Nachdem zuletzt der Rat der Europäischen Union am 16.12.2024 zugestimmt hatte, wurde die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) am 22.01.2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit ist der Gesetzgebungsprozess mit dem Systemwechsel von Richtlinie zur Verordnung nun durch. Am 11.02.2025 tritt die EU-Verpackungsverordnung damit in Kraft. Geltung erlangt die Verordnung dann zum 12.08.2026 mit Aufhebung der bisherigen Verpackungs-Richtlinie (mit zahlreichen Übergangsvorschriften).
Das Ziel dieser Verordnung ist die Reduzierung von Verpackungsabfällen. Als Bestandteil des Green Deal und des CEAP (Circular Economy Action Plan) kommen vermehrt auch auf Verpackungen Designanforderungen für recycling-orientierte Verpackungen zu (Design for Recycling/DfR). Zudem geht es um Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Implementierung nachhaltigerer Verpackungslösungen durch ökomodulierte EPR-Systeme (Erweiterte Herstellerverantwortung), die Unternehmen dazu anregen sollen, umweltfreundlichere Verpackungen herzustellen. Hinzu kommt u.a. die Stärkung des Themas Mehrweg durch Pflichten und –quoten.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt geht es nun richtig los. Die PPWR enthält eine Vielzahl von Fristen und Anforderungen, die der Verpackungswelt durchaus schon Schweißperlen auf die Stirn treiben lässt. So müssen beispielsweise 2030 alle Verpackungen auf dem EU-Markt wiederverwendbar oder auf wirtschaftlich vertretbare Weise recyclingfähig sein.
Mit der PPWR erlässt der europäische Co-Gesetzgeber aus Rat und Parlament zwar nun eine Verordnung und damit faktisch ein unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten geltendes Gesetz. Es bleibt jedoch spannend, da viele Vorschriften der PPWR zunächst durch die Kommission noch näher konturiert und konkretisiert werden müssen. Dafür bestehen auch Fristen. Insgesamt ergeben sich nicht damit wohl auch Unsicherheiten, was den Zeitplan betrifft. Dennoch ist es sicherlich notwendig, sich mit den entsprechenden Fristen der PPWR vertraut zu machen. (Dirk Buchsteiner)
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