Fernwärme: Achtung – Veröffentlichungspflichten!

Wir erinnern uns: Das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium hatte kurz vor Tores­schluss der Legis­la­tur­pe­riode noch versucht, mit einem hastigen Verord­nungs­entwurf die Energie­ef­fi­zi­enz­richt­linie (EED) und die Erneu­erbare-Energien-Richt­linie (RED II) auch für den Bereich Fernwärme umzusetzen (hierzu hier). Doch der am 25. Juni 2021 befasste Bundesrat hatte sich für eine ganze Reihe von Änderungen ausge­sprochen. Die Bundes­re­gierung wird hier mit einiger Wahrschein­lichkeit nachgeben, denn die Umset­zungs­pflichten drängen.

Besonders wichtig, aber bisher kaum disku­tiert: Der Bundesrat hat einen neuen § 1a AVBFern­wärmeV beschlossen, ohne den er dem Paket nicht zustimmen will. Hier soll es künftig heißen:

(1) Das Fernwär­me­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen hat in leicht zugänglicher und allgemein verständ­licher Form in jeweils aktueller Fassung seine allge­meinen Versor­gungs­be­din­gungen, einschließlich der dazugehörenden Preis­re­ge­lungen, Preis­an­pas­sungs­klauseln und Preiskompo­nenten, sowie eindeutige Verweise auf die Quellen verwen­deter Indizes und Preis­listen barrie­refrei im Internet zu veröffentlichen. 

(2) Das Fernwär­me­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen hat zudem Informationen über die Netzver­luste in MWh/a als Differenz zwischen der Wärme-Netzein­speisung und der nutzbaren Wärme­abgabe im Internet in leicht zugäng­licher und allgemein verständ­licher Form zu veröffentlichen. Die Wärme­abgabe entspricht der vom Kunden und vom Ver-sorger für eigene Einrich­tungen entnommenen Wärme.“

Bisher veröf­fent­lichen längst nicht alle Versorger Versor­gungs­be­din­gungen samt Preis­blättern im Netz. Die meisten Unter­nehmen haben zwar nichts zu verstecken, schließlich sind die Verträge keine Staats­ge­heim­nisse und vor Ort meistens allgemein bekannt. Doch gerade weil die Neure­gelung ohne Übergangs­fristen in Kraft treten soll, sollten Unter­nehmen sorgfältig darauf achten, ob und wann sie ihren Inter­net­auf­tritt ändern müssen und sich auf die anste­hende Änderung vorbe­reiten, um sich nicht angreifbar zu machen.

Schreibtisch, Computer, Bildschirme, Monitore

(Miriam Vollmer)