Wenn die Gemeinde nicht mitspielt
Auf die Gemeinden kommen in den nächsten Jahren unerwartete Aufgaben zu. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet sie zur Wärmeplanung. Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern haben bis zum 30.06.2028 Zeit, Großstädte müssen bis zum 30.06.2026 liefern. In diesem Zuge werden sich viele Gebietskörperschaften erstmals mit der Frage konfrontieren, wie eine fossilfreie Zukunft bei ihnen vor Ort aussehen wird. Rein praktisch: Was für Wärmeversorgungsgebiete soll es geben? Sondieren Gemeinde, ob Wasserstoff verfügbar ist? Setzen Kommunen auf den Ausbau der Fernwärme? Wie auch immer die Zukunft nach Öl und Gas aussehen soll, die Gemeinde – sprich: Kommunalpolitiker – müssen aktiv werden und beschließen.
Doch was passiert, wenn eine Gemeinde ihren Verpflichtungen nicht nachkommt? Das WPG sieht keinen Übergang der Planungspflicht auf einen anderen Träger vor. Auch Sanktionen sind nicht vorgesehen. Praktisch bedeutet das: Wenn die Kommune nicht plant, bzw. eine vorbereitete Planung nicht beschließt, dann gibt es keinen Wärmeplan.
Immerhin: Auch die unfähige und unwillige Kommune kann auf diese Weise die lokale Wärmewende nicht obstruieren. Es ergibt sich aus § 71 Abs. 8 S. 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass in diesem Fall die Verpflichtungen nach § 71 Abs. 1 GEG direkt greifen: Neue Heizungen müssen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen, dann eben ohne die Möglichkeiten gemeinschaftlicher Infrastrukturen.
Doch die lokale Energiewende verlangt mehr als nur den Wärmeplan. In den nächsten Jahren laufen immer wieder Gaskonzessionen aus, und noch gibt es keinen angepassten regulatorischen Rahmen, der das Ende der Gasnetze vor Ort moderiert. Auch in der Bauleitplanung und bei Veräußerung und Verpachtung eigener Flächen können Kommunen die Infrastrukturkosten für den Netzausbau erheblich beeinflussen, da die Beanspruchung der Stromverteilnetze erheblich von der konkreten baulichen Nutzung abhängt. Kommunen, die sich früh und konsequent mit der Neugestaltung ihrer Infrastruktur beschäftigen, können erhebliche Vorteile erzielen. Wer nicht kann oder nicht will, läuft Gefahr, am Ende hohe Infrastrukturkosten zu produzieren und der Gemeinde auch als Wirtschaftsstandort zu schaden (Miriam Vollmer).