Was steht im Netzpaket?

Diese Woche traf sich die Branche auf der e‑World in Essen, und kaum etwas wurde so intensiv disku­tiert wie das „Netzpaket“, also die vom Wirtschafts­mi­nis­terium beabsich­tigte Änderung des Energie­wirt­schafts­ge­setzes (EnWG). Offiziell lautet das Ziel, den Ausbau neuer Erzeu­gungs­an­lagen stärker mit dem Netzausbau zu synchro­ni­sieren. In der Praxis könnte der Entwurf jedoch, so eine verbreitete Befürchtung, genau das Gegenteil bewirken. Er drohe, den Ausbau von Wind- und Solar­energie auszu­bremsen und damit zentrale Ausbau­ziele des Erneu­erbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu gefährden.

Dabei gibt das EEG klare Leitplanken vor. Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, den Anteil erneu­er­barer Energien am Strom­ver­brauch massiv zu steigern, um 2045 klima­neutral zu sein. Dafür wurden Ausbau­pfade festgelegt, insbe­sondere für Photo­voltaik und Windenergie. Diese Ziele sind nicht optional, sondern der Kern der deutschen Energie­wen­de­stra­tegie. Wenn nun das EnWG so geändert wird, dass neue Erneu­erbare-Anlagen schwerer ans Netz kommen oder ihre Einspeisung weniger verlässlich wird, entsteht ein direkter Konflikt zwischen Anspruch und Realität. Mit anderen Worten: Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungen werden riskanter, weil Anschluss, Einspei­se­mög­lich­keiten und Erlöse weniger planbar werden.

Der kritischste Punkt im Netzpaket ist die geplante Verschiebung beim Anschluss- und Einspei­se­vorrang. Bisher gilt: Erneu­erbare Energien werden vorrangig angeschlossen und der erzeugte Strom soll vorrangig ins Netz einge­speist werden. Wer heute eine Wind- oder Solar­anlage plant, kalku­liert mit der Erwartung, dass Anschluss und Einspeisung grund­sätzlich gewähr­leistet sind und Einschrän­kungen wie Abrege­lungen zumindest trans­parent geregelt und finan­ziell entschädigt werden.

Genau hier setzt der Entwurf an und rüttelt an der bishe­rigen Logik. Netzbe­treiber sollen schon ab einer Schwelle von 3 Prozent nicht aufnehm­barer Einspeisung Gebiete für bis zu zehn Jahre als kapazi­täts­be­grenzt ausweisen dürfen und schulden dann keine Entschä­di­gungen mehr, wenn wegen zu viel Strom im Netz abgeregelt wird. Damit würde ein zentraler Schutz­me­cha­nismus für Inves­toren und Betreiber entfallen. Auch der Netzzugang wird unsicherer und richtet sich nach Kriterien des Netzbe­treibers, die weniger verlässlich sind als die aktuelle Rechtslage und sich im schlimmsten Fall von Netz zu Netz deutlich unter­scheiden. Hinzu kommt, dass Baukos­ten­zu­schüsse für Erneu­erbare für die örtliche Netzver­stärkung die Wirtschaft­lichkeit der Anlagen weiter verschlechtern würden. In der Konse­quenz würde weniger gebaut, denn schon die Finan­zierung würde schwie­riger werden.

Klar ist aller­dings auch: Die Netzka­pa­zi­täten sind vielerorts knapp, Anschluss­an­fragen explo­dieren, und Redis­patch sowie Abrege­lungen nehmen zu. Es ist deswegen sinnvoll, Netzzugang und Netzbe­wirt­schaftung zu überar­beiten. Der Status quo ist jeden­falls keine Lösung. Doch wenn die Antwort darauf vor allem darin besteht, Erneu­erbare stärker zu begrenzen, verschiebt sich das Problem nur. Statt Netzausbau, Digita­li­sierung, Flexi­bi­li­täts­op­tionen und Speicher­in­te­gration konse­quent zu beschleu­nigen, wird der Ausbau der Erzeugung gebremst. Das senkt kurzfristig den Druck auf die Netze, riskiert aber mittel­fristig, dass Erzeu­gungs­ka­pa­zi­täten nicht im benötigten Umfang entstehen.

Nun ist ein erster Referen­ten­entwurf noch längst kein Gesetz. Die kommenden Wochen sind deswegen wichtig, nicht nur für die Netzre­gu­lierung, sondern für die Reali­sier­barkeit der EEG-Ausbau­pfade der nächsten Jahre. Denn wird der Entwurf so Gesetz, müsste nicht mehr das Netz den Ausbau ermög­lichen, sondern der Ausbau sich dem Netz unter­ordnen, mit erheb­lichen Folgen für Inves­ti­ti­ons­si­cherheit, Ausbau­ge­schwin­digkeit und letztlich die Zieler­rei­chung (Miriam Vollmer)