Rückstellung für den Gasnetzrückbau?

Was wird aus dem 500.000 Kilometer langen deutschen Gasnetz? Bis 2045 muss nach aktueller Rechtslage die netzge­bundene Erdgas­ver­sorgung in Deutschland abgewi­ckelt werden. Es ist absehbar, dass nur ein kleiner Teil des deutschen Gasnetzes dann einer Umnutzung zugeführt werden kann, also etwa für den Transport von Wasser­stoff. Greift der Gesetz­geber nicht ein, muss das Gasnetz mögli­cher­weise zurück­gebaut werden, also ausge­graben und entsorgt.

Es ist absehbar, dass diese Maßnahmen hohe Kosten auslösen. Dies wirft die Frage nach Rückstel­lungen auf. Das Institut der Wirtschafts­prüfer (IDW) hat deswegen im Sommer 2025 darauf hinge­wiesen (Stellung­nahme hier), dass handels­rechtlich Rückstel­lungen bereits zu bilden sind, wenn eine Außen­ver­pflichtung besteht und mit einer Inanspruch­nahme ernsthaft zu rechnen ist. Damit können Rückstel­lungen handels­rechtlich bereits früher und in größerem Umfang erfor­derlich sein, als die Bundes­netz­agentur regula­to­risch anerkennen will. Diese sieht nämlich im Entwurf RAMEN Gas eine regula­to­rische Anerkennung der Rückstel­lungen nur vor, wenn besondere Umstände und konkrete Hinweise darauf vorliegen, dass die Grund­stücks­ei­gen­tümer den Rückbau verlangen.

Damit könnte eine Situation entstehen, in der handels­rechtlich Rückstel­lungen gebildet werden müssen, die aber im Zuge der Netzent­gelt­be­rechnung für den Gastransport nicht berück­sichtigt werden. Die Gasnetz­be­treiber hätten also ein dickes Finan­zie­rungs­problem. In Zeiten ohnehin program­miert sinkender Umsätze könnte dies die Trans­for­mation der Wärme­wirt­schaft weiter belasten.

Für die Unter­nehmen bedeutet das damit eine Unsicherheit, die eigentlich nur der Gesetz­geber beenden kann. Er muss entweder klar regeln, dass ein Rückbau nur in absoluten Ausnah­me­fällen infrage kommt. Oder zumindest für einen Gleichlauf handels­recht­licher und regula­to­ri­scher Rückstel­lungs­ver­pflich­tungen sorgen.

2025-10-10T18:27:02+02:0010. Oktober 2025|Gas|

Der Ausstieg aus dem Gasnetz

Das Klima­schutz­gesetz strebt 2045 Klima­neu­tra­lität an. Gashei­zungen soll es dann nicht mehr geben. Doch was bedeutet das für die dann ja nicht mehr benötigten Gasnetze? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein viel disku­tiertes Gutachten der AGORA Energie­wende, das diese gemeinsam mit BET und Rosin Büden­bender vorge­stellt hat. Grundlage dieses Gutachtens sind mehrere Unter­su­chungen, nach der vom 1:1 Umbau der Gasnetze in Wasser­stoff­netze, von der im politi­schen Raum viel gesprochen wird, keine Rede sein könne. Das Gasnetz wird es nach diesem Gutachten nach 2045 so nicht mehr geben. Wasser­stoff und Biomasse werden keine vergleichbare Verteil­in­fra­struktur mehr benötigen. Was bedeutet das nun für die Netzbe­treiber, aber auch ihre Kunden?

Laut Gutachten sinkt der Gasnetz­bedarf bis 2045 um über 90%. Bleibt der Ordnungs­rahmen wie er ist, so würden die NNE sich versech­zehn­fachen. 10 Mrd. EUR Inves­ti­tionen würden wertlos. Für die verblei­benden Kunden wäre das eine Katastrophe: Gleich­zeitig steigen die CO2-Preise, eine Gasheizung würde lange vor 2045 unbezahlbar. Zwar träfe die Netzbe­treiber eine Grund­ver­sor­gungs­pflicht, aber nur, bis die Versorgung unzumutbar würde. Theore­tisch trägt heute nach dem Rechts­rahmen der Netzent­gelt­re­gu­lierung der letzte Kunde alle Netzkosten.

Ozean, Meer, Wellen, Sonnenaufgang, Dämmerung, Seestück

Ein ungeord­netes Ende der Gasnetze würde nicht nur aus diesem Grunde in eine wirtschaft­liche Falle führen. Denn nach 20 Jahren laufen Gasnetz­kon­zes­sionen bekanntlich aus. Wenn absehbar ist, dass der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich sein kann, wird sich absehbar kein Bieter mehr einfinden. Gemeinden müssten das Netz selbst in den Sonnen­un­tergang reiten. Doch wie soll das aussehen?

Vor diesem Hinter­grund empfiehlt das Gutachten der AGORA einen ganz neuen Ordnungs­rahmen, der den Ausstieg aus den Gasnetzen ordnet.  Vorge­schlagen werden finan­zielle Anreize für die Still­legung, die die Netzbe­treiber absichern und den Anstieg der NNE durch Halbierung der Netzkosten dämpfen. Der Abschrei­bungs­dauer soll auf 2045 verkürzt werden. Still­le­gungen sollen zum Regelfall werden, an dem sich der Netzbe­trieb orien­tiert. Die Regulie­rungs­pe­rioden sollen sich auf maximal drei Jahre verkürzen. Soziale Härten sollen durch Zuschüsse abgemildert werden. Gleich­zeitig sollen die Kunden frühzeitig und ehrlich darüber infor­miert werden, dass das Gasnetz abgewi­ckelt werden wird und auch für sie ein Techno­lo­gie­wechsel ansteht (Miriam Vollmer).

 

 

2023-04-21T17:28:10+02:0021. April 2023|Energiepolitik, Gas|