Neue Biokraftstoff-Verordnung: Bundesregierung kämpft gegen Nachhaltigkeitsbetrug

Am 28.10.2026 hat das Bundeskabinett eine Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) sowie der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung beschlossen. Ziel ist es, den Missbrauch von Nachhaltigkeitszertifikaten einzudämmen und die Glaubwürdigkeit nachhaltig erzeugter Biokraftstoffe zu stärken. Die Neuregelung dient zugleich der Umsetzung europäischer Vorgaben aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III.

Hintergrund sind wiederholt bekannt gewordene Betrugsfälle im Biokraftstoffhandel. Insbesondere bei sogenannten fortschrittlichen Biokraftstoffen wurden Rohstoffe teilweise falsch deklariert, um von höheren Anrechnungsmöglichkeiten auf die Treibhausgasminderungsquote zu profitieren. Problematisch ist dabei beispielsweise die falsche Einstufung von Rohstoffen als Abfälle oder Reststoffe.

Ein zentraler Punkt ist die Verschärfung des § 17 Biokraft-NachV. Bislang konnten bestimmte fehlerhafte oder falsche Nachhaltigkeitsnachweise unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem anerkannt werden, wenn dem Verpflichteten der Fehler nicht bekannt war und er ihn auch bei üblicher Sorgfalt nicht hätte erkennen können. Diese Ausnahmeregelung soll entfallen. Damit wird verhindert, dass falsch deklarierte Biokraftstoffe weiterhin wirtschaftliche Vorteile aus der Quotenanrechnung erzielen.

Auch die Überwachung der Lieferkette wird verschärft. Die Kontrollvorgaben werden hinsichtlich Häufigkeit und Umfang konkretisiert. Bei einem Betrugsverdacht müssen Auditoren im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen Rohstoff- oder Biokraftstoffproben entnehmen und durch ein akkreditiertes Labor untersuchen lassen. Anlagenbetreiber müssen dabei die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorlegen. Das erschwert insbesondere die Manipulation von Rohstoffangaben und die falsche Deklaration von Abfällen und Reststoffen als fortschrittliche Biokraftstoffe. (Dirk Buchsteiner)