Nachdem zuletzt der Rat der Europäi­schen Union am 16.12.2024 zugestimmt hatte, wurde die EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) am 22.01.2025 im Amtsblatt der EU veröf­fent­licht. Damit ist der Gesetz­ge­bungs­prozess mit dem System­wechsel von Richt­linie zur Verordnung nun durch. Am 11.02.2025 tritt die EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung damit in Kraft. Geltung erlangt die Verordnung dann zum 12.08.2026 mit Aufhebung der bishe­rigen Verpa­ckungs-Richt­linie (mit zahlreichen Übergangsvorschriften).

Das Ziel dieser Verordnung ist die Reduzierung von Verpa­ckungs­ab­fällen. Als Bestandteil des Green Deal und des CEAP (Circular Economy Action Plan) kommen vermehrt auch auf Verpa­ckungen Design­an­for­de­rungen für recycling-orien­tierte Verpa­ckungen zu (Design for Recycling/DfR). Zudem geht es um Kennzeich­nungs- und Infor­ma­ti­ons­an­for­de­rungen. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Imple­men­tierung nachhal­ti­gerer Verpa­ckungs­lö­sungen durch ökomo­du­lierte EPR-Systeme (Erwei­terte Herstel­ler­ver­ant­wortung), die Unter­nehmen dazu anregen sollen, umwelt­freund­li­chere Verpa­ckungen herzu­stellen. Hinzu kommt u.a. die Stärkung des Themas Mehrweg durch Pflichten und –quoten.

Mit der Veröf­fent­li­chung im Amtsblatt geht es nun richtig los. Die PPWR enthält eine Vielzahl von Fristen und Anfor­de­rungen, die der Verpa­ckungswelt durchaus schon Schweiß­perlen auf die Stirn treiben lässt. So müssen beispiels­weise 2030 alle Verpa­ckungen auf dem EU-Markt wieder­ver­wendbar oder auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycling­fähig sein.

Mit der PPWR erlässt der europäische Co-Gesetz­geber aus Rat und Parlament zwar nun eine Verordnung und damit faktisch ein unmit­telbar in allen EU-Mitglied­staaten geltendes Gesetz. Es bleibt jedoch spannend, da viele Vorschriften der PPWR zunächst durch die Kommission noch näher kontu­riert und konkre­ti­siert werden müssen. Dafür bestehen auch Fristen. Insgesamt ergeben sich nicht damit wohl auch Unsicher­heiten, was den Zeitplan betrifft. Dennoch ist es sicherlich notwendig, sich mit den entspre­chenden Fristen der PPWR vertraut zu machen. (Dirk Buchsteiner)