den fließenden Verkehr einschränkt, ganz besonders aufwendig begründet werden.

Wenn zu Beispiel Tempo-30-Zonen eingerichtet werden sollen, muss nun aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine Gefahrenlage bestehen, die erheblich über dem allgemeinen Risiko liegt. Was gar nicht so einfach zu begründen ist. Denn ein gewisses Risiko besteht im Straßenverkehr ja fast überall. Aber es gibt von dieser Begründungspflicht auch Ausnahmen. Zum Beispiel vor allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Krankenhäusern usw. Überall dort darf unter erleichterten Bedingungen Tempo 30 angeordnet werden.

Wenn nun an einer Straße in gewissen Abständen mehrere solcher Einrichtungen liegen, ist es aber nicht etwa so, dass die gesamte Straße zur Tempo-30-Zone wird. Denn sagen wir mal, wenn irgendjemand irgendwo zwischen Kindergarten und Altenheim aber in ausreichender Entfernung zu beiden bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt wird. Dann könnte er gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung klagen und würde vor dem Verwaltungsgericht voraussichtlich recht bekommen. Denn da wo er gefahren ist, war weder der Kindergarten, noch das Altenheim in unmittelbarer Nähe.

Das hat zur Folge, dass die Geschwindigkeit auf der Straße ständig von Tempo 30 zu Tempo 50 und wieder zurück wechselt. Das sorgt für ordentlich Benzinverbrauch, denn das ständige Abbremsen und Anfahren ist natürlich sehr ineffizient. Und wissen Sie wodurch die Tempowechsel immer wieder angekündigt wird? Ja, richtig: Verkehrsschilder.

Als Mittel, den Schilderwald tatsächlich zu reduzieren, ist die Idee Beschränkungen des fließenden Verkehrs höhere Begründungslasten aufzuerlegen daher ziemlich erbärmlich gescheitert. Sinnvoller wäre es durchzusetzen, was jetzt immer wieder gefordert wird: Dass Tempo 30 innerorts zum einheitlichen Geschwindigkeit wird und nur auf den großen Durchgangsstraßen Tempo 50 angeordnet wird. Das würde auch für mehr Transparenz bei den Autofahrern sorgen.

Leider ist das Bundesverkehrsministerium bisher nicht von dieser Idee überzeugt. Unter anderem, weil Tempo 30 aufgrund der häufigen Tempowechsel angeblich für mehr Kraftstoffverbrauch sorgen würde. Offenbar hält das BMVI die selbst verursachten Tempowechsel inzwischen für ein Naturgesetz. Andere Institutionen, etwa der Deutsche Städtetag und die Verkehrministerkonferenz der Länder halten dagegen: Zumindest sollte es nach Auffassung der Länder möglich sein, großzügiger Lückenschlüsse zwischen Tempo 30- Bereichen vor Schulen, Altenheimen usw anzuordnen. Ein Teil des Flickenteppichs ließe sich damit schon einmal vereinheitlichen. Ein paar Städte, wie Freiburg, Bonn oder Konstanz wollen noch weiter gehen und überlegen, in einem Modellversuch Tempo 30 als innerstädtische Regelgeschwindigkeit einzuführen. Bisher scheitert der Plan allerdings noch an den rechtlichen Hürden (Olaf Dilling).

2021-04-20T22:27:31+02:0020. April 2021|Verkehr|