Na endlich: Der Kabinettsentwurf zum Gaspaket liegt mit Datum vom 26. März 2026 vor. Er setzt die Umsetzung der europäischen Gasbinnenmarktrichtlinie fort und baut auf dem Referentenentwurf vom 4. November 2025 auf (wir berichteten). Dessen Grundstruktur bleibt erhalten, insbesondere die Einführung verpflichtender Netzentwicklungspläne für Gasverteilernetze.
Was hat sich seit dem Referentenentwurf geändert? Die Planungspflicht bleibt, wird aber neu ausgerichtet. Während im Referententwurf noch deutlich wurde, dass Netze entweder umgewidmet oder stillgelegt werden, liest der Entwurf sich nun, als wäre auch der Weiterbetrieb eine reale Option. Betont wird eine „technologieoffene“, nachfragebasierte Entwicklung. Wasserstoff, Weiterbetrieb und Umnutzung werden also gleichrangig behandelt. Zugleich wird das Verfahren deutlich ausgebaut: verpflichtende Konsultationen mit Kommunen und Anschlussnehmern, engere Verzahnung mit der Wärmeplanung sowie Genehmigungspflichten durch Regulierungsbehörden. Planung wird damit stärker kontrolliert, aber weniger gesteuert.
Für Gasnetzbetreiber bedeutet das: weniger materielle Vorgaben, aber mehr prozessuale Last. Sie müssen Szenarien entwickeln, abstimmen und genehmigungsfähig machen, aber ohne rechtlich klare Zielrichtung innerhalb des EnWG. Die Verantwortung für konkrete Entscheidungen verschiebt sich damit auf die lokale Ebene. Diese muss die rechtlichen Zielvorgaben unterschiedlicher Regelwerke damit auf unterer Ebene zusammenführen. Denn klar ist auch: Die Rechtsordnung ingesamt schließt den dauerhaften Betrieb von Erdgasnetzen faktisch aus, wenn für 2045 bzw. 2050 treibhausgasneutral gewirtschaftet werden muss, und die für das Inverkehrbringen von Erdgas nach BEHG/TEHG erforderlichen Zertifikate knapper und teurer werden. Daneben tritt schon fast in den Hintergrund, dass der Entwurf sich liest, als wäre die Umrüstung auf Wasserstoff oder Biomethan das logische Outcome der anstehenden Transformation, obwohl ihre Verfügbarkeit begrenzt ist, und diese Umrüstung die Ausnahme darstellen dürfte. Der Gesetzgeber konstruiert damit eine Offenheit, die faktisch nicht besteht. Damit verlagert der Kabinettsentwurf, mehr noch als der Referentenwurf aus November, die anstehenden Konflikte auf Kommunen und Netzbetreiber, die vor Ort erklären müssen, was der Bund nicht ausspricht. (Miriam Vollmer)
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