Seit dem 1. August 2023 gilt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) mit dem Anspruch, den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) wie Recycling‑Baustoffe, Bodenaushub und Schlacken zu fördern, Umwelt und Boden zu schützen und die Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Doch schon im ersten Jahr zeigte die Praxis, dass die Erwartungen weitgehend verfehlt wurden (siehe hier zum 1. Geburtstag). Und es wurde seit dem auch nicht viel besser…
Ein zentrales Problem bleibt das „Abfall‑Stigma“. Dies bremst Verwender, besonders in öffentlichen Ausschreibungen. Wer den Status „Produkt“ vermisst, setzt lieber auf Primärrohstoffe. Nicht ohne Grund wird weiterhin daher die klare Definition des Abfallendes als zentralen Schritt zur Marktakzeptanz gefordert. Ebenso halten Bürokratie und Haftungsrisiken vom Einsatz ab: Enorme Dokumentationspflichten, Nachweisverfahren und Haftungsfragen führen dazu, dass Handelnde den Einsatz von MEB meiden und stattdessen auf bewährte Primärbaustoffe zurückgreifen. Die Verordnung wirkt praxisfern und eher bremsend statt fördernd In einem gemeinsamen Positionspapier fordern BRB, BDE und IGAM eine zeitnahe Novellierung der EBV – idealerweise noch im Jahr 2025 – zur Ermöglichung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft (siehe hier). Dieser Forderung kann man sich nur anschließen.
Ein Kritikpunkt ist z.B. auch das Verbot der Anwendung qualitativ hochwertiger MEB auf kiesigem oder flussnahem Untergrund. Zudem müssen selbst geringe Mengen bislang vollständig gemeldet und dokumentiert werden, selbst bei minimalem Umweltrisiko. Die Verbände fordern praktikable Bagatellgrenzen, die solchen Aufwand vermeiden. Die Branche hat also konkrete Änderungswünsche vorgelegt. Jetzt liegt es an der Politik. (Dirk Buchsteiner)
Hinterlasse einen Kommentar