Seit dem 1. August 2023 gilt die Ersatz­bau­stoff­ver­ordnung (EBV) mit dem Anspruch, den Einsatz minera­li­scher Ersatz­bau­stoffe (MEB) wie Recycling‑Baustoffe, Boden­aushub und Schlacken zu fördern, Umwelt und Boden zu schützen und die Kreis­lauf­wirt­schaft voran­zu­bringen. Doch schon im ersten Jahr zeigte die Praxis, dass die Erwar­tungen weitgehend verfehlt wurden (siehe hier zum 1. Geburtstag). Und es wurde seit dem auch nicht viel besser…

Ein zentrales Problem bleibt das „Abfall‑Stigma“. Dies bremst Verwender, besonders in öffent­lichen Ausschrei­bungen. Wer den Status „Produkt“ vermisst, setzt lieber auf Primär­roh­stoffe. Nicht ohne Grund wird weiterhin daher die klare Definition des Abfal­lendes als zentralen Schritt zur Markt­ak­zeptanz gefordert. Ebenso halten Bürokratie und Haftungs­ri­siken vom Einsatz ab: Enorme Dokumen­ta­ti­ons­pflichten, Nachweis­ver­fahren und Haftungs­fragen führen dazu, dass Handelnde den Einsatz von MEB meiden und statt­dessen auf bewährte Primär­bau­stoffe zurück­greifen. Die Verordnung wirkt praxisfern und eher bremsend statt fördernd In einem gemein­samen Positi­ons­papier fordern BRB, BDE und IGAM eine zeitnahe Novel­lierung der EBV – idealer­weise noch im Jahr 2025 – zur Ermög­li­chung einer funktio­nie­renden Kreis­lauf­wirt­schaft (siehe hier). Dieser Forderung kann man sich nur anschließen.

Ein Kritik­punkt ist z.B. auch das Verbot der Anwendung quali­tativ hochwer­tiger MEB auf kiesigem oder fluss­nahem Unter­grund. Zudem müssen selbst geringe Mengen bislang vollständig gemeldet und dokumen­tiert werden, selbst bei minimalem Umwelt­risiko. Die Verbände fordern prakti­kable Bagatell­grenzen, die solchen Aufwand vermeiden. Die Branche hat also konkrete Änderungs­wünsche vorgelegt. Jetzt liegt es an der Politik. (Dirk Buchsteiner)