Auf der Zielge­raden zur Verpa­ckungs­ver­ordnung – PPWR

Verpa­ckungs­ver­ordnung? Das war doch das, was wir hatten, bevor es das Verpa­ckungs­gesetz gab? Wer so denkt, liegt leider doch daneben. Es geht um die EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Hier gibt es nun aktuelle Bewegung. Am 27.11.2024 hat nun das Europa­par­lament dem Entwurf zugestimmt. Zu erwarten ist, dass es im Rat zeitnah weiter­gehen wird und auch dieser zustimmt.


Zwar war eigentlich schon im März eine Einigung erzielt worden und das Parlament hatte bereits im April dieses Jahres zugestimmt. Doch dann kam es noch anders und es wurden neue Punkte ergänzt. Nun wurde die finale Fassung angenommen. Damit befindet sich das Recht­set­zungs­ver­fahren auf der Zielge­raden, vermutlich kommt die Verordnung noch in diesem Jahr.

Die Verpa­ckungs­ver­ordnung ist ein Bestandteil des Green Deals sowie des CEAP (Circular Economy Action Plan), also jenem Fahrplan, wie die EU in den nächsten Jahren weniger Abfälle, mehr Recycling und den Schutz unserer Ressourcen erreichen möchte. Im Kern geht es bei der Verordnung um die Reduzierung von Verpa­ckungs­ab­fällen. Dies soll erzielt werden durch Design­an­for­de­rungen für recycling-orien­tierte Verpa­ckungen und die Verwendung von Post-Consumer-Recycling­ma­terial (PCR). Gefördert wird auch die Imple­men­tierung nachhal­ti­gerer Verpa­ckungs­lö­sungen durch ökomo­du­lierte EPR-Systeme (Erwei­terte Herstel­ler­ver­ant­wortung), die Unter­nehmen dazu anregen sollen, umwelt­freund­li­chere Verpa­ckungen herzu­stellen. 2030 müssen alle Verpa­ckungen auf dem EU-Markt wieder­ver­wendbar oder auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycling­fähig sein. Warten wir’s ab, ob das gelingen wird. (Dirk Buchsteiner)

2024-11-29T16:10:17+01:0029. November 2024|Allgemein|

Nukleare Mikro­ge­nera­toren: Eine Revolution in der Energieversorgung?

In einer Welt, die zunehmend nach nachhal­tigen und effizi­enten Energie­quellen sucht, stehen nukleare Mikro­ge­nera­toren immer wieder mal im Fokus von Presse­mel­dungen zu innova­tiven Energie­ver­sor­gungs­tech­no­logien. Diese kompakten und langle­bigen Energie­quellen sollen die Prinzipien der Kernenergie in Minia­turform nutzen, um zuver­lässige und langlebige Strom­ver­sorgung zu gewähr­leisten. Sie bieten nach Ansicht der Befür­worter vielver­spre­chende Lösungen für Anwen­dungen, bei denen tradi­tio­nelle Energie­quellen an ihre Grenzen stoßen.

Was sind nukleare Mikrogeneratoren?

Nukleare Mikro­ge­nera­toren sind kleine Energie­quellen, die die Energie aus radio­ak­tiven Materialien nutzen, um Elektri­zität zu erzeugen. Anders als konven­tio­nelle Kernkraft­werke arbeiten sie in einem viel kleineren Maßstab und setzen auf passive Sicher­heits­me­cha­nismen. Häufig kommen radio­aktive Isotope wie Plutonium-238 oder Strontium-90 zum Einsatz, die durch ihren Zerfall Wärme erzeugen. Diese Wärme wird dann in elektrische Energie umgewandelt, typischer­weise mithilfe thermo­elek­tri­scher Generatoren.

Die Techno­logie ist nicht neu: Bereits in den 1960er-Jahren wurden sogenannte Radio­iso­to­pen­ther­mo­elek­trische Genera­toren (RTGs) in der Raumfahrt einge­setzt, etwa in den Voyager-Sonden der NASA. Die moderne Entwicklung von nuklearen Mikro­ge­nera­toren zielt jedoch auf breitere Anwen­dungen ab, von der Erdöl­in­dustrie bis hin zu abgele­genen Siedlungen.

Heraus­for­de­rungen

Trotz ihrer vermeint­lichen Vorteile stehen nukleare Mikro­ge­nera­toren vor einigen Herausforderungen:

Der Umgang mit radio­ak­tivem Material erfordert strikte Sicher­heits­pro­to­kolle, um Missbrauch oder Lecks zu verhindern. Die Entwicklung und Produktion von Mikro­ge­nera­toren ist teuer, was ihren Einsatz bislang auf spezielle Anwen­dungen beschränkt. Der Einsatz nuklearer Techno­logien unter­liegt strengen natio­nalen und inter­na­tio­nalen Vorschriften, was den Entwick­lungs­prozess verlang­samen kann.

Die Zukunft der nuklearen Mikrogeneratoren

Die techno­lo­gische Entwicklung in diesem Bereich schreitet rasch voran. Fortschritte in Materialien, Minia­tu­ri­sierung und Sicherheit könnten nukleare Mikro­ge­nera­toren in den nächsten Jahrzehnten zu einer prakti­kablen Option für eine Vielzahl von Anwen­dungen machen. Insbe­sondere in einer Ära, in der zuver­lässige und emissi­onsarme Energie­quellen gefragt sind, könnten diese Mini-Reaktoren eine entschei­dende Rolle spielen.

Es bleibt abzuwarten, ob es entspre­chenden Unter­nehmen gelingt, sichere, wirtschaft­liche und markt­reife Lösungen zu entwi­ckeln, denn bisher existieren derartige Kraft­werke zum Zweck der Bevöl­ke­rungs­ver­sorgung nur auf dem Papier.

(Christian Dümke)

2024-11-29T14:31:28+01:0029. November 2024|Allgemein|

COP 29: UN-Klima­kon­ferenz in Baku – Streit und Verlän­gerung – Ausgang offen

Seit dem 11.11. findet die 29. UN-Klima­kon­ferenz (COP 29) in Aserbai­dschans Haupt­stadt Baku statt. Aufgrund der schwie­rigen Verhand­lungen geht es in die Verlän­gerung. Zum eigentlich planmä­ßigen Ende liegt zwar der Entwurf für Abschluss­texte vor. Dieser sorgte jedoch für große Empörung. Streit­punkt sind hier maßgeblich die finan­zi­ellen Hilfen für Entwick­lungs­länder. Ein Vorschlag über 250 Milli­arden Dollar wurde als „trauriger Witz“ bezeichnet. Entwick­lungs­staaten fordern hingegen Summen in Billionenhöhe.


Seit bald 30 Jahren treffen sich auf der UN-Klima­kon­ferenz jedes Jahr fast 200 Staaten. Es gab zu der diesjäh­rigen auch durchaus (berech­tigte) Kritik daran, die Konferenz in Baku auszu­richten, also in einem Petro­staat, dessen Export­erlöse zu 90 Prozent auf Öl und Gas kommen.

Ein wichtiger Kritik­punkt in diesem Jahr ist zudem, dass wichtige Beschlüsse der Klima­kon­ferenz in Dubai im Vorjahr in dem Textentwurf nicht wörtlich aufge­nommen wurden. Druck gab es wohl seitens anderer Petro­staaten, die sich auch am Thema Geschlech­ter­ge­rech­tigkeit störten. Im Kern geht es um die Bejahung des Bekennt­nisses zur Abkehr von Öl, Gas und Kohle, die Verdrei­fa­chung des Ausbaus der erneu­er­baren Energien und die Verdop­pelung der Energie­ef­fi­zienz bis 2030. Dazu scheint man sich nicht durch­ringen zu können.

Wir erinnern uns: Im Rahmen des Pariser Abkommens von 2015 einigten sich 194 Länder darauf, die durch­schnitt­liche globale Tempe­ra­tur­än­derung bis zum Ende des Jahrhun­derts deutlich unter 2 Grad Celsius und so nahe wie möglich an 1,5 Grad Celsius zu halten. Zu diesem Zweck verein­barten sie, national festge­legte Beiträge (NDCs) einzu­reichen, die ihre indivi­du­ellen Emissi­ons­re­duk­ti­ons­ziele darstellen. Mit dem europäi­schen Grünen Deal hat sich die EU verpflichtet, bis 2050 Klima­neu­tra­lität zu erreichen. Dieses Ziel ist rechtsverbindlich.

Die EU übt nach Presse­mit­tei­lungen nun scharfe Kritik am aktuellen Beschluss­entwurf. „Ich werde es nicht schön­reden“, sagte der designierte EU-Klima­kom­missar Wopke Hoekstra auf einer Presse­kon­ferenz in Baku. „Er ist in seiner jetzigen Form absolut nicht akzep­tabel.“ Entwick­lungs­länder und viele Beobachter kriti­sieren aller­dings, dass die EU und andere Indus­trie­staaten in dem am Morgen veröf­fent­lichten Textentwurf bislang keine konkrete Summe nennen, die sie bereit sind, in den kommenden Jahren an Geldern für ärmere Länder in der Klima­krise bereit­zu­stellen. Dies führt auch zu Kritik an der EU. Kommt es zu keiner Einigung beim Thema Geld, könnte damit die ganze Konferenz scheitern.

Mit der „Dekla­ration zur Elimi­nierung von Methan aus organi­schen Abfällen“ liegt jedoch erstmals eine politische Erklärung vor, die den Zusam­menhang zwischen Klima­schutz und Abfall­wirt­schaft anspricht. Deutschland ist dieser Dekla­ration beigetreten. Der Fokus liegt auf globalen Aktivi­täten zur Methan­min­derung durch die Abfall­wirt­schaft, auf eine bessere Finan­zierung und auf Synergien mit anderen wichtigen Umwelt- und Entwick­lungs­zielen, insbe­sondere Boden­schutz und Ernäh­rungs­si­cherheit. Die Erklärung flankiert zudem Arbeiten des Global Methane Pledges (GMP), der weltweiten Initiative, die Methan­emis­sionen aus den Sektoren Landwirt­schaft, Energie und Abfall bis 2030 um 30 Prozent im Vergleich zu 2020 zu senken.

Mit Blick auf die Klima­ziele ist es daher angezeigt, mehr Anstren­gungen für die Verrin­gerung von organi­schen Abfällen, Bioab­fällen oder Lebens­mit­tel­ab­fällen auf Deponien sowie deren haushaltsnahe Sammlung und Verwertung zu unter­nehmen, heißt es dazu auch aus dem Bundes­um­welt­mi­nis­terium. Deutschland ist durch die Einführung des Deponie­verbots für unvor­be­han­delte, biolo­gisch abbaubare Siedlungs­ab­fälle hier schon ein großes Stück bei der Methan­min­derung weiter­ge­kommen. Andere Staaten sollen hier nachziehen. (Dirk Buchsteiner)

2024-11-22T20:20:25+01:0022. November 2024|Allgemein|