Unbemannte Flugobjekte
In Brüssel wird derzeit viel Papier gewälzt. Es soll ein Konzept für den sogenannten „U‑Space“ erarbeitet werden. Gemeint ist der Luftraum für unbemannte Flugsysteme (bzw. unmanned aircraft systems). Mit anderen Worten Drohnen, die vor allem auch in urbanen Räumen eingesetzt werden sollen, um Güter und demnächst vielleicht auch Menschen zu transportieren. Was weiterhin wie Science Fiction klingt, ist technisch eigentlich schon nahezu ausgereift. Und auch rechtlich hat sich in der letzten Zeit einiges getan.
So sind bereits Anfang des Jahres als EU-Verordnung neue Regeln für Drohnen in Kraft getreten. Demnach werden Drohnen je nach Größe in verschiedene Risikoklassen eingeteilt, für die unterschiedliche Regeln gelten. Die Definition der Bereiche, in denen nicht mit Drohnen geflogen werden darf, wie zum Beispiel Privatgrundstücke, Flugplätze und deren Umgebung, Naturschutzgebiete, bleibt weiterhin von den nationalen Gesetz- und Verordnungsgebern geregelt.
Das neue Konzept der EU für den U‑Space sieht ebenfalls drei Verordnungen für den Drohnenbetrieb vor, die dieser Tage veröffentlicht werden sollen. Ziel ist es, dass sowohl Drohnen als auch bemannte Luftfahrzeuge, also die sogenannten „Lufttaxis“, demnächst sicher im U‑Space fliegen können.
Die neuen zu zivilen Zwecken eingesetzten Drohnen sind nach der Beschreibung der Kommission wahre Wunderwaffen, die sicher und umweltfreundlich sein sollen. Werden diese akkubetriebenen „UFOs“ tatsächlich unsere aktuellen Energie- und Kapazitätsprobleme im Verkehrssektor lösen?
Wir haben unsere Zweifel. Für die Mehrheit der urbanen Bevölkerung könnte es auch schlicht einen Verlust an Lebensqualität durch viele laute Luftfahrzeuge bedeuten, die scheinbar unkontrolliert durch die Gegend fliegen. Und die nur für wenige Leute einen echten Vorteil bieten. Aber wer weiß, vielleicht werden wir ja doch mal ausnahmsweise positiv von einer Innovation aus dem Verkehrs- und Infrastrukturressort überrascht (Olaf Dilling).