Sparen für die Not – Kommt die Gasreserveumlage?
Die aktuelle Energiepreiskrise hat den Fokus auf den Umstand gelenkt, dass Deutschland zwar für Notfälle eine nationale Ölreserve vorhält – es an einer vergleichbaren Gasreserve für Krisenzeiten jedoch fehlt.
Gasspeicher sind dafür in Deutschland ausreichend vorhanden. Deutschland verfügt über ein Speichervolumen von 24 Milliarden Kubikmetern Erdgas. Mit diesem Volumen könnte man Deutschland im Winter 2 – 3 Monate alleine aus Speichergas versorgen – wenn diese Gasspeicher auch gefüllt sind. Vor dem letzten Winter war das allerdings nicht der Fall und es fehlte auch an einer entsprechenden gesetzlichen Vorgabe. Bisher lag die Speicherung im freien Ermessen der Versorger. Im Raum steht sogar der Vorwurf einer gezielten Entleerung der Speicher, mit dem Ziel den Gaspreis hochzutreiben (so offenbar Wirtschaftsminister Habeck).
Dies soll sich nun ändern. Die Bundesregierung plant offenbar ab Mai diesen Jahres eine gesetzliche Vorgabe, wonach die nationalen Gasspeicher am 1. Oktober eines Jahres zu 80 Prozent, am 1. Dezember zu 90 Prozent und am 1. Februar noch zu mindestens 40 Prozent gefüllt sein müssen. Erfolgt diese Befüllung nicht durch private Versorger müsse der Marktgebietsverantwortliche einspringen. Sollten diesem hieraus Mehrkosten entstehen, sollen diese Kosten im Rahmen einer Umlage – der Gasreserveumlage – an Letztverbraucher weitergegeben werden. Die Regierung rechnet grundsätzlich nicht damit, dass hierbei Kosten anfallen, da die Befüllung der Speicher regelmäßig zu günstigeren Kosten erfolge als zum Zeitpunkt der späteren Entnahme, aber darauf verlassen kann man sich nicht.
Versorger sollten dieses Vorhaben im Blick behalten, denn die bisherigen Lieferverträge sehen eine solche Gasreserveumlage nicht als möglichen Kostenfaktor vor. Hier wir Anpassungsbedarf bestehen, wenn eine solche Umlage in Kraft tritt – auch wenn die Höhe ihrer Belastung zunächst vielleicht nur mit dem Wert Null anzusetzen wäre.