VG Köln schützt die letzten Dorsche vor Fehmarn
Küstenfischer haben derzeit keinen leichten Stand. Durch die hohen Energiepreise lohnt sich das Ausfahren kaum noch. Zudem sind die Bestände kontinuierlich zurückgegangen, sei es durch große Trawler, sei es durch Klimaveränderungen und Überdüngung der Meere. Insofern wäre es ihnen gegönnt, ihre Familientradition weiterzuführen, wobei sie oft gar nicht mehr selbst fischen, sondern Angeltouren organisieren.
Im Fehmarnbelt zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland wurde auch das in Teilen eines Naturschutzgebiets verboten. Die Angelkutter aus Fehmarn sahen sich in ihrer Existenz bedroht, da ihre Kunden vor allem kämen, um Dorsch zu angeln. Daher klagten sie vor dem Verwaltungsgericht (VG). Da es sich bei der Zone um ein Küstengewässer handelt, das gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) unter Bundesverwaltung mit Zuständigkeit des Bundesamts für Naturschutz (BfN) in Bonn steht, ist das VG Köln zuständig.
Das VG Köln hat mit Urteil vom 13.9.2022 entschieden, dass das Verbot rechtmäßig ist. Aus der Pressemitteilung geht zum einen hervor, dass die Betreiber der Angelkutter zuvor keine Ausnahmegenehmigung beim BfN beantragt hatten, was bei einer unzumutbaren Belastung grundsätzlich denkbar wäre. Allerdings hat das Gericht außerdem moniert, dass der Schutz der Fischgründe gut begründet sei, es gäbe im Fehmarnbelt schützenswerte und schutzbedürftige Unterwasserriffe. Der Bestand des Dorsches sei in einem schlechten Erhaltungszustand. Die Kläger nicht dargelegt hätten, dass ein Ausweichen auf andere Fanggründe nicht möglich sei.
Nun räumen die Betreiber von Angelkuttern selbst ein, dass ohnehin nur noch sehr wenige Dorsche gefangen werden, die die nötige Größe von 38 cm erreichen. Früher galten Dorsche in der Ostsee mit 60 cm als ausgewachsen und wurden bis zu 1,50 m groß. Nach Auffassung der Fischer liegt der Bestandsrückgang am Klimawandel und der Überdüngung.
Dass mehrere Faktoren eine Rolle spielen, liegt tatsächlich nahe. Allerdings spricht die Tatsache der allgemein geschwächten Bestände nicht gegen ein Angelverbot, wenn das Ziel sein soll, die Art in der Ostsee möglichst lange zu erhalten (Olaf Dilling).