Pünktlich zu Ostern legt die Kommission dann doch noch ein Ei in das Oster­körbchen. Zwar verpflichtet die neue Abfall­ver­brin­gungs­ver­ordnung (VVA) ab dem Stichtag des 21.05.2026 zur vollstän­digen elektro­ni­schen Durch­führung von Abfall­ver­brin­gungs­vor­gängen über das Digital Waste Shipment System (DIWASS). Somit wäre ab diesem Tag auch eine Verbringung nach „grüner Liste“ mittels Anhang VII-Dokument in Papierform Geschichte. Doch nun scheint die Kommission laut gut unter­rich­teten Kreisen entgegen aller Aussagen noch zurück­zu­rudern. Die klare Botschaft war zwar immer, dass es keine „Spiel­phase“ geben sollte. Nun könnte es doch dazu kommen. Die Kommission plant also die Papierform vorüber­gehend weiter zuzulassen. Es bleibt spannend und wir berichten, sobald wir in der Sache mehr wissen. (Dirk Buchsteiner)