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Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Windkraftanlagen im Wald – Wie stark ist der Flächenverbrauch?

Wenn es um Windkraftanlagen geht, wird oft die Kritik geäußert, dass für diese Anlagen ja oft Bäume gefällt werden würden, wenn solche Anlagen in Wäldern errichtet würden. Wie schaut das bei genauer Betrachtung aus?

Nur etwa 8 % aller Windkraftanlagen (Onshore) stehen tatsächlich in Waldflächen. Das Problem betrifft also von vornherein nur einen kleinen Teil der Windkraftanlagen insgesamt. Waldflächen sind demnach nicht der typische Standort von Windkraftanlagen.

In realen Zahlen stehen damit aber immerhin noch ca. 2.450 Windkraftanlagen auf Waldstandorten. Das klingt nach ziemlich viel. Der durchschnittliche Flächenbedarf pro Anlage liegt bei etwa 0,4 Hektar. Diese Fläche umfasst das Fundament, Zuwegungen, Kranstellflächen sowie dauerhaft freigehaltene Montagebereiche. Insgesamt ergibt sich daraus ein gesamter Flächenverbrauch von etwa 980 Hektar Wald bundesweit. Bezogen auf die gesamte deutsche Waldfläche von rund 11,4 Millionen Hektar entspricht das einem Anteil von etwa 0,009 Prozent. Oder anders betrachtet: Von einem Hektar Wald sind  9 m² von durch Windkraft belegt.

Aber 980 Hektar Wald, die bisher in Deutschland wegen Windkraftanlagen gefällt werden mussten ist ja trotzdem eine ganz schön große Fläche oder? Dazu sollte man gleichzeitig wissen, dass 80 Prozent des deutschen Waldes ohnehin Nutzwald darstellen, in dem regelmäßig Bäume für die Holzwirtschaft gefällt werden. Und zwar sehr viele Bäume. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 9,1 Millionen Hektar Wald maschinell bearbeitet und als Nutzholz gefällt. Die Waldfläche, die für Windkraftanlagen bisher insgesamt dauerhaft gerodet wurde, entspricht dabei nur etwa 0,01 % der Fläche, die jedes Jahr im Rahmen der regulären Holzwirtschaft in Deutschland genutzt wird. Oder anders gesagt: Die Holzwirtschaft beansprucht in einem einzigen Jahr mehr als das 9.000-fache der Fläche, die durch Windkraft langfristig verloren geht.

Setzt man die von Windkraft verbrauchte Waldfläche ins Verhältnis zum Waldverlust durch Feuer, ist festzustellen, dass allein im Jahr 2023 deutlich mehr Fläche (1.240 Hektar) durch Feuer verloren ging als bisher insgesamt durch Windkraft.

(Christian Dümke)

2025-08-01T14:31:44+02:001. August 2025|Allgemein|

Der nächste Versuch: CCS im Bundestag

Das erste Land weltweit, in dem Emissionen eines Zementwerks großtechnisch aufgefangen und verpresst werden, ist Norwegen. Der Pionier will auf diese Weise prozessbedingte Emissionen mindern, die sich durch einen reinen Wechsel des Antriebssystems nicht vermeiden lassen. Ziel ist es, deren Eintritt in die Atmosphäre zu verhindern. Und wie steht es um Deutschland?

Die Ampelkoalition hatte im vergangenen Jahr versucht, das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) zu novellieren. Dieser Entwurf scheiterte jedoch am Regierungswechsel. Nun unternimmt das Bundeswirtschaftsministerium unter neuer Leitung einen weiteren Anlauf. Ziel ist es, die derzeitige Blockade zu überwinden, denn CCS (Carbon Capture and Storage) hat einen festen Platz in den Plänen der Bundesrepublik, ab 2045 keine fossilen Emissionen mehr in die Atmosphäre gelangen zu lassen.

Geplant ist, sowohl den Export von CO₂ als auch die Speicherung im Inland rechtlich zu ermöglichen. Die Speicherung könnte unter der Nordsee in der Salinen Aquifere erfolgen. An Land soll sie nur dann zulässig sein, wenn das jeweilige Bundesland entsprechende Spielräume schafft. Naheliegend ist die Nutzung ehemaliger Erdgas- und Erdöllagerstätten. Deren Speicherkapazitäten sind allerdings begrenzt.

Die öffentliche Diskussion entzündet sich nicht nur an den technischen Risiken. Kritiker verweisen auf die hohen Kosten von 150 bis 250 Euro pro Tonne für Abscheidung, Transport und Speicherung. Fraglich sei, ob der Effekt die Investition rechtfertigt. Es gibt Hinweise, dass Speicherstätten das Treibhausgas womöglich nicht so dauerhaft einschließen, wie bisher angenommen. Allerdings steht diesen Risiken bei prozessbedingten Emissionen die faktische Alternativlosigkeit gegenüber, denn diese Emissionen lassen sich mit keiner anderen Technologie vermeiden. Das Ministerium will diesen neuen Infrastrukturen deshalb ein überragendes öffentliches Interesse zuerkennen, wie es auch für Anlagen der erneuerbaren Energien und Batteriespeicher gilt.

Anders ist die Lage bei der Kraftwerkswirtschaft. Die Bundesregierung ist, anders als ihre Vorgängerin, offen für die Idee, neue Gaskraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie mit CCS auszustatten. Problematisch sind jedoch die hohen Fixkosten der Technologie. Diese Kraftwerke sollen nur vergleichsweise wenige Stunden im Jahr betrieben werden, um den Netzbetrieb zu gewährleisten. Die Investitionen wären deshalb schwer refinanzierbar, selbst wenn man die Kraftwerke von dieser Beschränkung befreien würde.

Ob die nötige Infrastruktur vor Mitte der 2030er-Jahre verfügbar sein wird, ist ungewiss. Die Erfahrungen mit Großprojekten in Deutschland und die behördlichen Verfahren geben Anlass zur Skepsis. Es bleibt abzuwarten, ob die Marktbedingungen nicht letztlich zu deutlich weniger CCS-Projekten führen, als derzeit angenommen. Zunächst liegt der Ball jedoch beim Gesetzgeber, der sich nach der Sommerpause erneut mit dem Thema befassen muss (Miriam Vollmer).

2025-08-01T11:26:11+02:001. August 2025|Allgemein|

Tohuwabohu im BEHG

Auch das noch: In wenigen Tagen, am 31.07.2025, muss der Emissionsbericht für die Inverkehrbringer von Brenn- und Treibstoffen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingereicht werden. Diesmal erfüllen die Verantwortlichen mit diesem Bericht nicht nur ihre Berichtspflichten nach dem Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG), sondern aus dem ausgefüllte Formular werden die Daten zur Erfüllung der Berichtspflicht für den ab 2027 kommenden E-ETS 2 berechnet.

Die Behörde verwendet für dieses Verfahren Formulare, das hauseigene Formular-Management-System FMS, die zwingend zu verwenden sind. Zulässig ist nur die elektronische Kommunikation, man kann nicht notfalls doch einen Stapel Papier zur Post geben. So weit, so an sich gut.

Gegenwärtig geht bei der Behörde aber über Stunden nichts. Manchmal bricht ein Upload einfach ab. Bisweilen friert das FMS ein. Das an sich interaktive Formular funktioniert nicht richtig, manchmal verschwinden Eintragungen oder lösen kein an sich vorgesehenes Menü aus. Nachdem das FMS deutlich verspätet bereitgestellt wurde, stehen nun viele Verantwortliche vor sozusagen programmierten Problemen bei der zutreffenden und pünktlichen Berichterstattung. Da erhebliche Strafen und Bußen für verspätete oder falsche Berichte vorgesehen sind, sind viele Verantwortliche nicht nur verärgert, sondern auch besorgt, zumal die Behörde über Tage nicht auf Anfragen reagiert hat, wie sie mit Verspätungen umgehen wird.

Nun immerhin kam heute die Information, dass die Behörde Verspätungen wegen der verzögerten Bereitstellung und der Performanceproblemen nicht ahnden will. Der Emissionsbericht sollte aber bis zum 05.09.2025 eingehen. Und auch wenn die Behörde bei den eigenen Problemen mit der Zeitleiste, die das Gesetz vorsieht, arge Probleme hat: Wer seinerseits nicht bis zum 30.09.2025 die Zertifikate bereitstellt, muss – Probleme hin oder her – mit einer Zahlungspflicht rechnen. Nachsicht mit den oft ebenso überforderten Normadressaten? Fehlanzeige. (Miriam Vollmer).

2025-07-26T09:25:36+02:0026. Juli 2025|Emissionshandel|