Über Dirk Buchsteiner

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re Advents­ka­lender Tür 3: Von Lehrgängen, Kaffee, Suppenkoma und einem engagierten Dozenten

Im Rahmen des Advents­ka­lenders geht es heute um eine besondere Tätigkeit, die mir immer viel Spaß bereitet: Die Rede ist von Lehrgängen, die ich als juris­ti­scher Dozent betreue. Ein herzlicher Dank geht diesbe­züglich an die IWA Ingenieur und Beratungs­ge­sell­schaft mbH, die diese Lehrgänge stets muster­gültig organi­siert und mit der ich seit vielen Jahren hervor­ragend zusam­men­ar­beite und die ich immer wieder unter­stützen darf. Dieses Tätig­keitsfeld ist im Newsletter bereits  hier angesprochen worden. Neben der regulären Mandats­arbeit und einer umfas­senden Beratungs­praxis im Umwelt­recht, der Anlagen­zu­lassung und dem Abfall­recht – die ich sehr liebe – ist es für mich schön, Menschen zu schulen und fortzu­bilden. Und das mache ich in der Tat öfter. Es geht um Schulungen und Lehrgänge beispiels­weise nach EfbV, AbfAEV und für Betriebs­be­auf­tragte für Abfall, oder für Immis­si­ons­schutz- oder Gewässerschutzbeauftragte.

Haben Sie schon alle einen Kaffee? Sie brauchen ihn!“ heißt es dann mit einem Schmunzeln zum Start. Dies spielt tatsächlich mit der oft präva­lenten Angst, dass Jura doch oft als trocken und langweilig wahrge­nommen wird. Zumal die Teilnahme an Lehrgängen oftmals keine freiwillige Angele­genheit ist. Dies ist daher vielfach die emotionale Ausgangslage, der man sich in der Regel um 8.30 Uhr morgens in einem Seminarraum oder vor der Kamera gegen­über­sieht.  Zu der Frage, ob ein Lehrgang „funktio­niert“, der „Stoff“ verstanden wird und die Teilneh­me­rInnen nicht eindösen, kommt es auch darauf an, wie man die Themen KrWG, BImSchG oder WHG und den bunten Strauß an Verord­nungen oder anderen recht­lichen Regelungen anschaulich und verständlich trans­por­tiert. Zivil­rechtler sprechen gerne vom Empfän­ger­ho­rizont, wenn es darum geht Willens­er­klä­rungen auszu­legen. Dies gilt jedoch erst recht bei juris­ti­schen Vorträgen. Statt mit textlichen „Grabplatten“, die auch Teilneh­me­rInnen sprich­wörtlich erschlagen können, kann man selbst kompli­zierte recht­liche Grund­lagen auch anspre­chend darstellen. Dynamische Folien und Bilder sagen dann tatsächlich manchmal mehr aus als die 1000 Worte und wenn man das Thema Circular Economy tatsächlich animiert als Kreislauf visua­li­siert, versteht man plötzlich die Zusam­men­hänge und Abhän­gig­keiten, die Abfall­hier­archie und auch den Vorrang der stoff­lichen Verwertung vor der sonstigen Verwertung gleich viel besser. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage, was die EU mit ihrem Kreis­lauf­wirt­schafts­ak­ti­onsplan bezweckt und warum auf den ersten Blick obskur schei­nende Regelungen wie die „Empowering Customers for the Green Transition“-Richtlinie dann doch für die Abfall­wirt­schaft von Interesse sein sollten – genauso wie übrigens Fragen des Ökode­signs und der Liefer­ketten… Kreis­lauf­wirt­schaft ist Klima­schutz und im Endeffekt soll jeder mitge­nommen werden. Das sagt auch der Green Deal. Das ist auch das Ziel eines engagierten Dozenten. Dann ist Jura plötzlich alles andere als trocken.

Natürlich kann man es nicht immer allen recht machen. Doch am prakti­schen Fall orien­tiert und ausge­schmückt mit Kuriosem aus der Recht­spre­chung und der Anwalts­praxis holt man die Teilnehmer dann doch auch bei komplexen Rechts­fragen dort ab, wo sie sind: Bei den eigenen Erfah­rungen und den Sorgen und Nöten. Lehrgänge dienen dem Erfah­rungs­aus­tausch und der Weiter­bildung und wenn man dies anschaulich macht, wird auch verständlich, warum oftmals Geneh­mi­gungs­ver­fahren zu lange dauern oder warum die Gewäs­ser­qua­lität in Deutschland für alle, die Abwässer einleiten müssen, gerade im Hinblick auf die Wasser­rah­men­richt­linie der EU eine offene Flanke darstellt. Schließlich setzt die Fach- und Sachkunde voraus, auch über den Tellerrand zu blicken – selbst wenn dies manches Mal nach dem Mittag­essen im Suppenkoma der Teilneh­me­rInnen dann doch etwas schwie­riger wird. Bei Haftungs­fragen und Problemen mit dem und im Anlagen­be­trieb sind dann alle hellwach. Denn Ordnungs­wid­rig­keiten sind oft schneller verwirk­licht, als man denkt.

Das Lehrgangsjahr geht nun langsam zu Ende. So steigt bereits die Vorfreude auf weitere spannende Lehrgänge mit vielen inter­es­santen Teilneh­me­rInnen und vielleicht laufen wir, geschätzte Leser­schaft, uns ja mal über den Weg… (Dirk Buchsteiner)

2024-12-05T14:46:44+01:005. Dezember 2024|Allgemein|

Auf der Zielge­raden zur Verpa­ckungs­ver­ordnung – PPWR

Verpa­ckungs­ver­ordnung? Das war doch das, was wir hatten, bevor es das Verpa­ckungs­gesetz gab? Wer so denkt, liegt leider doch daneben. Es geht um die EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Hier gibt es nun aktuelle Bewegung. Am 27.11.2024 hat nun das Europa­par­lament dem Entwurf zugestimmt. Zu erwarten ist, dass es im Rat zeitnah weiter­gehen wird und auch dieser zustimmt.


Zwar war eigentlich schon im März eine Einigung erzielt worden und das Parlament hatte bereits im April dieses Jahres zugestimmt. Doch dann kam es noch anders und es wurden neue Punkte ergänzt. Nun wurde die finale Fassung angenommen. Damit befindet sich das Recht­set­zungs­ver­fahren auf der Zielge­raden, vermutlich kommt die Verordnung noch in diesem Jahr.

Die Verpa­ckungs­ver­ordnung ist ein Bestandteil des Green Deals sowie des CEAP (Circular Economy Action Plan), also jenem Fahrplan, wie die EU in den nächsten Jahren weniger Abfälle, mehr Recycling und den Schutz unserer Ressourcen erreichen möchte. Im Kern geht es bei der Verordnung um die Reduzierung von Verpa­ckungs­ab­fällen. Dies soll erzielt werden durch Design­an­for­de­rungen für recycling-orien­tierte Verpa­ckungen und die Verwendung von Post-Consumer-Recycling­ma­terial (PCR). Gefördert wird auch die Imple­men­tierung nachhal­ti­gerer Verpa­ckungs­lö­sungen durch ökomo­du­lierte EPR-Systeme (Erwei­terte Herstel­ler­ver­ant­wortung), die Unter­nehmen dazu anregen sollen, umwelt­freund­li­chere Verpa­ckungen herzu­stellen. 2030 müssen alle Verpa­ckungen auf dem EU-Markt wieder­ver­wendbar oder auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycling­fähig sein. Warten wir’s ab, ob das gelingen wird. (Dirk Buchsteiner)

2024-11-29T16:10:17+01:0029. November 2024|Allgemein|

COP 29: UN-Klima­kon­ferenz in Baku – Streit und Verlän­gerung – Ausgang offen

Seit dem 11.11. findet die 29. UN-Klima­kon­ferenz (COP 29) in Aserbai­dschans Haupt­stadt Baku statt. Aufgrund der schwie­rigen Verhand­lungen geht es in die Verlän­gerung. Zum eigentlich planmä­ßigen Ende liegt zwar der Entwurf für Abschluss­texte vor. Dieser sorgte jedoch für große Empörung. Streit­punkt sind hier maßgeblich die finan­zi­ellen Hilfen für Entwick­lungs­länder. Ein Vorschlag über 250 Milli­arden Dollar wurde als „trauriger Witz“ bezeichnet. Entwick­lungs­staaten fordern hingegen Summen in Billionenhöhe.


Seit bald 30 Jahren treffen sich auf der UN-Klima­kon­ferenz jedes Jahr fast 200 Staaten. Es gab zu der diesjäh­rigen auch durchaus (berech­tigte) Kritik daran, die Konferenz in Baku auszu­richten, also in einem Petro­staat, dessen Export­erlöse zu 90 Prozent auf Öl und Gas kommen.

Ein wichtiger Kritik­punkt in diesem Jahr ist zudem, dass wichtige Beschlüsse der Klima­kon­ferenz in Dubai im Vorjahr in dem Textentwurf nicht wörtlich aufge­nommen wurden. Druck gab es wohl seitens anderer Petro­staaten, die sich auch am Thema Geschlech­ter­ge­rech­tigkeit störten. Im Kern geht es um die Bejahung des Bekennt­nisses zur Abkehr von Öl, Gas und Kohle, die Verdrei­fa­chung des Ausbaus der erneu­er­baren Energien und die Verdop­pelung der Energie­ef­fi­zienz bis 2030. Dazu scheint man sich nicht durch­ringen zu können.

Wir erinnern uns: Im Rahmen des Pariser Abkommens von 2015 einigten sich 194 Länder darauf, die durch­schnitt­liche globale Tempe­ra­tur­än­derung bis zum Ende des Jahrhun­derts deutlich unter 2 Grad Celsius und so nahe wie möglich an 1,5 Grad Celsius zu halten. Zu diesem Zweck verein­barten sie, national festge­legte Beiträge (NDCs) einzu­reichen, die ihre indivi­du­ellen Emissi­ons­re­duk­ti­ons­ziele darstellen. Mit dem europäi­schen Grünen Deal hat sich die EU verpflichtet, bis 2050 Klima­neu­tra­lität zu erreichen. Dieses Ziel ist rechtsverbindlich.

Die EU übt nach Presse­mit­tei­lungen nun scharfe Kritik am aktuellen Beschluss­entwurf. „Ich werde es nicht schön­reden“, sagte der designierte EU-Klima­kom­missar Wopke Hoekstra auf einer Presse­kon­ferenz in Baku. „Er ist in seiner jetzigen Form absolut nicht akzep­tabel.“ Entwick­lungs­länder und viele Beobachter kriti­sieren aller­dings, dass die EU und andere Indus­trie­staaten in dem am Morgen veröf­fent­lichten Textentwurf bislang keine konkrete Summe nennen, die sie bereit sind, in den kommenden Jahren an Geldern für ärmere Länder in der Klima­krise bereit­zu­stellen. Dies führt auch zu Kritik an der EU. Kommt es zu keiner Einigung beim Thema Geld, könnte damit die ganze Konferenz scheitern.

Mit der „Dekla­ration zur Elimi­nierung von Methan aus organi­schen Abfällen“ liegt jedoch erstmals eine politische Erklärung vor, die den Zusam­menhang zwischen Klima­schutz und Abfall­wirt­schaft anspricht. Deutschland ist dieser Dekla­ration beigetreten. Der Fokus liegt auf globalen Aktivi­täten zur Methan­min­derung durch die Abfall­wirt­schaft, auf eine bessere Finan­zierung und auf Synergien mit anderen wichtigen Umwelt- und Entwick­lungs­zielen, insbe­sondere Boden­schutz und Ernäh­rungs­si­cherheit. Die Erklärung flankiert zudem Arbeiten des Global Methane Pledges (GMP), der weltweiten Initiative, die Methan­emis­sionen aus den Sektoren Landwirt­schaft, Energie und Abfall bis 2030 um 30 Prozent im Vergleich zu 2020 zu senken.

Mit Blick auf die Klima­ziele ist es daher angezeigt, mehr Anstren­gungen für die Verrin­gerung von organi­schen Abfällen, Bioab­fällen oder Lebens­mit­tel­ab­fällen auf Deponien sowie deren haushaltsnahe Sammlung und Verwertung zu unter­nehmen, heißt es dazu auch aus dem Bundes­um­welt­mi­nis­terium. Deutschland ist durch die Einführung des Deponie­verbots für unvor­be­han­delte, biolo­gisch abbaubare Siedlungs­ab­fälle hier schon ein großes Stück bei der Methan­min­derung weiter­ge­kommen. Andere Staaten sollen hier nachziehen. (Dirk Buchsteiner)

2024-11-22T20:20:25+01:0022. November 2024|Allgemein|