Plastiksteuer auf der Kippe: Viel Bürokratie, hohe Kosten und wachsender Widerstand

Die Bundesregierung will die Wirtschaft entlasten, Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Ein Baustein für eine bessere Kreislaufwirtschaft (und für mehr Geld in der Kasse) soll eine Kunststoffverpackungsteuer werden. Nach massiver Kritik aus der Wirtschaft wächst inzwischen auch innerhalb der Union der Widerstand. Selbst Unionsfraktionschef Thorsten Frei hält den bisherigen Gesetzentwurf für das Kunststoffverpackungsteuergesetzes (KunststoffVStG)für nicht zustimmungsfähig. Die geplante Steuer könnte damit zum nächsten politischen Eigentor werden.

Vorgesehen ist eine Steuer von 550 Euro pro Tonne Kunststoff, die ab Juli 2027 erhoben werden soll. Für das zweite Halbjahr 2027 rechnet der Bund mit Einnahmen von rund 805 Millionen Euro, ab 2028 sollen jährlich etwa 1,5 Milliarden Euro in die Staatskasse fließen. Bezahlen müssten zunächst Hersteller und Importeure entsprechender Verpackungen. Dass die Kosten zumindest teilweise an Verbraucher weitergegeben werden, ist allerdings absehbar.

Besonders problematisch erscheint der mögliche bürokratische Aufwand. Nach Angaben der Wirtschaftsverbände sieht der bisherige Entwurf 819 zusätzliche Vollzeitstellen in der Bundesverwaltung vor. Die jährlichen Verwaltungskosten sollen sich auf rund 104 Millionen Euro belaufen. Für die Wirtschaft wird ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von etwa 44 Millionen Euro prognostiziert. Diese Schätzung wird von den betroffenen Unternehmen und Verbänden als deutlich zu niedrig kritisiert wird. Denn Kunststoffanteile müssten ermittelt, Materialzusammensetzungen dokumentiert, Nachweise erbracht und neue steuerliche Pflichten erfüllt werden. Gerade für mittelständische Unternehmen ohne eigene Steuer- und Compliance-Abteilungen bedeutet das eine weitere erhebliche Belastung.

Entsprechend deutlich fällt die Kritik aus der Wirtschaft aus. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich 33 Wirtschaftsverbände, darunter BDI, DIHK und Handelsverband Deutschland, gegen die geplante Steuer ausgesprochen. Sie warnen vor zusätzlichen Kosten, Wettbewerbsnachteilen und neuen bürokratischen Hürden. Besonders bemerkenswert: Diese Bedenken finden inzwischen auch innerhalb der Regierungskoalition Gehör. Nach Medienberichten haben zudem 24 Unionsabgeordnete schriftlich erklärt, der Plastiksteuer nicht zustimmen zu wollen. Unionsfraktionschef Thorsten Frei kritisiert insbesondere das unausgewogene Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen.

Damit gerät auch das bisher vorgesehene Gesetzgebungsverfahren unter Druck. Ursprünglich sollte die Plastiksteuer über einen Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingeführt werden. Nach Informationen von EUWID wird inzwischen über ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren diskutiert. Das wäre zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Vorhaben mit derart weitreichenden wirtschaftlichen Auswirkungen verdient eine fundierte Folgenabschätzung und eine ernsthafte Beteiligung der betroffenen Branchen.

Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Europäische Union Deutschland keineswegs zur Einführung einer nationalen Plastiksteuer verpflichtet. Zwar müssen die Mitgliedstaaten seit 2021 einen EU-Haushaltsbeitrag leisten, der sich an der Menge nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle orientiert. Wie dieser Beitrag finanziert wird, bleibt jedoch den Mitgliedstaaten überlassen. Die geplante nationale Steuer ist damit eine eigenständige politische Entscheidung und keine zwingende Vorgabe aus Brüssel. (Dirk Buchsteiner)

2026-10-16T16:30:17+02:0016. Oktober 2026|Abfallrecht, Industrie|

VerpackDG im Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat in später Sitzung am 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung angenommen.

Mit dem Gesetz werden die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäische Verpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt und das bisherige Verpackungsgesetz wird ersetzt. Konkret wird ab 2028 die Recyclingquote für Kunstoffabfälle auf 75 Prozent erhöht. Ab 2030 sollen es 80 Prozent sein. Damit sollen Verpackungsmengen insgesamt deutlich reduziert werden.

Ziel ist es laut Bundesregierung zudem, die Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. So werden etwa verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit eingeführt. Verpackungen sollen zum Beispiel so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe wie bestimmte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) nicht verwendet werden. Auch eine Begrenzung überdimensionierter Verpackungen und eine Kennzeichnung ist vorgesehen. Damit sollen die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung erleichtert werden.

In einem im Umweltausschuss beschlossenen Änderungsantrag, den auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte, hatten die Fraktionen CDU/CSU und SPD unter anderem die geplanten Vorgaben zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte angepasst und ergänzt. Ziel der Änderung ist es, stärkere Marktanreize für umweltfreundlichere und recyclingfähigere Verpackungen zu setzen.

In der verabschiedeten Entschließung wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Rechtsverordnungen nach Paragraf 26a des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes schnellstmöglich vorzulegen, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern. Die Regelungen für den Einsatz von Rezyklaten sollen im Jahr 2027 gelten. Die Verwendung von in Deutschland und in der EU hergestellten Rezyklaten solle gefördert und die EU-rechtlichen Möglichkeiten sollen genutzt werden, um bei der Berechnung des Rezyklateinsatzes nur solche Rezyklate zu berücksichtigen, die in der EU produziert wurden.

Darüber hinaus solle die Regierung darauf hinwirken, dass es weitere EU-rechtliche Vorgaben dazu gibt. In der EU solle die Regierung darauf hinwirken, dass schnellstmöglich weitere Rezyklate – vor allem für kontaktsensible Anwendungen – zugelassen werden. Auf EU-Ebene solle sie sich dafür einzusetzen, dass zeitnah ein bürokratiearmes, transparentes und einheitliches Nachweisverfahren für Kunststoff-Rezyklate etabliert wird. Nun muss nur noch der Bundesrat im Juni entscheiden. (Dirk Buchsteiner)

2026-06-12T13:41:32+02:0012. Juni 2026|Abfallrecht|

PPWR – Verpackungsindustrie fordert mehr Zeit

Wenige Monate vor dem Geltungsbeginn der neuen europäischen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) wächst der Druck auf die EU-Institutionen. Ende April 2026 wandte sich eine Gruppe von Markenherstellern und Unternehmen der Verpackungsindustrie an Europäische Kommission, Parlament und Rat und forderte, zentrale Vorschriften der Verordnung zu verschieben sowie offene Fragen zu klären. Nach Darstellung der Unternehmen bestehe weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit; zudem bleibe bis zum Beginn der Anwendung am 12. August 2026 nicht genügend Zeit, um die neuen Anforderungen ordnungsgemäß umzusetzen. Auch national in Deutschland gibt es schließlich Widerstand gegen das VerpackDG. Zuletzt warnte der Verband Metallverpackungen (VMV) (hier) vor einer aus seiner Sicht erheblichen Ausweitung der Systembeteiligungspflicht auf Transportverpackungen.

Die Diskussion zeigt, wie groß die Verunsicherung in der Wirtschaft derzeit ist. Zwar ist die PPWR bereits seit Februar 2025 in Kraft, doch ihre materiellen Vorgaben gelten überwiegend erst ab August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie bedarf die Verordnung keiner nationalen Umsetzung. Unternehmen können sich daher künftig nicht darauf berufen, dass nationale Gesetze oder Verwaltungsvorschriften noch fehlen. Behörden und Gerichte werden die Regelungen unmittelbar anwenden.

Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle in Europa deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die neuen Vorgaben betreffen nahezu sämtliche Verpackungen und damit einen großen Teil der europäischen Wirtschaft – vom Onlinehandel über die Lebensmittel- und Kosmetikindustrie bis hin zu Herstellern von Konsumgütern. Vorgesehen sind unter anderem strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, Vorgaben zur Verpackungsminimierung, Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen, neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten sowie umfangreiche technische Dokumentationspflichten. Hinzu kommen PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelverpackungen und neue Anforderungen an Mehrweg- und Wiederverwendungssysteme.

Gerade diese Vielzahl neuer Pflichten sorgt derzeit für erhebliche Unsicherheit. Viele Unternehmen kritisieren, dass wesentliche technische Details noch ungeklärt seien oder erst sehr spät erläutert wurden. Tatsächlich hat die Europäische Kommission erst Ende März 2026 umfangreiche Leitlinien und FAQ-Dokumente zur Anwendung der Verordnung veröffentlicht. Aus Sicht der betroffenen Unternehmen kommt dies zu spät, weil zahlreiche praktische Umstellungen erhebliche Vorlaufzeiten erfordern. Verpackungen müssen teilweise neu gestaltet, Lieferketten überprüft, Materialzusammensetzungen angepasst und umfangreiche technische Dokumentationen erstellt werden. Besonders kritisch sehen viele Unternehmen die künftig verpflichtende EU-Konformitätserklärung für Verpackungen. Hersteller werden künftig umfangreiche Unterlagen vorhalten müssen, mit denen die Einhaltung sämtlicher regulatorischer Anforderungen nachgewiesen wird.

Hinzu kommt, dass zentrale Begriffe der Verordnung bislang nicht abschließend geklärt sind. Streitpotenzial besteht etwa bei der Frage, wann Verpackungen als recyclingfähig gelten, wie einzelne Verpackungstypen abzugrenzen sind oder wie problematische Stoffe rechtlich zu bewerten sind. Gerade weil die Verordnung unmittelbar gilt, können solche Unklarheiten erhebliche Compliance-Risiken verursachen.

Ob es tatsächlich zu einer Verschiebung einzelner Regelungen kommt, erscheint derzeit allerdings fraglich. Umweltverbände und Teile der Politik lehnen entsprechende Forderungen entschieden ab. Sie befürchten, dass bereits ausgehandelte Umweltstandards nachträglich abgeschwächt werden könnten. Auch aus Brüssel gibt es bislang keine konkreten Hinweise auf eine generelle Verschiebung des Anwendungsbeginns. Stattdessen konzentriert sich die Kommission offenbar darauf, offene Fragen durch weitere Leitlinien und Auslegungshilfen zu beantworten.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich nicht auf politische Nachverhandlungen verlassen sollten. Vielmehr empfiehlt es sich bereits jetzt, Verpackungsportfolios systematisch zu überprüfen, Material- und Lieferkettenanalysen durchzuführen, interne Zuständigkeiten festzulegen und die erforderlichen Dokumentations- und Compliance-Prozesse aufzubauen. Besonders international tätige Unternehmen müssen zudem berücksichtigen, dass die PPWR zahlreiche Schnittstellen zu anderen europäischen Regelungsbereichen aufweist, etwa zum Chemikalienrecht, zur Produktsicherheit und zu weiteren Nachhaltigkeitsvorgaben.

Der aktuelle Vorstoß der Verpackungsindustrie verdeutlicht damit vor allem eines: Die PPWR stellt keinen bloßen Detailumbau des bisherigen Verpackungsrechts dar, sondern einen tiefgreifenden regulatorischen Wandel mit erheblichen Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen. Auch wenn viele Forderungen nach mehr Rechtsklarheit nachvollziehbar erscheinen, bleibt es nach derzeitigem Stand dabei, dass die Verordnung ab dem 12. August 2026 europaweit verbindlich gelten wird. (Dirk Buchsteiner)

2026-05-15T16:54:50+02:0015. Mai 2026|Abfallrecht|