Über Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Sie vertritt seit 2006 Stadtwerke und andere Unternehmen rund um die Themen Klima, Umwelt und Energie. Frau Dr. Vollmer ist Lehrbeauftragte der Universität Bielefeld, Vortragsrednerin mit breiter Erfahrung von Fortbildungsveranstaltungen bis zur re:publica und Verfasserin zahlreicher Publikationen.

Nachweis, wie jetzt?

Mehr als nur ein bisschen verwirrend: Laut Gesetz sollte Letzt­ver­braucher bzw. Kunden am 31.07.2023 die Arbeits­platz­erhal­tungs­pflicht nach dem StromPBG und dem EWPBG nachweisen. Der Nachweis ist laut Gesetz gegenüber der Prüfbe­hörde zu erbringen.

Der Haken an der Sache: Am 31.07.2023 gab es keine Prüfbe­hörde. Diese musste erst vergeben und beliehen werden und nahm erst im September 2023 ihre Arbeit auf. Im Juli 2023 konnte also dem Gesetz gar nicht nachge­kommen werden. Zwar hatte das Minis­terium eine E‑Mailadresse von pwc bereit­ge­stellt. Doch dass eine E‑Mailadresse keine „Prüfbe­hörde“ ist, versteht sich eigentlich von selbst.

Dies scheint auch dem Minis­terium einge­leuchtet zu haben. Denn es veröf­fent­lichte als FAQ eine „Nicht­be­an­stan­dungs­frist“ bis zum 30.09. Beabsichtigt war also eine Art Fristverlängerung.

Indes ist das nicht so einfach. Denn das Minis­terium ist nicht berechtigt, ein Gesetz inhaltlich einfach abzuändern. Auch die Ankün­digung, es in einem bestimmten Zeitraum nicht zu vollziehen, ist schwierig. Zudem: Wenn ein Gesetz einen ganz bestimmten Zeitpunkt für eine Verpflichtung benennt, der dann wegen behörd­lichen Versagens verstreicht, ist die Annahme mindestens mutig, die Verpflichtung würde dann – Wortlaut hin oder her – einfach zum nächst­mög­lichen Zeitpunkt greifen.

Die Lage ist also verwirrend, und das alles, weil der Gesetz­geber offenbar keinen Gedanken daran verschwendet hat, er könnte keine Behörde finden, der man recht­zeitig die Funktion der Prüfbe­hörde aufer­leben kann. Rechtlich naheliegend ist es, vor diesem Hinter­grund davon auszu­gehen, dass gar keine Frist für die Nachweis­führung galt, zumal die Einhaltung der Arbeits­platz­erhal­tungs­pflicht ja ohnehin im Rahmen der Endab­rechnung geprüft werden wird. Die Prüfbe­hörde sieht das aller­dings anders: Wer zu spät Nachweise mailt, erhält tatsächlich eine Mail, in der steht, dass mehr als 2 Mio. Hilfen damit im Feuer stehen, aber man könnte ja einen Wieder­ein­set­zungs­antrag stellen (Miriam Vollmer).

2024-01-05T00:27:41+01:005. Januar 2024|Allgemein|

Herzlich willkommen Dirk Buchsteiner

Auf unserem fünften Kanzlei­ge­burtstag im Sommer im Berliner Umspannwerk Ost war Dirk Buchsteiner noch unser Gast. Wenn wir das nächste Mal feiern, ist er Mitgast­geber: Wir freuen uns total, dass der renom­mierte Umwelt- und Planungs­rechtler zum 1. Januar 2024 als weiterer Partner zu uns kommt. Fachlich ergänzt er uns, weil er genau auf die Bereiche spezia­li­siert ist, die bei vielen unserer Mandanten und in vielen Projekten eine Rolle spielen, aber die wir bisher nicht abgedeckt haben, also vor allem Immis­si­ons­schutz­recht und Abfall­recht, daneben auch Wasser/Abwasser. Zudem haben wir auch im klassi­schen Energie­recht viel zu viel zu tun und freuen uns auf Dirk als vielsei­tigen Verwaltungsrechtler.

Rechts­anwalt Buchsteiner war zuletzt Salary-Partner von okl & partner (ehemals Köhler & Klett), hatte sich kurzzeitig einer Ausgründung aus dieser Kanzlei angeschlossen und diese zum Jahresende verlassen. Er hat in den vergan­genen Jahren Unter­nehmen aus einer Vielzahl von Branchen und öffent­liche Auftrag­geber im Immis­si­ons­schutz­recht, im Abfall- und Wasser­recht sowie im Boden­schutz- und Natur­schutz­recht beraten und vertreten.

Dirk Buchsteiner ist 39, gebür­tiger Nieder­sachse, lebt aber schon lange in Berlin. Wie wir alle liebt er gutes Essen und Wein, wie manche unter uns (jetzt dürfen Sie raten!) die Oper, und weil er weder Kinder noch Tiere hat, erhöht sich der Anteil gut geklei­deter Mitglieder unserer Sozietät mit Dirk nun auf statt­liche 50%. Sie erreichen unseren Kollegen ab sofort per Mail an buchsteiner@re-rechtsanwaelte.de und unter unserer Kanzlei­nummer 030 403 643 62 0.

Herzlich willkommen, lieber Dirk! Wir freuen uns auf hoffentlich viele gemeinsame Jahre.

2023-12-28T17:55:33+01:0028. Dezember 2023|Allgemein|

Frohe Weihnachten wünscht re|Rechtsanwälte!

Was für ein rauschendes Jahr. Wir haben uns 2023 manchen Abend auf dem Zahnfleisch nach Hause geschleppt, nur um in der Bahn zu bemerken, dass wir noch irgendwem eine Mail versprochen hatten. Dann haben wir zuhause den Rechner wieder aufgeklappt.

In wirtschaft­licher Hinsicht – und Kanzleien sind natürlich am Ende Wirtschafts­un­ter­nehmen – war 2023 also noch einmal ein echter Sprung. Aber was wir noch viel wichtiger finden: Fast alles, was wir 2023 auf dem Tisch hatten und haben, ist rechtlich hochspannend und nie dagewesen, beschäftigt sich mit einer ganz neuen Techno­logie, handelt bisweilen sogar von den großen Fragen unseres Zusam­men­lebens, oder es war zwar einfach ein Mandat mehr aus dem Tages­ge­schäft der Energie­wirt­schaft, aber dafür die Mandant­schaft einfach Zucker. Wir haben es genossen. Insofern: Liebe Mandanten, wir haben zu danken. Liebe Lieblings­gegner: Mit Euch streiten wir am Liebsten. Und dass unsere Fachwelt die Aller­beste ist, ist eh geritzt.

Euch allen wünschen wir ein frohes Fest. Erholt Euch von diesem Mörderjahr. Denn im Januar geht es weiter.

P.S.: Übrigens, wir sind dann zu viert. Dazu aber mehr nach den Feiertagen.

2023-12-23T21:46:46+01:0023. Dezember 2023|Allgemein|