Am 30. April 2026 haben sich die Koali­tionäre auf eine Neure­gelung zur Verteilung von Mehrkosten fossiler Heizungen verständigt. Künftig sollen zentrale Kosten­be­stand­teile – insbe­sondere CO₂-Kosten, die sogenannte „Biotreppe“ sowie NNE (Netzent­gelte bzw. netznahe Entgelte) – grund­sätzlich hälftig zwischen Vermietern und Mietern aufge­teilt werden. Die Regelung soll im CO₂-Kosten­auf­tei­lungs­gesetz (CO2KostAufG) verankert werden.

Auf den ersten Blick klingt dies nach einer ausge­wo­genen Lösung. Doch bei näherer Betrachtung wirft der Kompromiss Fragen auf.

Abkehr vom bishe­rigen Anreizsystem

Das geltende CO2KostAufG verfolgt bislang einen klaren Lenkungs­ansatz: Je ineffi­zi­enter ein Gebäude ist, desto höher ist der Kosten­anteil des Vermieters – im Extremfall bis zu 95 %. Damit soll ein starker Anreiz zur energe­ti­schen Sanierung gesetzt werden.

Die nun geplante Neure­gelung kehrt dieses Prinzip zumindest teilweise um. Zwar werden künftig mehr Kosten­be­stand­teile einbe­zogen, doch die pauschale hälftige Aufteilung führt dazu, dass der Vermie­ter­anteil in vielen Fällen sinkt. Besonders auffällig ist die vorge­sehene Härte­fall­klausel: Bei besonders ineffi­zi­enten Gebäuden sollen Vermieter weniger zahlen müssen als nach der bishe­rigen Rechtslage. In vielen Fällen bedeutet das: „Slumlords“ laden dieHeiz­kosten ihrer maroden Immobilien beim Sozialamt ab. Damit wird ausge­rechnet dort, wo der Handlungs­druck am größten ist, der finan­zielle Anreiz abgeschwächt.

Mehr Kosten­ver­teilung – aber nicht zwingend mehr Gerechtigkeit

Die Einbe­ziehung zusätz­licher Kosten­kom­po­nenten wie „Biotreppe“ und NNE erweitert zwar die Umlage­basis. Für Mieter bedeutet das jedoch nicht automa­tisch eine Entlastung. Im Gegenteil: Wenn gleich­zeitig der Vermie­ter­anteil sinkt, kann sich die Gesamt­be­lastung für Mieter sogar erhöhen oder zumindest weniger stark sinken als erwartet.

Hinzu kommt eine weitere Einschränkung: Nach aktuellem Diskus­si­ons­stand scheint die Neure­gelung primär auf neue Heizungs­an­lagen abzuzielen. Für den bestehenden Gebäu­de­be­stand – insbe­sondere ältere fossile Heizungen – bleibt bisher unklar, ob und in welchem Umfang die bishe­rigen Regelungen fortgelten sollen.

Offene Fragen 

Die Einigung wirft daher mehrere zentrale Fragen auf:

  • Bleibt das bisherige Stufen­modell für Bestands­ge­bäude bestehen?
  • Gilt die neue hälftige Aufteilung nur für neue Heizsysteme?
  • Wie genau ist die Härte­fall­klausel ausge­staltet – und wie will die Regierung gewähr­leisten, dass die Vermieter der ineffi­zi­en­testen Gebäude trotzdem irgendwann endlich sanieren?
  • Wird der klima­po­li­tische Lenkungs­effekt insgesamt geschwächt?

Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Kompromiss weniger von einer strin­genten klima­po­li­ti­schen Logik getragen ist als von dem Versuch, unter­schied­liche Inter­essen kurzfristig auszugleichen.

Fazit

Die geplante Reform verschiebt die Syste­matik der Kosten­ver­teilung grund­legend: weg von einem diffe­ren­zierten, an der Gebäu­de­qua­lität orien­tierten Modell hin zu einer pauscha­leren Aufteilung mit Ausnahmen. Ob Mieter dadurch tatsächlich besser gestellt werden, ist keineswegs ausge­macht. In vielen Konstel­la­tionen dürfte sich ihre Position sogar verschlechtern. Damit steht nicht nur die soziale Balance der Regelung in Frage, sondern auch ihre klima­po­li­tische Wirksamkeit (Miriam Vollmer).