Fahrradstraßen müssen Verbesserungen bringen

Frau auf Fahrrad im Stadtverkehr

Wir hatten schon vor einiger Zeit schon mal über eine Fahrradstraße in Hannover berichtet. Wegen der Einrichtung der Fahrradstraße durch die Stadt gibt es Streit mit einem Anwohner. Der Anwohner wollte und will weiterhin mit seinen Klagen erreichen, dass die Anordnung einer Fahrradstraße zurückgenommen wird.

Und tatsächlich stellt das Verwaltungsgericht Hannover immer wieder Fehler bei der Anordnung der Fahrradstraße fest. Allerdings mit Konsequenzen, die möglicherweise nicht im Sinne des Kläger sind. Aus Sicht des Gerichts sind die Fahrradstraßen nicht konsequent genug umgesetzt. Denn Fahrradstraßen sind eigentlich Straßen, die exklusiv Fahrradfahrern vorbehalten sein sollen. In Hannover wurden jedoch an den 23 dort ausgewiesenen Fahrradstraßen immer Zusatzschilder angebracht, die auch Pkw erlauben, dort zu fahren und konsequenterweise auch dort zu parken.

Dadurch ist die Fahrbahn für die Fahrräder und die Möglichkeiten, die eine Fahrradstraße regelmäßig bieten soll, z.B. nebeneinander zu fahren, viel zu eng. Nach der ersten Entscheidung des VG Hannover musste die Verkehrsregelung bereits angepasst werden: Es wurde eine Einbahnstraßenregelung eingeführt und die Parkplätze reduziert.

In dem neuen Verfahren ist das Gericht jedoch zur Überzeugung gekommen, dass die Straße immer noch zu eng ist, um Fahrradfahrern ausreichend Sicherheit zu bieten. Inbesondere ist es erforderlich, genug Abstand von den dort parkenden Autos zu halten, so dass die effektive Breite der Fahrbahn nicht ausreicht. Daher müssen die Parkplätze weiter reduziert werden und eine Anliegerregelung für Kfz eingeführt werden. Denn die Regel sei, dass eine Fahrradstraße nur dann zu rechtfertigen ist, wenn für die Radfahrer tatsächlich ein Gewinn an Sicherheit herausspringt.

Für Kommunen bedeutet das, dass Fahrradstraßen ausreichend Platz für den Fahrradverkehr bieten müssen, um gerichtsfest geplant werden zu können. Für die Verbände bietet die Rechtsprechung die Möglichkeit, bei lediglich “symbolischen” Verbesserungen die Politik an ihren Versprechungen festzuhalten und auf tatsächlich sichere Fahrradstraßen zu drängen (Olaf Dilling).

2021-08-25T22:34:14+02:0025. August 2021|Verkehr|

Fahrradstraße mit Anlaufschwierigkeiten

Für die Verkehrswende ist die Förderung des Fahrradverkehrs ein wichtiger Baustein. Und Fahrradstraßen können zu einer fahrradfreundlichen Stadt beitragen, da sie auch Menschen mit weniger Risikobereitschaft zum Radfahren bringen können.

Was für rechtliche Schwierigkeiten aber die Ausweisung einer Fahrradstraße mit sich bringen kann, zeigt ein Fall, der in Hannover letztes Jahr wiederholt das Verwaltungsgericht beschäftigt hat. Die beschauliche Kleefelder Straße verläuft entlang eines Bahndammes, auf der anderen Seite stehen Reihenhäuser. Vor den Reihenhäusern haben die Anwohner und andere Kfz-Halter ihre Fahrzeuge am Rand der ohnehin schon schmalen Straße geparkt.

Da auf der Straße nach einer Verkehrszählung überwiegend Fahrradverkehr stattfindet und die Strecke eine Verbindungsfunktion im Radwegenetz hat, beschloss die Stadt auf Initiative des Stadtbezirkrats hier eine Fahrradstraßen einzurichten.

Die Verkehrszeichen für die Fahrradstraßen wurden erst 1997 als VZ 244 in die Anlage 2 der StVO aufgenommen. Kraftfahrzeugverkehr ist nur erlaubt, soweit dies durch Zusatzzeichen angeordnet ist. Fahrradverkehr darf auf der Fahrradstraße weder gefährdet noch behindert werden. Fahrräder dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren.

In Hannover wurde Kraftfahrzeugverkehr in beide Richtungen zugelassen. Auf die Klage eines Anwohners hin hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover die Fahrradstraße zunächst wieder aufgehoben. Denn die straßenverkehrsrechtliche Einschränkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen muss grundsätzlich an § 45 Abs. 1 StVO gemessen werden. Demnach muss die Regelung mit Gefahren für die Sicherheit und Ordnung begründet werden. Da der KFZ-Verkehr jedoch uneingechränkt zugelassen wurde, hatte sich für die Sicherheit der Radfahrer kaum etwas geändert. Im Gegenteil wirke sich nach Auffassung des Gerichts die Tatsache, dass Fahrradfahrer in einer Fahrradstraße nebeneinander fahren dürfen, angesichts der Enge der Straße negativ aus. Denn neben der Reihe parkender Autos, zwei nebeneinander fahrenden Fahrradfahrern hätte ein Auto im Gegenverkehr nur unter Missachtung des Sicherheitabstandes passieren können.

Die Stadt gab aber nicht so schnell auf: Sie führte eine Einbahnstraßenregelung ein und reduzierte die Parkplätze durch ein generelles Parkverbot mit definierten Ausnahmen auf die Hälfte, so dass Lücken zum Ausweichen entstanden. Der gleiche Anwohner, der schon zuvor geklagt hatte, trat danach zwar wieder auf den Plan, hatte diesmal vor dem VG Hannover aber kein Glück mit seinem Eilantrag (Olaf Dilling).

2020-06-11T14:42:39+02:0028. Mai 2020|Verkehr|