Deutschland sieht sich selbst gern als Motor der europäi­schen Integration. Wenn es jedoch um die Umsetzung von EU-Recht geht, zeigt sich des Öfteren ein anderes Bild. Die Europäische Kommission hat nun gleich drei Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Deutschland einge­leitet. Diese betreffen zentrale Themen: Trink­was­ser­qua­lität, Barrie­re­freiheit und die energe­tische Sanierung von Gebäuden.

Sauberes Wasser – aber Transparenzlücken

Im ersten Verfahren geht es um die EU-Trink­was­ser­richt­linie, die eigentlich längst hätte vollständig umgesetzt sein müssen. Ziel der Richt­linie ist es, die Qualität von Leitungs­wasser weiter zu verbessern, neue Schad­stoffe wie Mikro­plastik oder hormon­wirksame Stoffe stärker zu regulieren und Wasser­ver­luste in den Netzen zu reduzieren. Deutschland hat zwar Teile der Richt­linie umgesetzt – aus Sicht der Kommission aber nicht ausrei­chend. Kriti­siert werden insbe­sondere Lücken bei Risiko­be­wer­tungen sowie beim Zugang der Öffent­lichkeit zu Infor­ma­tionen über Wasse­rü­ber­wa­chung und Gegen­maß­nahmen. Das ist kein rein techni­sches Detail: Gerade beim Thema Trink­wasser geht es auch um Trans­parenz und Vertrauen. Bürge­rinnen und Bürger sollen nachvoll­ziehen können, wie sicher ihr Wasser ist – und was passiert, wenn Probleme auftreten.

Barrie­re­freiheit: Anspruch und Wirklichkeit

Auch bei der Europäi­schen Barrie­re­frei­heits­richt­linie sieht Brüssel weiterhin Defizite. Diese verpflichtet die Mitglied­staaten, zentrale Produkte und Dienst­leis­tungen – etwa Smart­phones, Computer, E‑Books, Bankdienst­leis­tungen oder digitale Kommu­ni­kation – barrie­refrei zugänglich zu machen. Das Ziel ist klar: Mehr Teilhabe für rund 100 Millionen Menschen mit Behin­de­rungen in der EU. Deutschland hat nach Einschätzung der Kommission zwar Fortschritte gemacht, doch bestehen weiterhin Umset­zungs­lücken. Deshalb hat Brüssel nun eine weitere begründete Stellung­nahme geschickt – die letzte Stufe vor einer möglichen Klage vor dem Europäi­schen Gerichtshof. Damit wird deutlich: Geduld hat auch die Kommission nur begrenzt.

Klima­ziele ohne Sanierungsplan

Das dritte Verfahren betrifft die Gebäu­de­po­litik – ein Schlüs­sel­be­reich für den Klima­schutz. Deutschland hat den Entwurf seines natio­nalen Gebäu­de­sa­nie­rungs­plans nicht frist­ge­recht bei der Kommission einge­reicht. Dabei sollen diese Pläne zeigen, wie die Mitglied­staaten ihren Gebäu­de­be­stand bis 2050 energie­ef­fi­zient und klima­neutral machen wollen. Ohne solche Strategien fehlt nicht nur Brüssel der Überblick – auch Inves­toren, Bauwirt­schaft und Kommunen fehlt Planungssicherheit.

Zwei Monate Zeit – dann wird es ernst

Dass Deutschland in Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren landet, ist kein Einzelfall. Immer wieder zeigt sich ein struk­tu­relles Problem: EU-Recht wird politisch mitver­handelt, aber national dann verzögert oder unvoll­ständig umgesetzt. Für die Kommission sind solche Verfahren ein notwen­diges Instrument, um einheit­liche Regeln sicher­zu­stellen. Für Deutschland sind sie hingegen ein Hinweis darauf, dass europäische Politik nicht nur in Brüssel gemacht wird – sondern auch zuhause konse­quent umgesetzt werden muss. In allen drei Fällen hat Deutschland nun zwei Monate Zeit, auf die Schreiben der Kommission zu reagieren und die Mängel zu beheben. Bleibt eine überzeu­gende Antwort aus, werden die Verfahren vor dem Europäi­schen Gerichtshof landen. (Dirk Buchsteiner)