Wie gehen wir mit Modemüll um?

Shoppen wie ein Milliardär? Sich also alles kaufen können, was man will, weil es so verlockend günstig ist? Der Werbeslogan der chinesischen E-Commerce-Plattform Temu, die seit 2023 den Markt mit extrem günstigen Preisen für Mode flutet, weckt Begehrlichkeiten. Dies ist nicht folgenlos. Neben immer mehr Paketen, die in deutschen Haushalten ankommen, sind auch die Altkleidercontainer am Limit, die Branche stirbt. Was lange als gut funktionierendes Recyclingsystem galt, ist im Begriff unter der Last von Billigmode zusammenzubrechen. In einem Interview mit ntv (siehe hier) findet Bundesumweltminister Carsten Schneider hierfür ungewöhnlich klare Worte: Die Container seien „voll mit diesem Schrott“. Kampf der Klamottenflut!

Schneider beschreibt ein System, das aus dem Ruder gelaufen ist. Täglich kommen rund zwölf Millionen Pakete aus China in der EU an, gefüllt mit T-Shirts, Kleidern oder Hosen für wenige Euro. Was für Konsumentinnen und Konsumenten wie ein Schnäppchen wirkt (und von den Anbietern auch aggressiv so beworben wird), entpuppt sich schnell als ökologisches und wirtschaftliches Problem. Die Stoffe sind häufig so minderwertig verarbeitet, dass sie weder weiterverkauft noch recycelt werden können. Dies ist aber nicht nur Shein oder Temu anzulasten, sondern ein generelles Problem bei Textilien. Dass auch Luxusmode teilweise extrem billig und unter fragwürdigen Bedingungen produziert, wird, ist keine neue Erkenntnis (siehe auch hier). Die Verwirrung des Verbrauchers ist System. Der Bundesumweltminister macht deutlich, dass er die Verantwortung dennoch nicht allein bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sieht. Auch er kenne das Phänomen aus dem eigenen Alltag, erzählt er, nicht zuletzt durch seine Tochter, die zur Kernzielgruppe von Onlineanbietern gehöre. Pakete kommen schnell, die Enttäuschung über die Qualität ebenso. Kleidung, die kaum eine Wäsche übersteht, habe ihren Preis – nur eben nicht an der Kasse, sondern später im System. Billigmode sei nur deshalb so billig, weil Umweltkosten, Ressourcenverbrauch und Entsorgung bislang nicht ehrlich eingepreist würden. Das soll sich ändern. Deshalb erhebt die EU ab Juli eine Zollgebühr von 3 Euro auf alle Pakete mit einem Warenwert von unter 150 Euro. Damit sollen jene Geschäftsmodelle unattraktiver werden, die auf Masse, Wegwerfqualität und aggressive Preispolitik setzen. Bis zum Sommer will das BMUV zudem ein neues Textilgesetz vorlegen. Für Schneider ist das Thema mehr als eine Umweltfrage. Es geht auch um soziale Fairness und wirtschaftliche Vernunft. Ein System, das kurzfristig günstige Preise ermöglicht, aber langfristig Recyclingstrukturen zerstört, Umwelt schädigt und Verantwortung auslagert, sei nicht nachhaltig – weder ökologisch noch gesellschaftlich. Kleidung müsse wieder einen Wert bekommen, der über den Moment des Online-Kaufs hinausreicht. (Dirk Buchsteiner)

2026-02-06T17:30:27+01:006. Februar 2026|Abfallrecht|

Quo vadis PPWR? – EU Verpackungsverordnung auf dem Prüfstand

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist seit Februar 2025 in Kraft und soll ab 12. August 2026 angewendet werden. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und bringt einheitliche Regelungen zur Reduktion, Wiederverwendung und zum Recycling von Verpackungen in der EU. Ab 2030 gelten u. a. verbindliche Recyclingfähigkeitsvorgaben und Rezyklatquoten.

Aktuell fordern 17 deutsche Wirtschaftsverbände eine Verschiebung des Anwendungsbeginns auf den 1. Januar 2027. Sie kritisieren fehlende nationale Umsetzung, unklare Begriffe und organisatorische Doppelstrukturen durch einen unterjährigen Start. Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider hat sich gegenüber den Spitzenverbänden der Entsorgungs- und Verpackungswirtschaft eindeutig positioniert und spricht sich ebenfalls für eine Verschiebung (siehe auch hier). In einem  aktuellen Antwortschreiben an den BDE versichere Schneider, er habe bereits im Juni gegenüber EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall dafür geworben, den derzeit vorgesehenen Anwendungszeitpunkt vom 12. August 2026 auf den 1. Januar 2027 zu verlegen. Eine Entscheidung steht noch aus.

Für Unternehmen bedeutet das: Trotz möglicher Verschiebung besteht akuter Handlungsbedarf. Verpackungsdesigns, Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und Kennzeichnung sollten frühzeitig überprüft und angepasst werden. Die PPWR bringt tiefgreifende Änderungen – eine rechtzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu minimieren. (Dirk Buchsteiner)

2025-07-25T14:15:36+02:0025. Juli 2025|Abfallrecht|