Energie­wende weltweit: Klima­schutz und Wirtschafts­wachstum – der schwe­dische Weg

Deutschland ist nicht das einzige Land, welches vor dem Hinter­grund des Klima­wandels eine Energie­wende betreibt. Insbe­sondere, was das Thema CO2-Kosten angeht, kann sich Deutschland einiges von seinem Nachbarn Schweden abschauen. Denn hier gibt es bereits seit 30 Jahren eine CO2-Steuer für Brenn- und Treib­stoffe, die sowohl von Privat­leuten, als auch von Unter­nehmen und Industrie gezahlt wird.

Bei ihrer Einführung zahlte der schwe­dische Bürger umgerechnet rund 24 EUR pro Tonne CO2, heute sind es rund 120 EUR. Die Einführung stieß bei den Schweden trotzdem nicht auf Wider­stand, denn im Gegenzug hat die Regierung andere Steuern gestrichen oder zumindest drastisch abgesenkt, wie beispiels­weise die Lohnsteuer. Außerdem wird ein Großteil der erwirt­schaf­teten Steuer­gelder wieder klima­freundlich inves­tiert. Dabei ist jedoch nicht ganz zu außer Acht zu lassen, dass es in Schweden mangels Kohle- oder Gasvor­kommen keine nennens­werte Anti-Klima­schutz-Lobby gibt, die sich einer Besteuerung von CO2 erheblich in den Weg stellen könnte.

Doch Schweden führte nicht nur andere Steuern ein, um seinen Beitrag zum Klima­schutz zu leisten. Schweden erzeugt einen Anteil von 54,5% seines Stroms aus regene­ra­tiven Quellen. Nachdem die Windkraft lange Zeit vernach­lässigt wurde, erfährt sie nun – zumindest Onshore – einen kräftigen Ausbau. Schweden will bis zum Jahr 2030 die Energie­nutzung um 50% effizi­enter gestalten, bis 2040 die Energie ausschließlich aus erneu­er­baren Quellen gewinnen und bereits 2045 komplett CO2-neutral sein – damit wäre Schweden 5 Jahre schneller klima­neutral, als es Deutschland voraus­sichtlich sein wird.

Jedoch ist bei allen Kompli­menten über die schwe­dische Vorge­hens­weise nicht zu vernach­läs­sigen, dass auch hier der Anteil von Kernenergie am Gesamt­strom rund 34% beträgt. Und das, obwohl die Atomkraft in Schweden eigentlich seit 11 Jahren der Vergan­genheit angehören soll: 1980 stimmte die Mehrheit der Bevöl­kerung dafür, alle verblie­benen Atommeiler bis 2010 abzuschalten. Mangels Verbind­lichkeit des Volks­ent­scheids und aufgrund der schwan­kenden atompo­li­ti­schen Haltung der schwe­di­schen Regierung sind trotzdem noch immer 6 Reaktoren an 3 Stand­orten in Betrieb. Ein festes Datum für einen endgül­tigen Atomaus­stieg gibt es nicht.
Abschließend bleibt festzu­halten, dass Schweden zwar nicht auf allen Gebieten des Klima­schutzes das Vorzei­geland ist. Jedoch gelang es dem Land seine Schad­stoff­emis­sionen zwischen 1990 und 2017 um 26% zu senken – während die Wirtschaft in diesem Zeitraum um 78% wuchs. Schweden hat damit gezeigt, dass sich Umwelt­schutz und Wirtschafts­wachstum nicht zwangs­läufig ausschließen.

(Josefine Moritz / Christian Dümke)

2021-02-11T15:20:09+01:0011. Februar 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Windkraft|

Rückbau und Recycling von Windkraftanlagen

Was macht man eigentlich mit Windkraft­an­lagen, die ihren wirtschaft­lichen Zweck erfüllt haben und nun abgerissen bzw. rückgebaut werden sollen? Für Windkraft­an­lagen ist § 35 Abs. 5 S. 2 BauGB als Voraus­setzung der Geneh­migung bei der Errichtung die Abgabe einer Rückbau­ver­pflich­tungs­er­klärung nach Aufgabe der Nutzung vorgesehen.

So eine Anlage besteht ja im Wesent­lichen aus dem mit einem Fundament im Boden veran­kerten Turm und dem Rotor – insbe­sondere den Rotor­blättern. Das Fundament wird üblicher­weise an Ort und Stelle zerkleinert und in der Gesamtheit entfernt, der Turm schritt­weise zurück­gebaut. Wertvolle Metalle wie Kupfer oder Aluminium können relativ einfach wieder­ver­wertet werden. Lediglich Entsorgung der großen Rotor­blätter ist dagegen gar nicht so einfach, denn diese bestehen regel­mäßig aus glasfa­ser­ver­stärktem (GFK) oder kohlen­stoff­fa­ser­ver­stärkter (CFK) Kunst­stoff. Weil diese Bauteile sehr stabil und beständig ausgelegt sind, steht man bei ihrer Entsorgung vor einigen Problemen.

Schon weil es sich auch um sehr große Bauteile handelt, die beim Rückbau noch vor Ort in trans­por­table Stücke zerlegt werden müssen. Hierfür werden spezielle Sägen verwendet und der dabei entste­hende Sägestaub gesammelt. Aber wohin dann mit dem Material?
Eine simple Einla­gerung von GFK und CFK-Stoffen auf Deponien ist unzulässig. Auch eine Entsorgung des Rotor­ma­te­rials über die normale Müllver­brennung ist nicht möglich, da GFK nur einen geringen Heizwert bei gleich­zeitig hohem Asche­ge­halt­auf­weist und die enthal­tenen Glasfasern in Elektro­sta­ti­schen Filtern nicht abgeschieden werden. Die Brenn­räume „verglasen“ bei zu hohen Tempe­ra­turen. Bei CFK droht dagegen die Verstopfung von Filtern mit den Carbon­fasern, die gleich­zeitig auch Kurzschlüsse in den Anlagen auslösen können.

Eine Weiter­ver­wendung bzw. Entsorgung des Materials kann bisher lediglich in begrenztem Rahmen in der Zement­in­dustrie erfolgen. Die Rotor­blätter werden dort weiter in sehr kleine Teile mit 1 – 4 cm Kanten­länge zerkleinert und in spezi­ellen Öfen verbrannt. Dabei entsteht unter anderem Silzium, der bei der Zement­her­stellung weiter genutzt werden kann.
(Christian Dümke)

2021-02-01T17:27:36+01:001. Februar 2021|Erneuerbare Energien, Windkraft|

Energie­wende – Wo stehen wir heute?

Das EEG 2021 ist seit wenigen Tagen in Kraft, es handelt sich – je nach Zählart und ungeachtet zahlreicher kleinerer Änderungen– um die 8. novel­lierte Fassung des EEG, dessen Geschichte im Jahr 2000 als Nachfolge des Strom­ein­spei­se­ge­setzes begann. 

Aus den 12 Paragraphen des EEG 2000 sind inzwi­schen stolze 174 Paragraphen des EEG 2021 geworden. Und noch immer geht es eigentlich nur darum, die regene­ra­tiven Erzeu­gungs­an­lagen ans Netz und den darin regene­rativ erzeugten Strom ins Netz zu bekommen und dem Anlagen­be­treiber dafür eine angemessene Vergütung zu gewähren. 

In der Praxis verdanken wir dem Gesetz deutsch­landweit rund 30.000 Windkraft­an­lagen an Land, 1,7 Mio Solar­an­lagen, 9500 Biogas­an­lagen und 7300 Wasser­kraft­werke. Mit dieser Anlagen­menge werden inzwi­schen über 50 Prozent des deutschen Strom­ver­brauchs erzeugt – Tendenz weiter steigend. Bis zum Jahr 2030 sollen es nach derzei­tiger Planung 65 % sein.

Damit haben die erneu­er­baren Energien den Anteil der Atomstrom­mengen deutlich überholt. Dieser betrug zu Hochzeiten der Atomkraft im Jahr 2004 noch 32,4 % des Gesamt­strom­ver­brauches und liegt derzeit noch bei rund 12 %. Die nächste große Heraus­for­derung nach dem Atomaus­stieg ist der Ausstieg aus der Kohle­ver­stromung – dessen Anteil an der Strom­erzeugung derzeit mit 130 deutschen Kohle­kraft­werken noch bei 26,4 % liegt und der bis zum Jahr 2038 auf Null sinken soll.

Dabei darf man nicht vergessen, dass derzeit wegen mangelndem Netzausbau und der deswegen erfor­der­lichen Abregelung von regene­ra­tiven Strom­erzeu­gungs­an­lagen bereits jährlich Strom­mengen von 6.480 GWh ungenutzt verloren gehen. Das entspricht dem 2,7 fachen des jährlichen Strom­ver­brauchs der Einwohner der Stadt München. Bereits die vorhan­denen Anlagen bieten also noch erheb­liches Erzeu­gungs­po­tential, dass durch Netzausbau oder verbes­serte Speicher­tech­no­logie genutzt werden könnte.

(Christian Dümke)

2021-01-07T20:11:15+01:007. Januar 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt, Windkraft|