♻️ Circular Economy Act: Umweltverbände fordern echten Wendepunkt in der EU-Ressourcenpolitik

Gerade noch läuft die öffentliche Konsultation (bis 06.11.2025): Man darf gespannt sein, was der für 2026 angekündigte Circular Economy Act (CEA) als neuer EU-Rechtsrahmen zur Kreislaufwirtschaft für die Praxis bereithalten wird.

Acht deutsche Umweltverbände unter Federführung des DNR mahnen zu mehr Ambitionen (siehe auch hier und hier). Viele Kreislaufpotenziale bleiben ungenutzt, und zentrale Kennzahlen wie der Ressourcenverbrauch pro Kopf zeigen: Europa steckt noch in der linearen Wirtschaftslogik fest. Von der Hand zu weisen ist dies sicherlich nicht Doch was machen wir draus?  

Im Kern fordern die Verbände sieben konkretere und verbindlichere Ansatzpunkte: Die Abfallhierarchie muss wirksam verankert werden, um die Abfallvermeidung (Design – Rethink, Reduce oder Refuse.) tatsächlich zu stärken und damit dann auch das Wiederverwenden klappt. Gleichzeitig sollen verbindliche Ziele für Primärressourcennutzung und Abfallvermeidung eingeführt werden, denn ohne Ressourceneinsparung bleibt jeder Kreislaufansatz fragmentarisch. Steuerrecht und Finanzierung müssen den Wandel aktiv unterstützen: Lineare Verwertungsmodelle dürfen nicht weiter privilegiert bleiben, und Kreislaufmodelle brauchen Planungssicherheit und Förderung. Die Herstellerverantwortung (EPR) muss weiterentwickelt und EU-weit harmonisiert werden – etwa durch höhere Vorgaben für Reparatur, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit. Auch bei Elektro- und Elektronikgeräten herrscht aus Sicht der Verbände noch eine Regelungslücke, die den Rezyklateinsatz und die Rückführung von Materialien behindert. Schließlich fordert das Bündnis eine klare Qualitätspolitik für Rezyklate: Nur hochwertige, sichere und verlässliche Sekundärrohstoffe machen Kreislaufmodelle marktfähig.

Der Circular Economy Act könnte das Instrument sein, das Kreislaufwirtschaft in den Mittelpunkt der Industrie- und Rohstoffpolitik rückt – weg vom Nachsorgen („Abfall“) hin zur vorausschauenden Ressourcenstrategie („abfallfreies Europa“). Wenn die EU also tatsächlich bis 2030 die „Zirkularitätsrate“ verdoppeln will (derzeit bei rund 12 %), dann braucht es aber mehr als Recyclingquoten – es braucht systemische Veränderungen und handhabbare rechtliche Regelungen. Dies gilt auch gerade für die mineralischen Abfälle. Zudem müssen wir Ängste überwinden – nicht nur beim Verbraucher sondern auch bei Behörden. (Dirk Buchsteiner)

2025-10-22T20:38:51+02:0022. Oktober 2025|Abfallrecht|

Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

Nun tut sich wohl doch was in Sachen Kreislaufwirtschaft:

Das Bundesumweltministerium hat mit dem Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft einen konkreten Schritt zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vorgestellt. Ziel ist es, kurzfristig Maßnahmen zu realisieren, mit denen bis Ende 2027 substanzielle Fortschritte beim Schließen von Stoffkreisläufen erzielt werden sollen. Kern ist, den Verbrauch von Primärrohstoffen zu senken, die Ressourceneffizienz zu erhöhen und gleichzeitig die ökologische und wirtschaftliche Resilienz Deutschlands zu stärken.
Zu den wichtigsten Maßnahmen des Programms gehören unter anderem die Reform gesetzlicher Regelungen wie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Ersatzbaustoffverordnung (wir dürfen gespannt sein!) sowie Anpassungen im Verpackungsgesetz (nun ja, wir müssen auch die EU-Verpackungsverordnung berücksichtigen), um den Einsatz von Rezyklaten zu erleichtern und verbindlicher zu gestalten. Dazu gehört auch eine Stärkung der öffentlichen Beschaffung als Hebel: Ausschreibungen sollen früher und stärker ökologische und kreislauforientierte Kriterien enthalten. Wir brauchen z.B. weniger Angst vor MEB!

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Digitalisierung und Informationsinfrastruktur. Das Programm sieht unter anderem vor, ein Circular Economy Information System (CEIS) aufzubauen sowie Produktpässe und Datenräume zur Nachverfolgung von Stoff‑ und Warenströmen zu entwickeln. Mit solchen digitalen Instrumenten sollen Prozesse transparenter, Kreisläufe effizienter und Innovationen beschleunigt werden.
Förderprogramme und Innovationsanreize sind zentrale Bausteine: Geplant sind Pilot‑ und Demonstrationsprojekte, insbesondere bei kritischen und strategischen Rohstoffen sowie bei Recyclingverfahren etwa für Batterien oder Photovoltaikmodule. Auch der Mittelstand soll gezielt unterstützt werden. Zudem sind Maßnahmen zur Beratung, Vernetzung und Qualifizierung in Planung sowie ein Ausbau der Kapazitäten in Recycling und Infrastruktur.

Die Reaktionen aus der Branche zeigen ein geteiltes Bild: Viele begrüßen das Programm als wichtigen Impuls, etwa im Bereich Digitalisierung oder Förderung. Gleichwohl wird bemängelt, dass Verbindlichkeit und Tempo noch nicht ausreichen. Kritikpunkte sind unter anderem fehlende Rezyklatquoten, zu langsame Genehmigungverfahren und unklare Rechtsrahmen. Es wird erwartet, dass aus den angekündigten Maßnahmen bald konkrete gesetzliche Schritte werden, die Planungssicherheit und Investitionsanreize bieten.

Entscheidend wird sein, ob die Zusagen in praktikable Regelungen überführt werden und wie schnell Erweiterungen und Anpassungen erfolgen, und ob sich dann auch Behörden, Wirtschaft und Kommunen gemeinsam auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen.

(Dirk Buchsteiner)

2025-10-17T18:42:42+02:0017. Oktober 2025|Abfallrecht|

Ende der Abfalleigenschaft: Kommen jetzt EU-weite Standards für Kunststoffe?

Die Diskussion um das Ende der Abfalleigenschaft bei Kunststoffen nimmt auf europäischer Ebene Fahrt auf. Bislang gilt in Deutschland allein § 5 KrWG, der allgemeine Kriterien vorgibt – etwa, dass ein Verwertungsverfahren abgeschlossen sein muss, ein konkreter Verwendungszweck und ein Markt existieren und Umwelt- wie Gesundheitsrisiken ausgeschlossen sind. In der Praxis führt das jedoch zu einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen durch Behörden (wenn überhaupt!) und zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Recycler und Abnehmer. Über allem schwebt auch immer ein gewisses Maß Angst.

Mit dem Bericht des Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission liegt seit 2024 ein umfassender technischer Vorschlag für EU-weite End-of-Waste-Kriterien für Kunststoffabfälle vor (hier). Vorgesehen sind klare Anforderungen an die Qualität der Eingangsmaterialien, die Recyclingprozesse selbst sowie die Beschaffenheit der entstehenden Rezyklate. Auch Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitspflichten sind Teil des Konzepts. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen, die über alle Mitgliedstaaten hinweg gelten und den Markt für hochwertige Rezyklate beleben.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Rechtssicherheit für Unternehmen, weniger Bürokratie beim Handel und Transport sowie ein gestärkter Sekundärrohstoffmarkt. Gleichzeitig stellen die Kriterien hohe Anforderungen an Qualitätssicherung, Monitoring und die Schnittstellen zum Chemikalien- und Produktrecht. Vor allem die Heterogenität von Kunststoffen und die Vielzahl an Additiven machen die Ausgestaltung anspruchsvoll. Dies könnte hier auch die Achillesferse werden.

Die JRC-Vorschläge sind nicht rechtlich bindend, doch sie bilden die Grundlage für eine kommende EU-Rechtsetzung. Und hier soll es wohl schnell gehen, berichtet zumindest EUWID. So wird die Kommission womöglich noch vor Jahresende einen Vorschlag für End-of-Waste-Kriterien an mechanisch und physikalisch recycelte Altkunststoffe vorlegen.

Zusammen mit der neuen Verpackungsverordnung, die Rezyklatquoten verbindlich vorschreibt, könnte das Ende der Abfalleigenschaft bei Kunststoffen damit in den nächsten Jahren zu einem echten Hebel für die europäische Kreislaufwirtschaft werden. Wünschenswert wäre es zumindest… (Dirk Buchsteiner)

2025-10-02T19:16:58+02:002. Oktober 2025|Abfallrecht|