Deutschland sieht sich selbst gern als Motor der europäischen Integration. Wenn es jedoch um die Umsetzung von EU-Recht geht, zeigt sich des Öfteren ein anderes Bild. Die Europäische Kommission hat nun gleich drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Diese betreffen zentrale Themen: Trinkwasserqualität, Barrierefreiheit und die energetische Sanierung von Gebäuden.
Sauberes Wasser – aber Transparenzlücken
Im ersten Verfahren geht es um die EU-Trinkwasserrichtlinie, die eigentlich längst hätte vollständig umgesetzt sein müssen. Ziel der Richtlinie ist es, die Qualität von Leitungswasser weiter zu verbessern, neue Schadstoffe wie Mikroplastik oder hormonwirksame Stoffe stärker zu regulieren und Wasserverluste in den Netzen zu reduzieren. Deutschland hat zwar Teile der Richtlinie umgesetzt – aus Sicht der Kommission aber nicht ausreichend. Kritisiert werden insbesondere Lücken bei Risikobewertungen sowie beim Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über Wasserüberwachung und Gegenmaßnahmen. Das ist kein rein technisches Detail: Gerade beim Thema Trinkwasser geht es auch um Transparenz und Vertrauen. Bürgerinnen und Bürger sollen nachvollziehen können, wie sicher ihr Wasser ist – und was passiert, wenn Probleme auftreten.
Barrierefreiheit: Anspruch und Wirklichkeit
Auch bei der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie sieht Brüssel weiterhin Defizite. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, zentrale Produkte und Dienstleistungen – etwa Smartphones, Computer, E‑Books, Bankdienstleistungen oder digitale Kommunikation – barrierefrei zugänglich zu machen. Das Ziel ist klar: Mehr Teilhabe für rund 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU. Deutschland hat nach Einschätzung der Kommission zwar Fortschritte gemacht, doch bestehen weiterhin Umsetzungslücken. Deshalb hat Brüssel nun eine weitere begründete Stellungnahme geschickt – die letzte Stufe vor einer möglichen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Damit wird deutlich: Geduld hat auch die Kommission nur begrenzt.
Klimaziele ohne Sanierungsplan
Das dritte Verfahren betrifft die Gebäudepolitik – ein Schlüsselbereich für den Klimaschutz. Deutschland hat den Entwurf seines nationalen Gebäudesanierungsplans nicht fristgerecht bei der Kommission eingereicht. Dabei sollen diese Pläne zeigen, wie die Mitgliedstaaten ihren Gebäudebestand bis 2050 energieeffizient und klimaneutral machen wollen. Ohne solche Strategien fehlt nicht nur Brüssel der Überblick – auch Investoren, Bauwirtschaft und Kommunen fehlt Planungssicherheit.
Zwei Monate Zeit – dann wird es ernst
Dass Deutschland in Vertragsverletzungsverfahren landet, ist kein Einzelfall. Immer wieder zeigt sich ein strukturelles Problem: EU-Recht wird politisch mitverhandelt, aber national dann verzögert oder unvollständig umgesetzt. Für die Kommission sind solche Verfahren ein notwendiges Instrument, um einheitliche Regeln sicherzustellen. Für Deutschland sind sie hingegen ein Hinweis darauf, dass europäische Politik nicht nur in Brüssel gemacht wird – sondern auch zuhause konsequent umgesetzt werden muss. In allen drei Fällen hat Deutschland nun zwei Monate Zeit, auf die Schreiben der Kommission zu reagieren und die Mängel zu beheben. Bleibt eine überzeugende Antwort aus, werden die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof landen. (Dirk Buchsteiner)
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