Die IED-Novelle ist eigentlich durch. Am 12.04.2024 hatte der Minis­terrat die im Trilog erarbeitete Fassung der Novelle der Indus­trie­emis­si­ons­richt­linie (Indus­trial Emissions Directive – IED) angenommen (siehe hier). Seitdem ist es jedoch ruhig geworden. Die Veröf­fent­li­chung im Amtsblatt der EU ist unseres Wissens immer noch nicht erfolgt. Zeit, um noch einmal reinzu­schauen. Die neuen Vorschriften zielen auf einen besseren Schutz der mensch­lichen Gesundheit und der Umwelt ab, da schäd­liche Emissionen aus Indus­trie­an­lagen verringert und gleich­zeitig Energie­ef­fi­zienz, Kreis­lauf­wirt­schaft und Dekar­bo­ni­sierung gefördert werden. Schärfere Grenz­werte und strengere Geneh­mi­gungen sind die Losung und zudem ein breiterer Anwen­dungs­be­reich für weniger Indus­trie­emis­sionen. Die EU zielt auch auf eine Reduzierung der Bürokratie durch elektro­nische Geneh­mi­gungen ab. Beschleu­ni­gungs­ten­denzen gibt es auch national (siehe hier), aber die Erfahrung zeigt, dass es sicherlich nicht an der elektro­ni­schen Antrag­stellung liegt, dass Verfahren zu lange dauern.

Bei mehreren Themen gab es in der Industrie zum Novel­lie­rungs­prozess Bauch­schmerzen. Ein kriti­scher Aspekt sind für die Praxis die Trans­for­ma­ti­ons­pläne. Zwar wurden zwischen­zeitlich kolpor­tiert, sie wären gar nicht mehr drin, doch stimmt dies im Ergebnis nicht: Sie werden verpflichtend.

Für Unter­nehmen, die dem Anwen­dungs­be­reich der IED unter­fallen, gilt zukünftig, Trans­for­ma­ti­ons­pläne in ihre Umwelt­ma­nage­ment­systeme (die auch verpflichtend sind) aufzu­nehmen. Das Umwelt­ma­nage­ment­system muss dann anlagen­be­zogen sein und Angaben enthalten wie in der Anlage Abfälle vermieden, der Ressourcen‑, Energie- und Wasser­ver­brauch optimiert und der Gebrauch und die Emission von Gefahr­stoffen verhindert oder minimiert werden sollen. Im Trans­for­ma­ti­onsplan sollen dann die Infor­ma­tionen zu den Maßnahmen, die der Betreiber im Zeitraum 2030–2050 in der Anlage ergreifen wird, um bis zum Jahr 2050 zur Entwicklung einer nachhal­tigen, sauberen, kreis­lauf­ori­en­tierten, ressour­cen­ef­fi­zi­enten und klima­neu­tralen Wirtschaft beizu­tragen, einschließlich gegebe­nen­falls durch tiefgrei­fenden indus­tri­ellen Wandel. Diese Trans­for­ma­ti­ons­pläne werden auch die Anfor­de­rungen an die Nachhal­tig­keits­be­richt­erstattung von Unter­nehmen gemäß der Richt­linie 2013/34/EU ergänzen, da sie ein Mittel zur Umsetzung dieser Anfor­de­rungen auf Anlagen­ebene sind. Zunächst sind die energie­in­ten­siven Tätig­keiten dran: Betreiber von energie­in­ten­siven Anlagen sollen bis zum 30. Juni 2030 entspre­chende Trans­for­ma­ti­ons­pläne erstellen. Zwar sollen diese Trans­for­ma­ti­ons­pläne „indikative Dokumente“ – also wohl nicht bindende Dokumente – bleiben, die unter der Verant­wortung der Betreiber erstellt werden. Durch die Verpflichtung zur Veröf­fent­li­chung stellt sich das Problem des Schutzes von Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nissen. Zudem wird es wohl nicht ohne die Behörden, Umwelt­gut­achter und Audits gehen. Mangels klarer Vorgaben und Leistungs­kri­terien könnten sich die Trans­for­ma­ti­ons­pläne zu einer reinen Fleiß­arbeit entwi­ckeln und auch hier steht womöglich die Bürokratie der Trans­for­mation auf den Füßen. Wir dürfen also gespannt bleiben. (Dirk Buchsteiner)